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Enrico Schult

AfD 13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, in der Tat, die Grundsteuerreform, die Grundsteuerermittlung in Mecklenburg-Vorpommern ist wirklich kein Ruhmesblatt. Wir haben schon des Öfteren hier darüber debattiert. Die Bürger waren zunächst völlig überfordert, sie sollten Daten zusammentragen, Daten, die es ja eigentlich schon gibt bei den Behörden. Ich erinnere an die Katasterdaten, wo sie sozusagen sich ans Katasteramt wenden sollten. Die Kritik war groß, auch aufgrund des Zeitstrahls. Und wir haben ja auch an dieser Stelle diese Frist noch mal verlängert. Und nun steht der Verdacht im Raum, dass insbesondere Eigenheimbesitzer massiv belastet werden oder über die Maßen belastet werden, und Gewerbetreibende werden dort entlastet. Also von Grundsteuergerechtigkeit, werte Kollegen, keine Spur. Die Grundsteuerreform ist wirklich für Mecklenburg-Vorpommern, bereitet uns große Bauchschmerzen. Ich möchte noch mal auf die Ausgangslage eingehen. Natürlich, der Finanzminister hat recht, das Bundesverfassungsgericht hat uns das vorgegeben. Die Berechnungsgrundlage waren die Bodenschätzungsergebnisse aus den Jahren 1935 und 1964. Ich habe das selber gemacht in meiner aktiven Zeit, die Bodenschätzung, und war quasi da mit den Gutachterausschüssen unterwegs. Und dadurch entstanden natürlich diese erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen. Das Land war also gesetzlich verpflichtet, die Bewertungsmaßstäbe neu zu regeln, aber die Umsetzung ist uns beileibe nicht gut gelungen. Und das zeigt einfach auch die hohe Anzahl der Widersprüche. 600.000 Bescheide wurden verschickt, fast 100.000 Bescheide, fast 100.000 Widersprüche sind eingegangen, und, liebe Kollegen, da muss man doch sagen, da läuft doch dann was falsch. Und dann habe ich den Bürger tatsächlich nicht mitgenommen und das Misstrauen seitens der Bürger war da doch schon erheblich. Ich sagte, die Datenerhebung war suboptimal. Die Steuerberater schüttelten damals den Kopf, es war alles viel zu bürokratisch. Die Finanzämter haben noch mal ordentlich Mitarbeiter eingestellt, mächtig aufgestockt, um das sozusagen noch bewältigen zu können. Also die Akzeptanz ist in der Tat auf einem Tiefpunkt. Nun kommt es so, dass, wie gesagt, die Zweifler angeblich recht bekommen oder wahrscheinlich recht bekommen und das Misstrauen nimmt noch weiter zu. Der Gesetzgeber hat gefordert, die Grundsteuer aufkommensneutral auszugestalten, das wurde hier ja schon besprochen, und der Gesetzgeber hat an die Gemeinden appelliert, das quasi über eine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen. Andere Länder, Sachsen und Saarland, haben das vorhergesehen oder haben sich sozusagen auf diese Situation eingestellt. Das haben wir nicht gemacht. Und ich muss an dieser Stelle ganz klar sagen, wir schieben jetzt den Schwarzen Peter an die Kommunalvertretung, weil die werden sich erklären müssen, und da werden die Bürger sozusagen auf der Matte stehen und sagen, warum muss ich denn jetzt hier höhere Grundsteuern zahlen. Noch mal kurze Info zur Grundsteuer, wie sie, wie die überhaupt ermittelt wird: Die Steuermessbeträge werden ja sozusagen multipliziert mit dem Hebesatz, das ergibt dann einen Wert, das ist der Grundsteuerwert alt, und die neuen Steuermessbeträge mit dem Hebesatz ergeben einen neuen Wert, Grundsteuerwert neu. Und die Aufkommensneutralität, das ist ja das Ziel, das heißt, das ist, das führte der Finanzminister auf, das Steueraufkommen soll, in der Gesamtheit soll das sozusagen gleichbleiben. Das heißt, die Kommunen müssen über die Hebesätze, indem sie sie erhöhen oder sozusagen reduzieren, für die Aufkommensneutralität sorgen. Aber es ist ein offenes Geheimnis, dass beispielsweise Gewerbetreibende massiv oder profitieren