Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern ist ein liebenswertes Bundesland zum Aufwachsen, zum Arbeiten, zum Familiegründen und zum Leben. Dies sei als Feststellung, aber auch als Werbung zunächst ganz vorangestellt. Und ja, natürlich haben wir in ganz vielen Bereichen derzeit Herausforderungen und einen schwierigen Weg vor uns. Aber lassen Sie uns nicht vergessen, wir können an ganz vielen Stellen selbstbewusst sein und die vielen tollen Facetten unserer Heimat betonen. Mecklenburg-Vorpommern ist das Land zum Leben. Aber wie sieht die Bevölkerung eigentlich ihre eigene Lebensqualität? Dazu gibt es aus Ende 2023 eine Studie, wo Einwohnerinnen und Einwohner zu ihrer persönlichen Wahrnehmung befragt worden sind. Die Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns schätzen ihre Lebensqualität im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch ein. 49 Prozent geben an, eine hohe Lebensqualität zu haben. Insbesondere die naturräumlichen Bedingungen werden sehr positiv wahrgenommen, mit 82 Prozent. Mit dem gesellschaftlichen Leben sind 67 Prozent zufrieden und 52 Prozent mit ihrer wirtschaftlichen Situation insgesamt. Mehr als die Hälfte fühlt sich der Gemeinschaft im Land stark verbunden. Diese Tatsachen zu betonen, hat nichts mit Folklore, nichts mit Schönfärberei oder überbordendem Optimismus zu tun, sondern sie machen unser Bundesland eben aus. Diese Eigenschaften unseres so ländlichen Bundeslandes sind unheimlich viel wert und schaffen Identität mit unserer Heimat und können einiges aufwiegen, das woanders vielleicht leichter zur Verfügung steht. An einer Stelle dürfen und wollen wir keine Kompromisse machen, nämlich bei der gesundheitlichen Versorgung unserer Bevölkerung. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Besonders in unserem ländlich geprägten Bundesland müssen wir daher gemeinsam mit vielen Partnern die Weichen stellen, damit auch langfristig niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Zahnärzte und Psychotherapeuten für die Versorgung zur Verfügung stehen und auch die Digitalisierungsvoraussetzungen mit der Telemedizin immer weiter entwickelt werden. Uns allen sind die Herausforderungen des demografischen Wandels bewusst und wir wissen um die sich gerade wandelnden Wünsche, die junge Berufsanfängerinnen und -anfänger an ihr Arbeits- und Lebensumfeld haben. Wir haben uns hier im Parlament in dieser Wahlperiode bereits mehrfach mit diesen Herausforderungen auseinandergesetzt und beraten, welche Lösungen es geben könnte. Im Februar 2023 haben wir über eine Erhöhung der Studienplätze im Fach Humanmedizin diskutiert. Im Juni 2023 haben wir über die Ermöglichung eines Nachrückverfahrens innerhalb der Landarztquote beraten und uns mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Erweiterung des Landarztgesetzes auf die fachärztliche und die zahnärztliche Versorgung sowie den Bereich Pharmazie umsetzbar wäre und ob eine generelle Erhöhung der Landarztquote machbar sei. Jetzt, im Juni 2024, liegt uns ein Antrag vor, Studienplätze auch im Fach Zahnmedizin über die Landarztquote zu vergeben. Ich möchte kurz den aktuellen Stand der Diskussion in Bezug auf unseren Antrag jeweils einordnen. Mein Kollege Dirk Stamer hat die Forderung nach einer einseitigen Schaffung von mehr Medizinstudienplätzen bereits zurückgewiesen, da der Mangel an Ärzten nicht primär auf eine zu geringe Anzahl von Studienplätzen in M-V zurückzuführen ist und mehr Studienplätze leider nicht zu mehr Ärzten unabdingbar in unserem Bundesland führen. Zu diesem Schluss kommt auch die Expertenkommission, die in ihrem Gutachten UNIMED2030 die aktuelle Situation unserer Universitätsmedizin analysiert. Ich zitiere: „Fachkräftegewinnungsinitiativen“ dürfen „nicht allein auf eine Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze und finanzielle Anreize abheben. So bildet Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis zur Einwohnerzahl überproportional viele Ärzte aus, doch gelingt es in vielen Regionen nicht, eine ausreichende Zahl von ihnen zum Bleiben zu motivieren.