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Torsten Renz

CDU 13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Streit aus der Ampel, aus Berlin, den kriegen wir jetzt tatsächlich nicht mehr aufgelöst. Das kann ich auch nur bedingt bewerten, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber in einem Punkt gebe ich Ihnen definitiv recht, Herr Domke: Auch ich habe die Befürchtung, gerade vor dem Hintergrund Konstituierung der Gemeindevertretung, der Stadtvertretung et cetera, dann beginnen die Ausschüsse irgendwann sich zu konstituieren, nach der Sommerpause in der Regel, frühestens im August, eher im September und dann werden wir, glaube ich, auch so, wie Sie es dargestellt haben, ein Riesentohuwabohu erleben. Und vor dem Hintergrund, dass wir dann sozusagen als Landesgesetzgeber hier sozusagen vor der Sommerpause sagen, Datenlage sehr unsicher, und insbesondere die Ausführungen auch des Finanzministers, dass er dann keinen Handlungsbedarf sieht, was die gesetzliche Novellierung betrifft, (Tilo Gundlack, SPD: Hat er so nicht gesagt.) habe ich dann auch Ihre Aussage erst mal verarbeiten müssen, muss ich ganz ehrlich sagen. (Tilo Gundlack, SPD: Hat er so nicht gesagt.) Im ersten Moment war ja meine Frage so ausgerichtet, ob eine inhaltliche Novellierung erfolgen soll, (Tilo Gundlack, SPD: Nein, nein!) aber jetzt im Nachgang, muss ich sagen, werte ich Ihre Antwort eher politisch, so unter dem Motto, wenn dann nichts geändert wird, dann ist das halt so. Und deswegen, als Herr Gundlack noch mal gesagt hat, es kann natürlich ohne Weiteres sein, dass wir die Hebesätze jetzt in Wismar, die Novellierung, den aufkommensneutralen Hebesatz senken müssen, dann bin ich wieder bei meiner Frage, die ich sozusagen noch mal in den Raum stellen will. Ich habe natürlich auch gelernt, Tilo Gundlack, ich werde dich dann nicht mehr hier mit dem I-Pad als Fragesteller sozusagen kontaktieren, sondern einfach mal locker so kommen. Nicht, dass du mich dann immer abblitzen lässt, weil es geht rein um eine Fachlichkeit. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Und wenn das FAG dann sagt – und das wäre meine Frage an dich, und dann geht es nämlich auch um die politische Dimension, die möglicherweise der Finanzminister ausgeblendet hat, da bin ich eben sehr unsicher –, wenn nämlich das Finanzausgleichsgesetz in Paragraf 18 die Novellierungshebesätze definiert, und die sind festgelegt, zum Beispiel bei der Grundsteuer B mit 438 Prozent, und wenn dann Paragraf 19, die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben sich nämlich an diesen Novellierungshebesätzen orientieren – ich lese noch mal die Überschrift vor: „Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben“ – und du jetzt in Wismar sagst, möglicherweise wird dann der Aufkommenshebesatz, den ich dann für 25 benötige, abgesenkt, dann bin ich doch logischerweise, zumindest mathematisch, unter dem Novellierungshebesatz. Und deswegen die Frage dann auch an dich, politisch, ob du dann Handlungsbedarf siehst, das FAG entsprechend im nächsten halben Jahr zu ändern. Und das können wir dann fortführen, nämlich zum Beispiel Paragraf 27, wenn es um Sonderzuweisungen geht, Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches, auch das kann man dann entsprechend nachlesen, dass sich das auf den Novellierungshebesatz bezieht, und der ist ja gesetzlich normiert. Also es geht jetzt nicht um die Thematik, die wir auch schon sehr ausführlich richtigerweise diskutiert haben, sondern eben um die Einnahmesituation der Kommune an sich, weil da ja nach dem Gesetz, das wir im Dezember gemacht haben, sozusagen die Kommune verpflichtet ist, Aufkommensneutralität in der Summe herzustellen. Und das heißt ja dann in dem Moment, dass wir an die Hebesätze rangehen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Deswegen meine politische Frage in eure Richtung, noch mal in Richtung der SPD: Ist tatsächlich hier kein Handlungsbedarf zu sehen im nächsten halben Jahr, so, wie der Finanzminister es ausgeführt hat? – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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