Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Zuhörende! Ich darf zunächst meine Bildungsministerkollegin herzlich entschuldigen, die im Rahmen der Kultusministerkonferenz tätig ist, und darf von ihr herzlich grüßen. In der Sache darf ich mich zunächst im Namen der Bildungskollegin bei den Koalitionsfraktionen für den vorliegenden Antrag bedanken. Das Thema ist eben schon angeklungen, ist wichtig und das Timing für den Antrag ist richtig. (Torsten Renz, CDU: Viel zu spät! Viel zu spät!) Die Verhandlungen der Länder mit dem Bund über den DigitalPakt Schule 2.0 laufen seit geraumer Zeit und erweisen sich – der Abgeordnete Kollege Albrecht hatte dies eben ebenfalls angesprochen – derzeit als, freundlich formuliert, zäh. Nach dem parteiübergreifenden Willen der Länder hätten die Verhandlungen schon deutlich weiter sein können. Der Bund soll jetzt mit diesem Beschluss noch einmal aufgefordert werden, klar Farbe in diesem Themenfeld zu bekennen. Wann und zu welchen Bedingungen kommt der Digital-Pakt Schule 2.0? Lassen Sie mich dafür das Thema einmal grundsätzlich einordnen: Der DigitalPakt Schule 1.0 befindet sich mittlerweile im fünften Jahr und hat der Digitalisierung der Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern einen deutlichen Schub verliehen. Seit 2019 arbeiten Kommunen, die freien Schulträger und die Landesregierung mit Nachdruck daran, diesen aktuell geltenden DigitalPakt erfolgreich umzusetzen. Alle Schülerinnen und Schüler des Landes sollen umfassend auf das Leben und Lernen in der digitalen Welt vorbereitet werden. Und daher freue ich mich, gerne im Auftrag, aber auch selbst, der Bildungskollegin, Ihnen heute in Vertretung der Kollegin berichten zu dürfen, dass alle verfügbaren Mittel des DigitalPakts Schule 1.0 in Vorhaben gebunden werden konnten. Damit werden im Land rund 142 Millionen Euro Fördermittel umgesetzt werden. In den vergangenen Jahren haben die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern von den Fördermitteln profitiert, um erstens ihre digitalen Infrastrukturen zu verbessern und zweitens Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit modernen Technologien auszustatten und damit vertraut zu machen. Durch die finanzielle Unterstützung aus diesem DigitalPakt Schule konnten Schulen digitale Lernkonzepte weiterentwickeln. Es sind interaktive Beamer oder interaktive Tafeln eingeführt worden, und es ist der Zugang zu digitalen Lernmaterialien erleichtert, zum Teil auch erst eröffnet worden. Damit sind wichtige Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht geschaffen worden. Inzwischen führen die veränderten Rahmenbedingungen nach Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen im Bildungsministerium und in den Schulen auch erkennbar zunehmend zu Veränderungen des Lernens in den Schulen unseres Landes. Die positiven Auswirkungen des aktuell geltenden DigitalPakts Schule sind bereits spürbar und haben dazu beigetragen, dass Schülerinnen und Schüler besser und deutlicher auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereitet werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Anforderungen des Lernens im digitalen Raum gerecht zu werden, muss eine zukunftsfähige, nachhaltige und funktionstüchtige Infrastruktur vorhanden sein. Für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Unterricht ist eine zeitgemäße digitale Mindestausstattung in den Schulen unabdingbar. Dazu gehören unter anderem die Anbindung der Schulen an ein Glasfasernetz, die interne Schulhausvernetzung einschließlich WLAN, der Zugang zu digitalen Lernplattformen, die Verfügbarkeit von digitalen Lehr- und Lernmaterialien, aktuelle Präsentationstechniken sowie die Nutzung digitaler mobiler Endgeräte. Bei der Ausstattung der Schulen mit entsprechender digitaler Technik und dem Arbeiten und Lernen mit digitalen Medien im Unterricht sind im Land bereits erhebliche Fortschritte in den letzten Jahren erzielt worden. Dennoch sind weitere Anstrengungen bei dieser gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Aufgabe erforderlich und unabdingbar. Um den Einsatz der im Rahmen des DigitalPakts Schule 1.0 getätigten Investitionen und einen gelingenden