Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten ja jetzt eben gerade eine ziemliche Generalabrechnung mit dem Krankenhausreformvorhaben. So weit würde ich nicht gehen, aber Anknüpfungspunkte gibt es auf alle Fälle. Ich will noch mal betonen aus Sicht der LINKEN, dass es eines der wichtigsten politischen Vorhaben mit Wirkung de facto auf alle Einwohnerinnen und Einwohner ist, die es auf Bundesebene im Moment gibt, wo wir auch selber involviert sind. Das ist hier alles auch beschrieben worden, will ich nicht wiederholen. Und ich will seitens der LINKEN sagen, dass wir es für notwendig halten, aus der Erfahrung und aus all dem, was hier auch schon oft eine Rolle gespielt hat, dass es wichtig ist, die Qualität der medizinischen Versorgung zu halten und weiter zu verbessern, dass es enorm wichtig ist, die Ökonomisierung im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der Krankenhäuser, zurückzudrängen, und dass es weiterhin erforderlich ist, sehr sorgfältig mit den Ressourcen umzugehen, die für die gesundheitliche Versorgung zur Verfügung stehen. Und da gibt es Dinge, die also positiv sind, und es gibt Dinge, die uns Sorgen bereiten. Da knüpfe ich an, an das, was hier auch schon mal eine Rolle gespielt hat, zum Beispiel die Finanzierung, überhaupt die Überbrückungsfinanzierung, denn Finanzierungsregelungen sind ja mit dem Transparenzgesetz vor einigen Monaten getroffen worden. Und der Bundesgesundheitsminister hat ja auch anlässlich seines Auftritts auf der Branchenkonferenz in Rostock vor einigen Tagen deutlich gemacht, welchen Anteil die Bundesebene leisten will und vor allen Dingen, in welchen Jahren das passieren soll. Und mir ist, als er da sprach, immer wieder so bewusst geworden, oder es schrie in mir, ja, aber bis dahin – und das ist aber nicht sein Part, das hat er ganz deutlich gemacht –, das ist nicht so in seinem Fokus. Und offensichtlich, sage ich mal, gibt es da auch eine Verabredung zwischen dem Finanzministerium und dem Bundesgesundheitsministerium, dass man da erst mit der nächsten Legislaturperiode ins Geschirr gehen soll. Und das halten wir für problematisch. Die Frage, die hier angesprochen wurde von Frau Hoffmeister, wir hätten da keine Planungshoheit, das habe ich so nicht herausgelesen aus den ganzen Dokumenten. Aus dem Transparenzgesetz allein ergibt sich ja, dass aufgrund der Kategorisierung die Länder jetzt gefordert sind, das entsprechend zuzuordnen. Das wird schon ein Kraftakt sein. Wo ich, wo es Sorgen um die Planungshoheit gibt, das ist offensichtlich die sektorenübergreifende Versorgung. Und diesbezüglich haben sich die Länder ja geäußert: Es gibt einmal eine Verschriftlichung der Forderungen der sogenannten ostdeutschen Länder vom 15. April dieses Jahres und dann gibt es noch mal – beachtlich, finde ich – diese 16:0-Stellungnahme vom 30. April dieses Jahres der Länder, wo das eben auch auftaucht. Nun behandeln wir aber nicht so sehr die gesamte Breite der Reform, sondern das Anliegen der Fraktion der FDP. Und in der Tat, wir können überhaupt kein Interesse daran haben, dass Bürokratie abhält davon, dass sich Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im medizinischen Bereich abwenden müssen und sich damit beschäftigen müssen und nicht für die Patientinnen und Patienten da sind. Gleichwohl gilt es, genau hinzuschauen, weil so holzschnittartig einfach kann man es sich nicht machen. Haben Sie nicht gemacht, ich will das aber nur noch mal betonen, weil Fragen der Dokumentation im Gesundheitsbereich haben auch eine Schutzfunktion, sind wichtig für die Patientinnen und Patienten und sind auch wichtig für die Rechtssicherheit von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern, dass man nachweisen kann, was ist denn da geleistet worden, mit welchen Folgen und was hat Wirkung erzielt und was war eben unbeabsichtigt. Und dass das durchaus so handfeste juristische Folgen haben kann, das wissen wir alle, das will ich hier nicht ausbreiten. Also insofern ist das schon, ist das schon ein Thema, wo man nicht sagen kann reinweg, Bürokratie bräuchte kein Thema zu sein. Und es bleibt auch immer eine Abwägung, wenn wir sagen, wir wollen die Qualität erhöhen. Auch das muss messbar sein, das muss irgendwie dargestellt sein. Ansonsten können wir ja schlechterdings von Fortschritten reden. Und nun, angesichts dieser Vorüberlegungen meinerseits – hat lange genug gedauert – etwas zu den Forderungen, die Sie aufgeschrieben haben. Ich halte die für sehr diskussionswürdig, aber ich halte sie in Teilen für entweder gelöst beziehungsweise nicht