Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte … Ja, habe ich ja schon gesagt. Die Grundsteuerreform, so, wie sie jetzt im Land umgesetzt wird, verteuert Wohnen. Ich glaube, das kann man so festhalten, und ich füge hier an, dass wir natürlich in der Diskussion auch voneinander dann noch mal eine Menge gelernt haben, wie es denn im Einzelnen auch funktioniert. Und wenn man das nun festhält, dass Wohnen sich verteuert, muss man dazu aber auch sagen, ist es wichtig zu betonen, auch dann, wenn das politisch versprochene Ziel der Aufkommensneutralität umgesetzt wird. Und die Frage, die wir uns heute stellen müssen, ist, ob wir das für erstrebenswert halten. Als GRÜNE ist die Antwort klar: In Zeiten, in denen bezahlbares Wohnen bereits zu einem Fremdwort geworden ist, darf Wohnraum nicht auch noch zusätzlich teurer werden. Ich sage hier aber auf jeden Fall auch, natürlich ist die Neubewertung der Grundstücke, führt zu der Situation, dass ein Teil der Leute mit Wohngrundstücken mehr belastet wird und ein anderer weniger belastet wird. Es ist ja nur insgesamt für die Gruppe Aufkommensneutralität zugesagt worden. Die Zahlen, die bisher bekannt sind, sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, aber je mehr Zahlen man kennt, desto deutlicher sieht man, dass es eine Verschiebung des Steueraufkommens von Nichtwohngrundstücken hin zu Wohngrundstücken gibt. Dass es dazu kommen konnte, ist auch schon lange klar. Die im Antrag genannten Bundesländer Sachsen und Saarland haben darauf rechtzeitig reagiert, ist ja schon gesagt worden. Aus unserer Sicht bleibt von den Forderungen angesichts der Zeit vor allem die zweite Möglichkeit relevant. Es muss eine landesrechtliche Lösung geschaffen werden, die es den Kommunen erlaubt, diese Verschiebung abzumildern oder zu verhindern, wie gesagt, erlaubt. Also das hat ja der Finanzminister auch schon gesagt, das kann dann nur eine freiwillige Sache sein, die dann auf kommunaler Ebene sozusagen wahrgenommen wird oder nicht. Wenn einzelne Kommunen für sich entscheiden, dass die Verschiebungen bei ihnen nicht so gravierend sind, dass man eingreifen müsste, dann soll das möglich bleiben. Aber die Kommunen, die jetzt schon sagen, dass sie handeln wollen, denen sollte das Land nicht länger im Weg stehen. (Torsten Renz, CDU: Oha!) Das Mittel, was noch bleibt, (Torsten Renz, CDU: Oha!) ist genannt, nämlich die getrennten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Anders, als es vielleicht zu vermuten ist, ist diese Aufteilung ganz einfach, einfache Mathematik, und es ist möglich, dass dabei die versprochene Aufkommensneutralität gehalten werden kann. Die Grundstücke sind ja bereits jetzt in Kategorien eingeteilt, das Grundsteueraufkommen vor der Reform für jede Grundstücksart ist also bekannt. Es bleibt bei der Berechnung, den einfachen Dreisatz anzuwenden. Auch dass man noch nicht 100 Prozent der neuen Grundsteuerbescheide kennt, ist nicht ausreichendes Argument, denke ich, denn es ist, erstens, eine Kannregelung, zweitens haben wir einen relativ hohen Satz jetzt auch schon von bewerteten Grundstücken. Der Finanzminister sprach von 91 Prozent der Bescheide, die bekannt sind, ich habe hier 95 Prozent als eine Zahl gefunden. Aber auf jeden Fall, denke ich, man kann sozusagen Stichproben ermitteln, die dann auch weiterführen bei der Bewertung. Die favorisierte Lösung, die wir sehen, ist genau die, die auch schon genannt worden ist, nämlich, Nordrhein-Westfalen hat auf einer Seite ein Gesetz gemacht, auch das könnte man bei uns so übernehmen, ohne dass man da was ändern muss. Und auch der Hinweis, dass Schleswig-Holstein sich dem angepasst hat, spräche dafür, es auch hier so zu machen. Natürlich muss man einräumen, gesichert ist natürlich nicht, dass dagegen geklagt wird. Das kann, glaube ich, sein, das weiß man nicht. Das kann im Übrigen aber auch bei den sozusagen differenzierten Messbeträgen in den Ländern so sein, auch da ist das möglich. Und an der Stelle müsste man es dann auch darauf ankommen lassen, wenn man – als Kommune jedenfalls – sich dieser getrennten Hebesatzregelung anschließen wollte. Das ist dann eben so, dann muss man es nachher wieder zurücknehmen. Aber jedenfalls würde es die Problematik der Verteuerung der Wohngrundstücke insgesamt sozusagen lösen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Und ich hoffe, dass wir eine Regelung finden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
