Dirk Stamer
Das machen wir doch gerne. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gut funktionierende Gesundheitsversorgung in Deutschland fußt maßgeblich auf einer erstklassig ausgebildeten Ärzteschaft. Und dabei kann die hausärztliche Versorgung zweifellos als das Rückgrat innerhalb dieses Systems bezeichnet werden. Hausärztinnen und Hausärzte sind in der Regel die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie sind Vertrauenspersonen, die nicht nur medizinische Hilfe leisten, sondern auch auf einer menschlichen Beziehungsebene unterstützen und helfen. Gerade besonders in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist ihre Arbeit unverzichtbar und entlastet das System der spezialisierten Fachärzte sehr. Der demografische Wandel allerdings und der daraus resultierende Ärztemangel aufgrund eines steigenden Bedarfes an Ärzten stellt uns gerade als Flächenland vor besonders große Herausforderungen. Wir diskutieren heute hier nun drei Anträge in verbundener Aussprache, die sich jeweils unterschiedlichen Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der ärztlichen beziehungsweise hausärztlichen Versorgung in M-V widmen. Ich werde unseren Antrag für eine gemeinsame Länderstrategie zur Ärzteausbildung einbringen und in der Aussprache dazu sprechen. Meine geschätzte Kollegin Frau Christine Klingohr wird unsere Initiative zur vermehrten Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten vorstellen und begründen und in diesem Zusammenhang auch auf die spezifische Situation der zahnärztlichen Versorgung eingehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, dass es deutschlandweit mehr Absolventinnen und Absolventen der Humanmedizin bedarf, als aktuell an den Universitäten in Deutschland ausgebildet werden, um die altersbedingt aus der Patientenversorgung ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte zukünftig ersetzen und gleichzeitig den steigenden Behandlungsbedarf aufgrund des steigenden Alters der Bevölkerung auffangen zu können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht in diesem Zusammenhang von circa 5.000 zusätzlichen Studienplätzen, die deutschlandweit – das ist ganz wichtig – benötigt werden. Nun bildet Mecklenburg-Vorpommern gemessen an seiner Einwohnerzahl im Vergleich zu den anderen Bundesländern die zweitmeisten Medizinstudierenden der Republik aus und trägt dadurch hohe Kosten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Medizinstudienplätzen entstehen. Jedoch führt dies nicht zuverlässig dazu, dass unser Personalbedarf im ärztlichen Bereich gesichert ist, da leider circa 50 bis 60 Prozent unserer Absolventinnen und Absolventen im Fach Humanmedizin nach dem Ende ihrer hochschulischen Ausbildung unser Bundesland verlassen. Wir haben hier die paradoxe Situation, dass wir einerseits im Land ausreichend Mediziner ausbilden, andererseits aber Stellen im Land nicht mit Medizinern, gerade im ländlichen Raum, besetzt werden können. Wir hatten dieses Thema hier im Landtag schon in mehreren Anträgen und öfter diskutiert. Relativ offensichtlich liegt hier auf der Hand, dass eine Erhöhung der Studienplätze in M-V um beispielsweise 100 Plätze pro Jahr, wie in vergangenen Anträgen der Opposition gefordert, das Problem des Ärztemangels nicht nachhaltig lösen wird, sondern lediglich immense Kosten verursacht. Führen Sie sich doch einmal vor Augen, dass ein Medizinstudienplatz das Land über die Gesamtdauer des Studiums rund 200.000 Euro pro Absolvent kostet. Es ist also nicht im Interesse unseres Bundeslandes, zusätzlich unheimlich kostspielige Studienplätze zu schaffen, damit wir letztlich Ärztinnen und Ärzte für die übrigen Bundesländer ausbilden, die ihre Ausbildungsplatzkapazitäten nicht dem Bedarf angepasst haben. Dennoch müssen wir zu einer Lösung gelangen, um Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern langfristig gut aufzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass genug Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden. Unser Antrag zielt daher darauf ab, eine faire Vereinbarung zwischen den Bundesländern unter Beteiligung des Bundes zu treffen, damit Studienplatzkapazitäten dort erhöht werden, wo derzeit noch zu wenig ausgebildet wird, also unter dem Bedarf. Zudem begegnen wir einer weiteren Herausforderung. Mit der anstehenden Reform der ärztlichen Approbationsordnung wird erwartet, dass für die Universitäten ein finanzieller Mehrbedarf von bis zu 15 Prozent entsteht. Bei gleichbleibendem Budget zöge diese Reform effektiv eine Absenkung der Studienkapazitäten nach sich. Dies wäre allerdings in der aktuellen Situation das komplett falsche Signal und äußerst schädlich für die Sicherung der medizinischen Versorgung im Land. Daher muss der Bund seine Reform auch finanziell untersetzen im Einklang mit den deutschen Ländern, und dafür machen wir uns hier im Land stark. Zu guter Letzt geht unser Antrag auf ein zentrales Problem bei der Studienplatzvergabe ein. Aktuell werden bis zu 20 Prozent der Studienplätze per Vorabquote für Bewerberinnen und Bewerber vorgehalten, die entweder im Zweitstudium sind, die einen besonderen Härtefall nachweisen können, die keine deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit haben oder sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums in einer unterversorgten Region in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden. Diese sogenannte Landarztquote ist aus unserer Sicht ein gutes Instrument, um die eingangs beschriebene paradoxe Situation, dass einerseits ausreichend Medizinerinnen und Mediziner ausgebildet werden, andererseits aber Stellen im ländlichen Raum unbesetzt sind, zu lösen. Wir erreichen mit dieser Landarztquote, die wir in der letzten Legislatur mit dem Koalitionspartner dankenswerterweise eingeführt haben, dass mehr Ärztinnen und Ärzte nach dem Studium im Land bleiben und die offenen Stellen im ländlichen Raum besetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir möchten, dass die Bundesländer hier mehr Gestaltungsspielraum über die bereits genannten 20 Prozent hinaus erhalten und im Effekt mehr Studierende über die Landarztquote im Land verbleiben können. Dies würde uns die Möglichkeit geben, die Landarztquote von derzeit 7,8 Prozent innerhalb der erhöhten Vorabquote deutlich zu erhöhen, wodurch wir mehr Ärztinnen und Ärzte für unterversorgte Regionen gewinnen könnten. Dies kann aber nur auf Bundesebene in Absprache mit den anderen deutschen Ländern erfolgen. Die Sicherung der ärztlichen Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch gemeinsames Handeln bewältigt werden kann. Wir als SPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern werden weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, dass die Menschen in unserem Land die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen und auch verdienen. Und diese jetzt vorgestellten Maßnahmen sind hier ein guter Schritt, dieses Problem zu lösen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Land bleibt, in dem alle Menschen gut und gerne leben! Ich bitte Sie daher jetzt schon einmal um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