zielführend. Ich gehe diese acht Punkte ganz kurz mal durch: Sie haben zum einen die Forderung aufgemacht, sicherzustellen diese wohnortnahe, qualitativ hochwertige, patientenorientierte Versorgung. Das ist auch unser Anliegen. Das steht auch im Koalitionsvertrag, und es ist für uns auch handlungsleitend. Insofern, und das ist – die Ministerin hat es gesagt –, das ist auch auf dem Schirm. Insofern habe ich mir dahinter geschrieben, das läuft. Zweiter Punkt, die unverhältnismäßigen Härten zu verhindern, das ist Gegenstand der Stellungnahme, von der ich vorhin gesprochen habe, vom 30.04., sowohl im Vorspann als auch dann nachher in der Ausführung, weil man dort auf einzelne Gesetzesänderungen abzielt des dann zukünftigen novellierten SGB V. Der dritte Punkt, den Sie angeschrieben haben, angesprochen haben, ist, dass wir dafür sorgen mögen, oder die Landesregierung möge dafür sorgen, dass das Gesetz zustimmungspflichtig wird. Das ist ebenfalls eine Forderung der Länder, und zwar aller Länder. Aus meiner Sicht auch aus gutem Grunde, weil die Länder darauf verweisen, wenn einzelne Rechtsvorschriften der Krankenhausreform zustimmungspflichtig sein werden im Bundesrat, dann muss es natürlich auch das Gesetz selber betreffen, also die Grundlage der zukünftigen Rechtsverordnung. Das ist eingefordert worden, finde ich auch gut so. Ich will aber darauf hinweisen, dass die Sache natürlich auch einen Haken haben kann. Die Einforderung einer Länderzustimmung kann auch dazu führen, dass es gänzlich blockiert wird, das Vorhaben. Wir haben ja, es ist von jemandem schon gesagt worden, dass das alles hätte schon passiert sein sollen mit der Reform. Hat nicht geklappt, unter anderem, wenn ich daran denke, dass es damals eine Blockade gab anlässlich der Landtagswahlen im Freistaat Bayern. Liegt schon lange zurück, aber das war damals auch ein heißes Thema. Dann die Forderung, eben die Reform nicht unnötig zu verzögern. Unsererseits wird Druck gemacht. Das wird, denke ich, auch deutlich, wenn Ministerin Drese oder Frau Grimm im Sozialausschuss vorgetragen haben oder Herr Renken jüngst ausgeführt hat, verlesen hat die Positionen des Ministeriums. Da habe ich den Eindruck ableiten können, dass intensiv daran gearbeitet wird, nicht zu verzögern, aber darauf zu achten, dass wir entsprechend Handlungsfreiheit und Handlungskompetenzen behalten – eben auch eine Forderung unsererseits. Dann die Folgenabschätzung – das ist wirklich ein Problem –, die fehlt auf Bundesseite gänzlich. Die war angekündigt, und ich habe den Eindruck, die Bundesebene will da, oder das Bundesministerium, diesbezüglich abtauchen. Auf Landesebene, wir kommen überhaupt nicht drum herum, zu sagen, also welche Konsequenzen hat das. Und nach meiner Kenntnis wird daran gearbeitet auf Landesebene, unabhängig davon, dass die Bundesebene sich nicht gerührt hat, weil wir da in der Verantwortung stehen und die Abfragen diesbezüglich laufen. Dann der Punkt Bürokratieabbau. Mit dem Punkt 6 konnte ich nicht allzu viel anfangen von Ihnen, das ist so ein Schlüsselwort. Ich fand nicht so richtig raus, welche bürokratischen Akten Sie konkret meinen. Vielleicht kann das nachher in der Erwiderungsrede dann noch mal vertieft werden. (René Domke, FDP: Das sagt Ihnen jeder Arzt.) Ja, ja, aber das ist so, wie es da niedergeschrieben ist, ist es ein Allgemeinplatz. Viel interessanter fand ich den Punkt 7, da hatte ich einen Aha-Effekt. Diese Verbändeabfrage und die Empfehlungen, die sich daraus ergaben, im gesamten Gesetzeswerk, Rechtsverordnungen, und so weiter Veränderungen herbeizuführen, und zwar Bundesministerium für Bundesministerium konkret, das hat mich sehr interessiert, habe ich mit Interesse wahrgenommen. Und was das Bundesgesundheitsministerium betrifft, sind 32 Empfehlungen ausgesprochen worden und die sind kategorisiert worden. Und diese Kategorien – berechtigterweise – zielen darauf ab, was muss in Bundesgesetzen geregelt werden, was müsste untergesetzlich geregelt werden und aber noch geprüft werden. Was sollte über einen Praxischeck weiterverfolgt werden, ist die dritte Kategorie. Und für uns eigentlich gibt es nur die vierte Kategorie, die relevant ist, die Sie ja einfordern. Ich bin sofort am Ende. Sie sagen also, das, was an die Bundesländer geht, und das war eine Empfehlung, die betrifft die Pflegekassen, also nicht unser Handeln, sondern die Selbstverwaltung in der Pflege – an der Stelle nicht zutreffend, aber ein interessanter Hinweis. Ich bedanke mich für die Vorlage des Entwurfs des Beschlussvorschlages. Er ist aber nicht zielführend genug, …
