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Bettina Martin

13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst mal freue ich mich, dass wir diese Debatte heute führen, denn das ist ein sehr wichtiges Thema. Natürlich brauchen wir deutschlandweit gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, aber eben auch in Mecklenburg-Vorpommern, dringend in der nahen Zukunft. Unstrittig ist also der Bedarf. Zunächst einmal, in den nächsten Jahren werden bundesweit zehntausende Ärztinnen und Ärzte aus dem Beruf ausscheiden. Nach Daten der Kassenärztlichen Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell im Land etwa 1.200 Hausärztinnen und Hausärzte. Ein erheblicher Teil von denen ist bereits jetzt über 50 und wird daher in den nächsten fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Und dabei geht es nicht nur um alle fachärztlichen Richtungen, sondern es geht vor allem um die Verteilung bei uns im Land. Als Flächenland ist Mecklenburg-Vorpommern in besonderem Maße vom demografischen Wandel betroffen und steht eben vor der Herausforderung der Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung, und das natürlich vor allem im ländlichen Raum. Doch lassen Sie mich zunächst vorausschicken, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern kein Problem mit der Qualität der ärztlichen Ausbildung an unseren beiden Unimedizinen in Rostock und Greifswald. Man braucht sich da nur das CHE-Ranking anzuschauen. Dort liegen unsere Universitätsmedizinen, vor allen Dingen Greifswald, auf Platz 12 von 40 staatlichen ausbildenden Universitätsmedizinen. Wir sind also in den besten 20, was die Ausbildung angeht, im Ranking. Die Studien- und Ausbildungsbedingungen sind bereits jetzt sehr attraktiv, was sich auch darin widerspiegelt, dass eben auch die Bewerberquoten sehr hoch sind und auch die Absolvierendenquoten, also die sind hoch, das heißt, es wird wenig abgebrochen, das Studium in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die Qualität. Auch die Quantität, also die Anzahl der Studierendenplätze – wir haben es jetzt mehrere Male gehört – ist eigentlich kein Problem in Mecklenburg-Vorpommern, vielmehr, wir bilden überdurchschnittlich aus. Die Aufnahmekapazität der Universitäten Greifswald und Rostock betrug im Wintersemester 2023/2024 insgesamt 411 Medizinstudienplätze. Und das sind, wenn man mal bundesweit schaut, es sind 12.000 bundesweit. Da war auch in den letzten 10, also in den letzten 14 Jahren ein Aufwuchs von 20 Prozent, also ein Fünftel wurde erhöht, und wir halten mehr als doppelt so viele Studienplätze vor, als wir eigentlich müssten, wenn man das an der Bevölkerungszahl misst. Während M-V 3,4 Prozent der bundesweiten Studienkapazitäten unterhält, sind hier nur 1,9 Prozent aller berufstätigen deutschen Ärzte tätig. Wir bilden also, wie schon gesagt, über Bedarf aus. Angesichts der Zahl ist also auch klar, dass das Problem nicht allein durch eine Erhöhung der Studienplatzkapazität zu lösen ist. Das bestätigt übrigens auch der Bericht des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Vereinigung. Die sagen auch in ihrer Zusammenfassung, dass der heutige Bedarf, der in den nächsten 5 bis 10 Jahren immer weiter ansteigt, damit überhaupt gar nicht zu lösen wäre, selbst, wenn wir es ins Unermessliche steigern würden, weil das ja erst in den nächsten 15 Jahren dann greifen würde. Insofern brauchen wir kurzfristige strukturelle Maßnahmen und Reformen im Gesundheitswesen. Andere Bundesländer dagegen sollten sehr wohl ihre Studienplatzkapazität erhöhen. Und da hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sehr wohl recht. Er hat 5.000 zusätzliche Studienplätze von den Ländern gefordert. Und das ist auch in unserem Sinne, dass andere Länder jetzt auch mal aufholen, weil im Moment profitieren die anderen Bundesländer von unserer über Bedarf und hervorragenden Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Es muss Schluss sein damit, dass die Leute zu uns kommen, hier von unserem hervorragenden Ruf auch profitieren in den Universitätsmedizinen und dann sozusagen zurückgehen nach dem Studium, nach dem teuren Studium für unser Land, und dort dann woanders eine Praxis aufmachen oder übernehmen. Deswegen ja, wir brauchen bundesweit zusätzliche Studienplätze. Die müssen aber durch den Bund gefördert werden und sie müssen vor allen Dingen fair gefördert werden. Und das heißt, dass die Bundesförderung nicht zulasten der Länder wie Mecklenburg-Vorpommern gehen darf, die schon jetzt überproportional ausbilden, und