davon. Ich warte auch tatsächlich die Datenlage ab, Herr Finanzminister. Wir haben es ja im Finanzausschuss schon des Öfteren beraten. Wir haben es als AfD-Fraktion am 07.03. schon einmal auf die Tagesordnung setzen lassen, da haben Sie gesagt, die Datenlage ist noch nicht so valide und noch nicht so, ja, vollumfänglich, dass Sie Aussagen treffen können dazu. Wir sollten also bis Ostern, wahrscheinlich nach Ostern … Am 18.04. haben wir noch mal nachgefragt, als AfD-Fraktion, da gab es immer noch keine valide Datenlage. Und jetzt hoffen wir natürlich, dass da wirklich was passiert und dass die Landesregierung da jetzt zu einem Ergebnis kommt. Sie sprachen es an, dass seitens der kommunalen Ebene da Bedenken bestehen hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit, dass sozusagen die nachher dafür geradestehen müssen, wenn der Gewerbetreibende beispielsweise dann dagegen klagt und sagt, ich fühle mich hier benachteiligt. Diese Bedenken, die erkennen wir an, gleichwohl müssen wir handeln. Und gleichwohl bin ich der CDU dankbar, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Es sind ja – Herr Reinhardt, das gehört zur Wahrheit dazu –, es sind ja Prüfaufträge, es sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, die Sie hier reingeschrieben haben. Dennoch ist es gut, dass wir darüber sprechen und dass sozusagen das Finanzministerium oder die Landesregierung jetzt endlich mal Butter bei die Fische macht und sozusagen uns dann auch eine Datenlage präsentiert und sagt, wie soll es jetzt weitergehen. Meine Fraktion ist für die Hebesatzdifferenzierung. Die ermöglicht den Kommunen sozusagen, dann gezielt darauf einzugehen. Das ist nicht der Königsweg, das liegt auf der Hand, weil dann – das sagte ich bereits – liegt der Schwarze Peter bei den kommunalen Vertretern, aber sie müssen quasi reagieren können, wenn sich wirklich eine Vervierfachung der Grundsteuer dort einstellt bei den Eigenheimbesitzern. Und insofern stimme ich Herrn Reinhardt zu, dass es insbesondere natürlich junge Familien trifft, die dann sich jetzt ein Häuschen sozusagen da angespart haben und gekauft haben und jetzt bei der Grundsteuer massiv belastet werden. Der Finanzminister sagte, wir können die Grundsteuer nicht gänzlich, das ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Das ist richtig. Meine Partei hat schon des Öfteren gefordert, weil es ja eine Substanzsteuer in dem Sinne ist, dass die Kommunen eigentlich an der Einkommensteuer einen höheren Anteil bekommen müssten und dass wir diese Grundsteuer – Grundsteuer A, Grundsteuer B –, aber auch die Gewerbesteuer sozusagen zurückführen, höherer Anteil an der Einkommensteuer. Dann haben die Kommunen auch mehr Planungssicherheit und sind sozusagen nicht auf diese Steuern, auf diese Steuern angewiesen. (Zuruf von René Domke, FDP) In der jetzigen Situation, Herr Domke, in der jetzigen Situation kommen wir natürlich nicht umhin, das ist eine der wenigen Steuern, die die Kommunen sozusagen noch selber … (René Domke, FDP: Das hatten wir schon im Programm, da gabs das noch gar nicht.) Das mag ja sein, aber Sie sind in der Bundesregierung, Herr Domke, und wir nicht, wir sind in der Opposition. Wir können es fordern, und wenn wir an der Regierung sind, dann würden wir es auch tatsächlich umsetzen und würden es nicht nur fordern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ja, dass zu der Position meiner Fraktion zu dem Thema, also pro Hebesatzdifferenzierung. Ich hätte mir gewünscht, dass wir da schon früher sozusagen uns auf diese Situation einstellen, andere Länder waren da schneller. Und noch mal abschließend: Diese Grundsteuerreform war kein Ruhmesblatt und wird wahrscheinlich auch keines mehr werden hier in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

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