Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion greift punktuell einige wichtige Themen im Zusammenhang mit der anstehenden Krankenhausreform auf. Diese Forderungen finden sich größtenteils – wir haben es jetzt mehrere Male gehört – in der einstimmig beschlossenen Stellungnahme, über die wir natürlich glücklich sind, der Bundesländer zu dem aktuellen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform. Diese Forderungen wurden unter den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Bundesländer geeint und an die Bundesebene gerichtet. Die Stellungnahme der Bundesländer vom 30. April dieses Jahres formuliert in neun verschiedenen Feldern konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen. Es wird darin angesprochen, dass die Länder und die Krankenhäuser mit Blick auf die Auswirkungen der Reform und im Speziellen mit der Zuweisung der einzelnen Leistungsgruppen bislang keinen klaren Planungshorizont haben, diesen aber zur Anpassung ihrer Landesgesetze benötigen. Weiterhin stellen die Bundesländer fest, dass aus ihrer Sicht weitergehende Regelungen zum Abbau von Bürokratie getroffen werden müssen und dass sie weiterhin souverän im Besitz der Planungshoheit über ihre Krankenhauslandschaft bleiben möchten. Ich möchte damit sagen, dass wir in dem nun vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion sehr wichtige und in diesem Fall doch weitläufig keine neuen Akzente sehen, um die Landesregierung mit einem Auftrag zu versehen. Natürlich sind Bürokratieabbau, Planungssicherheit und angemessene Beteiligung der Bundesländer sehr wichtige Themen mit Blick auf die Krankenhausreform. Daher setzt sich unsere Gesundheitsministerin Stefanie Drese exakt dafür seit Beginn der Gespräche zur anstehenden Reform ein. Ja, das sind aktuell wichtige Themen, die im Kontext mit der Krankenhausreform erarbeitet werden müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Reform für unser Bundesland mit seinen vielen ländlich geprägten Regionen gute Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung schafft. Wirklich prioritär sind aus unserer Sicht dabei folgende Themen: Wir betrachten es als ausschlaggebend, dass die Vorhaltefinanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser tatsächlich bedarfsgerecht ausgestaltet wird. Führen Sie sich vor Augen, dass knapp 70 Prozent unserer Kliniken den Status von Sicherstellungshäusern haben, ohne die die wohnortnahe Versorgung gefährdet wäre. Diese Häuser müssen daher sicher und zuverlässig finanziert und aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die Mindestvorhaltezahlen praxisgerecht festgelegt werden. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern werden bestimmte Operationen seltener durchgeführt, da diese durch geringere Bevölkerungszahlen schlicht nicht so häufig anfallen. Bei komplexen Operationen ist es vertretbar, eine längere Anreise in ein spezialisiertes Krankenhaus einzuplanen. Grundlegende Eingriffe müssen aber weiterhin in unseren Kliniken angeboten werden, damit Patientinnen und Patienten keine weiten Wege auf sich nehmen müssen. Auch möchte ich hier das Beispiel – Frau Hoffmeister hat es angesprochen – des Lebertransplantationszentrums an der Unimedizin in Rostock anführen. Wir haben als Sozialausschuss in einem Antrag aller demokratischen Fraktionen gemeinsam festgestellt, dass aktuelle Entscheidungen bezüglich der Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses deutliche Auswirkungen für die flächendeckende gesundheitliche und medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zum Erhalt des Transplantationszentrums haben wir die Landesregierung bestärkt, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Solcher Ausnahmen bedarf es möglicherweise auch zukünftig. Daher ist uns dieser Punkt ein besonderes Anliegen, und es gibt dazu – ich bin nicht ganz so, also ich bin etwas optimistischer –, es gibt dazu noch keine Entscheidung, ob das Zentrum existieren und weiter da sein kann. Darüber hinaus muss die sektorenvernetzende Versorgung gestärkt werden. Wo kein Haus- oder Facharzt in unmittelbarer Nähe erreichbar ist, müssen Patienten die Möglichkeit haben, sich leichter als bisher im Krankenhaus behandeln zu lassen. So wird die medizinische Versorgung in den Regionen, in denen nur wenig niedergelassene Ärzte arbeiten, verbessert. Vor zwei Wochen habe ich zu diesem Thema auf dem Podium bei der Nationalen Branchenkonferenz mit Herrn Borchmann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft M-V, mit Professor Kaderali, Unimedizin Greifswald, und Dr. Placke, Präsident der Ärztekammer, und Manon Austenat-Wied von der Techniker Krankenkasse diskutiert. Dort war sehr viel Offenheit vorhanden und wir haben viele Gemeinsamkeiten auch für die Entwicklung und für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in unserem Bundesland und für die Krankenhausreform miteinander diskutiert und Gemeinsamkeiten herausgefunden. Auch vor zwei Wochen hatten wir bei derselben Konferenz, aber in einem anderen territorialen Zusammenhang, hatten wir den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Ich habe dort ihn absolut nicht auf Konfrontation erlebt zu diesem Kurs Krankenhausreform. Wir hatten ihn zu Besuch in Ludwigslust, um ihm exakt die Sichtweise noch mal einer ländlichen Region darzulegen. Vor dem Rundgang durch den Standort in Ludwigslust der LUP-Kliniken haben wir gemeinsam – Landrat Stefan Sternberg und Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese – noch mal dargelegt, welche Bedürfnisse unser Bundesland mit Blick auf die Reform hat (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wart ihr auch in Crivitz?) und dem auch damit in Zusammenhang stehenden Bürokratieabbau. Wenn Sie wissen, dass Crivitz zum Verbund LUP-Kliniken dazugehört, wüssten Sie, dass wir genau darüber auch gesprochen haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Mit den LUP-Kliniken und der Rekommunalisierung der drei beteiligten Kliniken ist es in diesem Fall gelungen, einen innovativen Verbund zu schaffen, der die drei Standorte zusammen zukunftsfest aufstellen kann. Damit wir jedoch alle Krankenhausstandorte langfristig erhalten können, ist eine zukunftsfeste Stärkung der Krankenhauslandschaft dringend geboten. Wir betonen daher, dass wir froh sind, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese riesige Reform auf den Weg bringt, an die sich keiner seiner Vorgänger herangetraut hat. Wir haben mit unserer Gesundheitsministerin eine starke Stimme für die Belange Mecklenburg-Vorpommerns und wissen, wie entschieden sie sich derzeit in die Ausgestaltung der anstehenden Krankenhausreform einbringt. Da der Gesetzentwurf nun ins parlamentarische Verfahren gehen wird, ist es unsere gemeinsame Verpflichtung, die Forderungen aller Bundesländer bei den Fraktionen des Bundestages zu platzieren. Hier möchten wir auch insbesondere den Antragsteller/die Antragstellerin – die FDP – gewinnen, in Richtung ihrer beteiligten Fachleute im Bundestag und in den Ministerien darauf hinzuwirken. Den Auftrag, den der vorliegende Antrag formuliert, sehen wir bereits gut aufgegriffen und lehnen diesen heute ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