es braucht eine Bund-Länder-Vereinbarung dazu. Darin muss dafür Sorge getragen werden, dass die Länder mit geringen Kapazitäten aufstocken, aber die mit vergleichbaren hohen Kapazitäten wie Mecklenburg-Vorpommern von den anderen Ländern und dem Bund dann auch unterstützt werden. Aber daneben tun wir ja jetzt schon viel für die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Und es ist jetzt mehrfach angesprochen worden, die Landarztquote, die ja die Landesregierung bereits 2019 eingeführt hat in Höhe von 7,8 Prozent, das bedeutet, dass seit dem Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2021/2022 insgesamt 32 Studienplätze für angehende Ärzte zur Verfügung stehen, die gewillt sind, dann nach dem Abschluss auch hier zu bleiben in Mecklenburg-Vorpommern und sich als Hausärztin oder Hausarzt niederzulassen. Die Landarztquote wurde dabei im Rahmen der sogenannten Vorabquoten eingeführt, die Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung ermöglicht, und im Auswahlverfahren können von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen Anteile vergeben werden, und zwar für unterschiedliche Quotenbereiche, einmal für Härtefälle, für den Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr, für Drittstaatenangehörige, für das Zweitstudium und eben auch 7,8 Prozent – und das ist der höchste Anteil – für die Landarztquote im Studiengang Medizin. Und das Bundesverfassungsgericht erkennt die Vorabquoten zur Verfolgung gewichtiger öffentlicher Interessen und aus sozialstaatlichen Erwägungen im derzeitigen Umfang von maximal bis zu 20 Prozent als grundsätzlich vertretbar und vereinbar mit den Gleichheitsanforderungen bei der Studienplatzvergabe an. Sie ist also nicht unbegrenzt ausweitbar, diese Landarztquote. Und das, wir haben es auch gehört, das hat was mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu tun und der freien Auswahl der Studienplatzvergabe. Und die Regeln zur Verteilung knapper Studienplätze haben sich daher grundsätzlich am Kriterium der Eignung zu orientieren. Und das gilt übrigens, wir haben vorhin die Forderung gehört, dass man auch so eine Art Landeskinderquote einführen könnte, also nur der, der aus dem Land kommt, kriegt bei uns einen Studienplatz, das ist verfassungsrechtlich nicht möglich aufgrund der Berufsfreiheit. M-V hat mit seinen Quoten die vom Bundesverfassungsgericht erlaubte Obergrenze von 20 Prozent im Studiengang Humanmedizin erreicht. Mehr sind also im aktuell geltenden Staatsvertrag nicht möglich, aber eben auch verfassungsrechtlich bedenklich, erheblich bedenklich. Eine Lösung kann jetzt also nur sein, innerhalb dieser 20-Prozent-Vorabquote umzuschichten. Und so fordert das ja auch der Antrag der Regierungsfraktionen, dass es da mehr Flexibilität innerhalb der Vorabquoten gibt. Und jetzt möchte ich der AfD auch sehr stark widersprechen. Dass hier noch überhaupt nichts getan wurde durch das Land, das stimmt nicht. Es gab vor einem Jahr, nämlich genau, fast genau vor einem Jahr, am 12. Juni 2023, eine Initiative der Gesundheitsministerin, gemeinsam mit mir. Wir haben uns an die KMK-Präsidentin gewandt, a) über die aktuelle schwierige Lage in Mecklenburg-Vorpommern informiert, aber dort eine Forderung eingespeist, ein Nachrückverfahren einzuführen für Bewerberinnen und Bewerber, die eben keine Zulassung erhalten haben, und das sozusagen innerhalb, übergreifend innerhalb der Vorabquote. Das heißt, die Anzahl der Bewerbungen übersteigt die zur Verfügung stehenden Studienplätze der Landarztquote um ein Vielfaches. Wir haben 140 Bewerbungen gehabt auf 32 verfügbare Studienplätze, und dagegen war in anderen Vorabquoten nicht alles ausgefüllt, war nicht alles besetzt. Und im Moment ist es so, dass dann die nicht besetzten Studienplätze dann in die Hauptquoten einfach wieder zurückgehen. Das würden wir gerne ändern. Wir würden die nicht besetzten Studienplätze aus den Vorabquoten dann gerne aufschlagen auf die Landarztquote. