Falko Beitz
Nein. Wollen wir Photovoltaik berücksichtigen? Ja. Aber beim Wie werden wir noch Diskussionen haben. Die Idee einer Strompreiserlösgutschrift ist ja nicht ganz neu und im BüGem-Bereich bereits mitgedacht gewesen als vergünstigte Strompreise, als eine Form, wie man Bürgerinnen und Bürger beteiligen kann. Aber so eine Strompreiserlösgutschrift ist eben nicht ganz einfach umzusetzen. Sie machen sich das jetzt etwas einfach, indem Sie sagen, M-V-Koalition, macht mal, lassen aber erhebliche Fragen offen. (Torsten Renz, CDU: Rot-Rot!) Sie können auch sagen, Rot-Rot. (Daniel Peters, CDU: Dafür habt ihr euch doch wählen lassen! Gott, oh Gott, oh Gott! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Stichwort „Erlösgutschrift“ selbst: Je nachdem, wie viele Menschen um so einen Windpark herum wohnen, je nachdem gibt es erhebliche Ungleichheiten in Ihrem Modell. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Nehmen wir als Beispiel einmal ein einziges Windrad an. 6 Megawatt Leistung im Binnenland, 2.800 Volllaststunden, 0,1 Cent Umlage, wären 16.800 Euro bei der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern, und unter Berücksichtigung der 1.000 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung würden 1.155 Menschen sich diese Umlage teilen, knappe 30 Euro pro Haushalt und Jahr. Wohnen da aber nur 50 Menschen in 25 Haushalten, und ja, auch solche Regionen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, dann gibt es 672 Euro im Jahr. Ich weiß ja nicht, ob die Belastung durch ein Windrad 20-mal höher wäre, wenn da weniger Menschen leben. Ich glaube, nicht. Ich bin mir sicher, dass Sie bei der Grundidee noch einmal auf „Start“ zurücksollten und einen ausgewogenen Vorschlag ausarbeiten sollten. (Daniel Peters, CDU: Wo sind denn Ihre Ideen?) Und lassen Sie mich zum Schluss zur Grundsteuer E kommen, die Sie in Ihrem Antrag fordern. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) In Hessen und auch in Bayern überlegt man aktuell, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien bei der Grundsteuer deutlich zu entlasten. Allerdings werden dort solche Flächen als Gewerbeflächen bei der Grundsteuer betrachtet, nicht als landwirtschaftliche Flächen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir in einer Wettbewerbslage, in der andere Bundesländer klar auf eine Beschränkung der Belastung hinarbeiten, jetzt einen Sonderweg M-V gehen sollten, zumal dieser nicht zwingend notwendig ist. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Es ist nämlich nicht so, dass Gemeinden nicht an der Erzeugung erneuerbarer Energien partizipieren, denn auf Bestreben insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns wurde 2021 die Regel zur Zerlegung der Gewerbesteueranteile neu geregelt. Das dürfen wir uns beide auf die Fahnen schreiben, Herr Waldmüller. Es verwundert mich ein wenig, dass Sie das nicht getan haben. Die Neuregelung drehte sich primär um die Definition der Betriebsstätte. Ohne Beschäftigung vor Ort, was bei Wind- und Solarparks häufiger der Fall ist, wurde die Gewerbesteuer zu hundert Prozent am Stammsitz fällig, was bei Wind- und Solarparks tatsächlich lange Zeit dazu führte, dass Gemeinden leer ausgingen. Das ist jetzt geändert. Nur noch zehn Prozent der Gewerbesteuer werden nach Nachfrage von Beschäftigungsverhältnissen verteilt. 90 Prozent der installierten Leistung verbleiben damit bei der Standortgemeinde selbst. Das sind dann erhebliche Summen gerade für die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum. Ihrem Antrag werden wir heute nicht zustimmen. Wir freuen uns aber auf eine konstruktive Debatte, auch mit der Opposition, ausdrücklich im Wirtschaftsausschuss zur Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes, (Daniel Peters, CDU: Dann kann man es ja überweisen.) die wir ja in diesem Jahr hier in diesem Haus noch führen werden. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und René Domke, FDP) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
