Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3748. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3748 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22 : Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Grundrechte verteidigen – Meinungsfreiheit versus Bekenntniszwang und Gesinnungskontrolle“. Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Grundrechte verteidigen – Meinungsfreiheit versus Bekenntniszwang und Gesinnungskontrolle Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Förster.