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da haben Sie doch über ein Jahr Zeit gehabt. Warum machen Sie das nicht?) Das, das wird im Moment als Nachrückverfahren von den zuständigen Gremien der Stiftung für Hochschulzulassung geprüft. Wir haben also erreicht, dass die KMK das auch weitergibt an die Hochschulzulassung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ein Jahr haben Sie verschlafen, das ist die Wahrheit.) Das ist eine Aktivität, die nur im Einvernehmen mit anderen Bundesländern geht und über die Stiftung für Hochschulzulassung geprüft werden muss. Da sind wir mittendrin. Darüber hinaus befindet sich die Flexibilisierung der Vorabquoten durch die Länder und die Stiftung der Hochschulzulassung in der Prüfung, auch dahin gehend, dass man auch andere Gewichtungen innerhalb der 20 Prozent zugunsten der Vorabquote vornehmen kann. All das diskutieren wir und werden sicherlich als Länder dort auch sehr bald zu einer Lösung kommen, weil das Problem ist eben kein Mecklenburg-Vorpommern-Problem, sondern es ist bundesweit ein Problem. Insofern haben wir alle, alle Länder, ein großes Interesse daran. Ich komme jetzt zu einem weiteren Schritt, den wir gehen möchten. Wir dürfen nicht über die Köpfe der Studierenden hinweg entscheiden, wenn wir sagen, was sind eigentlich Klebeeffekte, die wir einführen müssen, damit die Studierenden oder die Absolventinnen und Absolventen dann im Land bleiben. Wir haben gemeinsam mit der Sozialministerin, mit dem Sozialministerium, eine Studie im Moment am Laufen, die den Titel hat: „Berufsmotivation Medizin M-V. Lagebild über die berufliche Motivation von Studierenden und jungen Ärztinnen und Ärzten in Mecklenburg-Vorpommern“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sind so verpeilt!) Die ist in der Arbeit, die Befragung der Studierenden läuft, um eben herauszufinden, was motiviert eigentlich Studierende, dann auch zu bleiben im ländlichen Raum. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Ergebnisse werden wir in diesem Jahr auch noch erhalten und werden dann dementsprechend auch Folgerungen daraus ziehen. Ich bin sehr sicher, dass auch die Universitäten dort, dann die Universitätsmedizinen, auf wissenschaftlich fundierter Grundlage auch ihre Konsequenzen daraus ziehen werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil Sie inkompetent sind!) Es gab noch einen Punkt zum Thema Interviewverfahren. Das ist im Moment so, dass es bundesweit kaum angewandt wird, aber Greifswald macht damit sehr gute Erfahrungen, und wir werden jetzt die Forderung auch gerne aufgreifen, um auch noch mal mit Rostock zu sprechen, dass diese Interviewverfahren stärker angewendet werden. Zu einem weiteren Punkt noch ein paar Worte, und zwar dem dritten, die Länder zu unterstützen in den vielen Punkten, die im Moment bei der ärztlichen Approbationsordnung anstehen. Seit Jahren diskutieren wir darüber. Es ist ein erheblicher Kostenaufwand, der inhaltlich sehr wohl auch von uns unterstützt wird. Das kann das Land, das können die Länder insgesamt nicht alleine stemmen. Wir sind da sehr klar als Länder, dass da der Bund uns unterstützen muss. Diese Debatte wird geführt. Und zu allem gehört dazu auch natürlich die Quartalisierung des praktischen Jahres, ein sehr guter Vorschlag, ein sehr guter Plan, der ja schon im Masterplan Medizinstudium beschlossen wurde. Und da eben auch den ambulanten vertragsärztlichen Bereich mit einzubeziehen, verpflichtend, ist, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiger Schritt. All diese Maßnahmen können gemeinsam einen Beitrag zur Lösung des Fachkräfteproblems leisten. Die Universitätsmedizinen im Land werden selbstverständlich dazu beitragen und die Landesregierung sich weiter dafür einsetzen. Ein letzter Punkt, weil meine Zeit auch vorbei ist, zu dem Antrag der AfD, was die Zahnarztquote, Landzahnarztquote angeht, dazu ist eigentlich alles bereits gesagt. Das ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht möglich derzeit. Es muss das Land zuerst alle anderen Lösungsversuche unternommen haben, bevor so eine Quote eingeführt werden kann. Die Kassenärztliche Vereinigung hat nach Schaffung des Strukturfonds auf Bundesebene im Oktober 2020 erst im Januar 2023 begonnen, Niederlassungsmöglichkeiten in unterversorgten Regionen zu fördern. Und hier können, wir haben es gehört, Neugründungen und Übernahmen einer Praxis gefördert werden. Es gibt noch keine abschließende Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen. Das Gesundheitsministerium wird das evaluieren, und es ist natürlich zu hoffen, dass diese Förderung die zahnärztliche Versorgung auch verbessert. Die Landesregierung muss und nimmt diese Herausforderungen, nämlich der fehlenden Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern, vor allen Dingen eben auch auf dem Land, im ländlichen Raum, sehr ernst. Wir haben unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet, Sie haben es gehört. Wir werden alles tun, die ärztliche Versorgung sicherzustellen und weiterhin zu verbessern, und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Bettina Martin Protokoll ↗