Digitalisierungsprozess von Schulen zu gewährleisten, müssen zentrale digitale Lehr- und Lernangebote langfristig und damit für die Schulen planbar und verlässlich zur Verfügung stehen. Der durch die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 geprägte Begriff der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur ist daher künftig weiter zu fassen und über den Aspekt der Hardware und der Gebäudeinfrastruktur hinaus auf die Werkzeuge, die Software und die Bildungsmedien auszudehnen. Neben der Förderfähigkeit von Investitionen in die IT-Infrastruktur ist zunehmend die förderfähige Finanzierung für die Schaffung und Lizenzierung von digitalen Bildungsangeboten erforderlich. Die Vereinheitlichung von digitalen Bildungsangeboten innerhalb und zwischen den einzelnen Bundesländern sowie das Schaffen bundesweit einheitlicher Standards bei softwaregebundener IT-Infrastruktur als einem Element der Bildungsmedieninfrastruktur, wie zum Beispiel digitale Schulbücher, Bildungsmedien und freie Lern- und Lehrmaterialien, wurde über die länderübergreifenden Investitionsmaßnahmen angestoßen und ist jetzt konsequent fortzuführen, denn sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Durch die länderübergreifenden Vorhaben werden in einer ländergemeinsamen Zusammenarbeit nationale Standardisierungsangebote der Bildungsinfrastruktur geschaffen und somit Doppelarbeiten vermieden. Länderübergreifend erstellte Lehrmittel werden damit digital zur Verfügung gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die fortschreitende Digitalisierung des Schulwesens in Deutschland stellt alle staatlichen Ebenen, von den Kommunen über die Länder bis zum Bund, vor eine umfassende und dauerhafte Modernisierungsaufgabe. Daher müssen Bund und Länder im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben die verschiedenen Handlungsfelder unter einem gemeinsamen Ziel zu einem strategischen Gesamtansatz zusammenführen, der verlässliche Finanzierungskonzepte umfasst, jedoch über die Infrastrukturförderung hinausreicht. Auch mit dem DigitalPakt Schule 2.0 als zusätzlichem Finanzierungselement muss sichergestellt werden, dass alle Schulen in Deutschland über eine zeitgemäße digitale Ausstattung verfügen und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft vorbereitet sind. Wir als Landesregierung sind zuversichtlich, dass mit vereinten Kräften auch diese nächste Phase der digitalen Transformation im Bildungsbereich erfolgreich gelingen kann. Wir fordern daher gegenüber dem Bund, insbesondere darauf hinzuwirken, dass eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung mit Bundesmitteln in Höhe von mindestens 1,3 Milliarden Euro pro Jahr erfolgt. Ein DigitalPakt Schule 2.0 muss eine bedarfsgerechte und auskömmliche Förderung der nachhaltigen digitalen Bildungsinfrastruktur für die Schulen in Deutschland ermöglichen. Gegenüber dem Bund soll auch darauf hingewirkt werden, dass der DigitalPakt Schule 2.0 zu Beginn des Jahres 2025 startet. Hintergrund für diese Forderung ist das Laufzeitende des aktuellen DigitalPakts Schule zum 16. Mai dieses Jahres. Kontinuität und Planungssicherheit für die Schulen und Schulträger müssen hergestellt werden. Einen Investitionsstopp gilt es unbedingt zu vermeiden. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird auch die Begrenzung der investiven Eigenmittel von Land und Kommunen auf zehn Prozent gefordert. Dies ermöglicht auch finanzschwächeren Ländern und Kommunen eine Umsetzung des DigitalPakts Schule 2.0. Bereits im aktuellen DigitalPakt setzte sich die Länderbeteiligung aus den Eigenmitteln im investiven Bereich sowie weiteren finanzierungsrelevanten Länderanstrengungen zusammen. Es ist vollkommen klar, dass weder Länder noch Kommunen finanziell überfordert werden dürfen. Hier ist der Bund in der Pflicht und beteiligt sich sicherlich gern, denn der heutige Bundesfinanzminister hatte sich im letzten Bundestagswahlkampf hierzu auf Plakaten ja sehr klar bekannt. Er ließ plakatieren „Digital first, Bedenken second“. Ich würde sagen: Dann mal los! Meine sehr geehrten Damen und Herren, gegenüber dem Bund soll auch darauf hingewirkt werden, dass die Mittel unabhängig von Jahresscheiben