Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gemeinsam in diesem Hohen Hause eine Übergangsregelung geschaffen, die uns fürs FAG, für die Hebesätze … Von daher ist die Annahme, es würde die Standardregelung greifen, für das kommende Jahr unzutreffend, weil eben momentan nicht bemessbar ist – und es war insbesondere im zweiten Halbjahr letzten Jahres nicht bemessbar –, wo die Reise hingeht. Und um zumindest für das Jahr 25 zu vermeiden, dass dort Härten reinkommen – jetzt müssen Sie mich allerdings, ich kann mich nicht festnageln, ob wir Dezember oder Januar den Beschluss gefasst haben –, wir haben gemeinsam eine Regelung geschaffen, mit der vermieden wird, dass das Jahr 25 dann zum maßgeblichen Zeitpunkt wird, sondern wir gucken weiterhin auf 24, haben dann die Chance, in 25 mit sehr viel klarerer Datenlage einmal zu schauen, wie weit auseinander oder wie dicht beieinander werden künftig die verschiedenen Hebesätze bei den Grundsteuern sein. Und auf der Grundlage wird man gegebenenfalls dann auch für eine langfristige Veränderungen Sorge tragen müssen im Jahr 25. Aber meine Bitte ist – und so waren wir auch mit den kommunalen Spitzenverbänden verblieben –, wir sorgen erst mal dafür, dass, wenn das System sehr durcheinanderkommen sollte in 25, keiner Vor- oder Nachteile hat, die das System total durcheinanderbringen würden, weil wir mit Durchschnittssätzen arbeiten. Gewisse Leistungen des FAG gibt es eben nur, wenn ich mich wenigstens am durchschnittlichen Hebesatz des Landes orientiere. Und da wir nicht wissen, wie weit das künftig auseinanderläuft, haben wir da zumindest einmal den Rettungsanker geschmissen, noch mal, ich glaube, mit breiter Zustimmung in diesem Hause. Ich könnte jetzt zum Abstimmungsverhalten nichts sagen, will bloß beruhigen, da passiert uns nichts. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Renz, CDU) Und die Einladung ist, dass wir dann im ersten Quartal nächsten Jahres, spätestens im zweiten, einmal schauen müssen, wie stellt sich dann wirklich die reale Hebesatzlandschaft dar. Und auf der Grundlage wird man schauen müssen, ob die Regelungen künftig noch greifen können oder ob – und dann werden wir gemeinsam viel Kreativität brauchen – man auf ein völlig anderes Instrumentarium abstellen will, wenn man nämlich die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Gemeinden an der Stelle künftig herstellen möchte. Ich wollte bloß den beruhigenden Satz reingeben: Wir haben gemeinsam für das kommende Jahr erst einmal eine Regelung getroffen, zusammen abgestimmt mit den kommunalen Spitzenverbänden, die uns in dem kommenden Jahr die große Unsicherheit rausnimmt und dafür Sorge trägt, dass es nicht zu unbilligen Härten kommt, die keiner wollen kann. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