“ Kommen wir zur Frage der Ausweitung der Landarztquote. Aktuell ist unser Bedarf an niedergelassenen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern besonders groß. Bei den Hausärzten sind mit Stand Ende März 2024 landesweit 77 Zulassungsmöglichkeiten offen. Folglich ist naheliegend, sich auf diesen Bereich zu konzentrieren. Die generelle Erhöhung der Landarztquote begrüßen wir sehr, jedoch ist eine eigenmächtige Anhebung durch ein einzelnes Bundesland, wie schon ausgeführt, nicht möglich. Unsere Landesregierung setzt sich daher auf Bundesebene für eine Anhebung ein. Gut ist, dass es gelingt, alle 32 zur Verfügung stehenden Plätze auch tatsächlich auszuschöpfen. Mit Blick auf die Ausweitung der Landarztquote auf Zahnärzte gilt Folgendes: Die rechtlichen Hürden für die Reglementierung der Studienplatzvergabe sind sehr hoch. Schließlich gilt nach Artikel 12 des Grundgesetzes Ausbildungs- und Berufsfreiheit. Daher muss nachgewiesen werden, dass andere, mildere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung für eine Niederlassung beziehungsweise eine Tätigkeit in unterversorgten Gebieten erfolglos waren. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat im Januar 2023 begonnen, Niederlassungen in unterversorgten Regionen zu fördern. Die Ergebnisse dieser Bemühungen müssen erst greifen und ausgewertet werden. Die Einführung einer Landarzt-/Zahnarzt-Quote erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich ausgeschlossen. So viel sei zum bisherigen Stand gesagt. Die entscheidende Frage ist nun: Was können wir effektiv tun, um mehr Ärztinnen und Ärzte für unser Bundesland zu gewinnen? Wir beantworten die Frage, uns weiter auf den Weg zu machen mit den beiden heute von uns vorgelegten Anträgen. Mein Kollege hat bereits die hochschulpolitische Länderstrategie vorgestellt, die wir auf den Weg bringen möchten. Darüber hinaus müssen wir dem bereits geschilderten Kernproblem begegnen, dass zu wenige in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildete Mediziner hier in die berufliche Tätigkeit übergehen. Eine gewisse Fluktuation ist natürlich normal und auch unkritisch. Wir gehen derzeit jedoch davon aus, dass nur circa 40 Prozent unserer Absolventen im Land bleiben. An diesem Punkt möchten wir ansetzen und gemeinsam mit den Universitäten weiter daran arbeiten, die vielen eingangs geschilderten Vorzüge und Qualitäten unseres Bundeslandes besser zu vermitteln. Um einen Vergleich aus der Wirtschaft heranzuziehen, in den Ingenieursstudiengängen und in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften werben Unternehmen bereits direkt in den Hörsälen um junge Nachwuchskräfte. Wenn wir in einem so zentralen Feld wie der medizinischen Versorgung Sorgen um unseren Nachwuchs haben, dann müssen und wollen wir hier auch noch aktiver werden. Indem Perspektiven aufgezeigt werden und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden, können wir ganz neue Optionen eröffnen und jungen Menschen erklären, wie lohnenswert es sein kann, in Mecklenburg-Vorpommern zu leben und zu arbeiten. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass mehr Praxisanteile während der Ausbildung in niedergelassenen Arztpraxen stattfinden, damit das Berufsfeld Hausarzt beziehungsweise Hausärztin präsenter wird und dieser Bereich nicht nur im Zuge der Famulatur berührt wird. Darüber hinaus würden wir uns wünschen, dass soziale und persönliche Eignung bei der Studienplatzvergabe eine höhere Rolle spielt als bislang. All diese Maßnahmen lassen sich unter dem Stichwort „Klebeeffekte“ zusammenfassen. Dadurch, dass wir so viele Mediziner ausbilden, haben wir grundsätzlich Zugriff auf einen großen Personenkreis, der infrage kommt, hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
