Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie gesagt, ich halte die Rede hier in Vertretung der Gesundheitsministerin Stefanie Drese. Und ich kann Ihnen gleich zu Beginn versichern, dass sich die Landesregierung und vor allem die Gesundheitsministerin Stefanie Drese seit Beginn der Beratungen zur Krankenhausreform – und damit bereits seit gut einem Jahr – für unsere Krankenhäuser und eine zukunftsfeste, qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung der Menschen in unserem dünn besiedelten Land starkmacht. Dabei hat sie insbesondere die Belange der kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum im Blick. Als Sprecherin für die ostdeutschen Länder ist dies Stefanie Drese mit mehreren Zugeständnissen und Sonderbehandlungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung gelungen. Eines ihrer wichtigsten Themen ist dabei von Anfang an auch der notwendige Bürokratieabbau im Zuge der Krankenhausreform. Dazu liegen dem Bund ganz konkrete Vorschläge vor, die wir aus Abfragen und unserem intensiven Dialog mit den Krankenhäusern und deren Verbänden gewonnen haben. Es liegt am Bund, diese nicht nur als Lippenbekenntnisse zu sehen, sondern sie auch ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Bürokratie abzubauen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Mecklenburg-Vorpommern hat sich intensiv in den wahrlich komplizierten Gesetzgebungsprozess eingebracht. Es war eines von wenigen Ländern, welches Mitglied der Redaktionsgruppe zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz war, und in der Funktion – wie bereits erwähnt – die ostdeutschen Bundesländer vertreten hat. Von daher nehmen wir Ihre guten Wünsche wohlwollend zur Kenntnis. Ihre Aufforderungen im Antrag sind aus Sicht der Landesregierung in vielen Punkten begründet, sie kommen nur reichlich verspätet. Leider hat die Bundesregierung nur in begrenztem Umfang aufgegriffen, was die Länder und M-V eingebracht haben. Allerdings ist es gelungen, dass die Belange und mit Blick auf die meisten westdeutschen Länder andere Ausgangslage der dünn besiedelten ostdeutschen Flächenländer im Gesetzentwurf Berücksichtigung gefunden haben. Auch ist festgehalten – anders als zunächst vom Bundesgesundheitsminister geplant –, dass die Krankenhausplanung Ländersache bleibt. Hier muss man nur aufpassen, dass dieses wichtige Gestaltungsrecht nicht über die Hintertür wieder ausgehebelt wird. (Katy Hoffmeister, CDU: Wo steht das?) Nach vielem Hin und Her hat sich der Bundesgesundheitsminister gegen das ausdrückliche Votum der Länder für die Ausgestaltung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz entschieden. Wie man so hört, ist dies auch in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzminister erfolgt. Wir kritisieren das, müssen damit aber nun umgehen. Und genau das machen die Länder, angeführt von den Gesundheitsministerien. So haben die Länder einen gemeinsam von allen 16 Gesundheitsministerinnen und -ministern getragenen Änderungskatalog am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erarbeitet. Die Länder erwarten, dass sich der Bund mit jedem dieser elf Punkte im weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv auseinandersetzt. Als zentrale Punkte gehören hierzu die Forderungen nach weiteren Maßnahmen des Bürokratieabbaus und eine finanzielle Stärkung der kleinen Krankenhäuser. Leider hat der Bund die Stellungnahme der Länder bisher nicht in den Gesetzentwurf einfließen lassen. Daher haben die Länder sich gemeinschaftlich darauf verständigt, alle Punkte der Stellungnahme als Änderungsanträge in den Bundesrat einzubringen. Auch hier bringt sich M-V insbesondere für die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum ein. Wir haben ein Finanzierungsmodell entwickelt, was explizit die kleinen Krankenhäuser wirtschaftlich absichern soll. Es geht dabei um eine Sockelfinanzierung, bei der Krankenhäuser, die für die Sicherstellung der Versorgung notwendig sind, für die Grundversorgung eine Grundfinanzierung erhalten, die unabhängig von der erbrachten Leistungsmenge im Krankenhaus ist. Daneben haben wir konkrete Vorschläge für die Abschwächung der Mindestvorhaltezahlen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz entwickelt. Außerdem haben wir beantragt, dass bei der Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes explizit auf die Auswirkungen auf die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum fokussiert werden soll und auch der Bürokratieabbau evaluiert werden soll. Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es ist hinreichend deutlich geworden, dass sich die Landesregierung engagiert für die Interessen der Krankenhäuser und Patientinnen und Patienten in M-V einsetzt. Bei aller Vorsicht gibt es derzeit Zeichen des Bundes, die darauf hindeuten, dass Forderungen von M-V tatsächlich noch Berücksichtigung finden werden. Deshalb möchten wir als Landesregierung weiterhin dafür werben, dass auf allen Ebenen mit großer Geschlossenheit für unsere Belange weitergekämpft wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