vollständig und bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Nur bedarfsgerechte Mittelbereitstellung, unabhängig vom Jahreswechsel, gewährleistet eine vollständige, den mehrjährigen Investitionsvorhaben entsprechende Mittelverausgabung. Grundlage dafür sind Mittelplanungen der Länder auf der Grundlage der Planung der Schulträger. Die Zusicherung eines Gesamtvolumens über die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2.0 analog zum jetzigen Vorgehen entspricht dem Zweck der Förderung und schafft Vertrauen in das gemeinsame Wirken von Bund und Ländern. Weiterhin werden mit dem Antrag schlanke Verwaltungsverfahren gefordert. Dabei soll das Primat der Pädagogik berücksichtigt werden. Optimierung im Förder- und Antragsverfahren schafft für alle Beteiligten weniger Verwaltungsaufwand, auch das war eben in der Einbringung schon angeklungen. Gleiches gilt auch für das Berichtswesen gegenüber dem Bund, das durch seine Detailtiefe mit einem regelmäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden ist und vermehrt zu unterschiedlichen Auslegungen der aktuellen Verwaltungsvereinbarung geführt hat. Dies ist durch ein konsistentes und effizientes Berichtswesen in den kommenden Jahren zu vermeiden. Zur beschleunigten Umsetzung der digitalen Transformation ist ein effizientes und verwaltungsökonomisches Verfahren anzustreben, das einen bedarfsgerechten und schnellen Mitteleinsatz an den Schulen ermöglicht, dauerhaft tragfähige rechtliche und finanzielle Strukturen schafft und die Zusagen des Koa-Vertrages auf Bundesebene nach einem verbesserten Mittelabfluss auf Grundlage der gemeinsam analysierten Bedarfe angemessen berücksichtigt. Der Bund muss gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein bürokratiearmes Verfahren aufgesetzt wird und Berichtsanforderungen praktikabel zurückgeführt werden. Dafür sind insbesondere vereinfachte und vom strikten Zuwendungsrecht losgelöste Wege der Mittelausreichung zu eröffnen. Betonen möchte ich in diesem Zusammenhang für die Bildungskollegin, dass die konkreten Vorgaben in der landeseigenen Förderrichtlinie zum aktuellen DigitalPakt Schule sichergestellt haben, dass in jeder Schule des geförderten Schulträgers durch die intensive Befassung mit der Thematik dauerhafte Strukturen, wie Steuerungsgruppen und Mikrofortbildungsangebote, in den Kollegien der Schulen geschaffen wurden. Für das besondere Engagement und den deutlich früheren Abschluss der Erarbeitung schulindividueller Medienbildungskonzepte darf ich mich im Namen der Bildungskollegin bei allen Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich und ganz herzlich bedanken! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Gegenüber dem Bund soll ferner darauf hingewirkt werden, dass die Zusammenarbeit mit allen anderen Bundesländern im Bereich der länderübergreifenden Vorhaben weiterentwickelt wird. Dies soll bewusst berücksichtigt werden, ist schon jetzt aktuell in der Umsetzung. Insgesamt stehen aktuell für die länderübergreifenden Vorhaben 250 Millionen Euro zur Verfügung, die weitgehend in konkrete Projekte bereits eingeflossen sind. Dabei sind vielfältige Synergien und gemeinsame Standards für die digitalen Dienste im Bildungsbereich entstanden, die den länderübergreifenden Ansatz überhaupt erst ermöglicht haben. Wir werden also mit dem aktuellen DigitalPakt Schule wichtige Impulse für die flächendeckende, national harmonisierende Digitalisierung in, für und mit den Schulen umsetzen und innovative Wege für eine verbesserte Lehr- und Lernkultur aufzeigen. Vor allem geht es um pädagogisch sinnvolle Nutzung der entsprechenden Potenziale der digitalen Bildungsmedien in allen Schulfächern. Wir sehen auch weiterhin großen Bedarf an verstärkter länderübergreifender Zusammenarbeit. Genau deshalb sollte auch dies im DigitalPakt Schule 2.0 berücksichtigt werden. Ich darf mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihr Engagement für die digitale Bildung an Schulen bedanken und freue mich, wenn wir zukünftig dynamisch die Transformation des Lernens gestalten. Dies kann sinnvoll nur gemeinsam von Bund und Land geschehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
