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Christian Pegel

13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, ich würde mal versuchen, in zwei/drei Kategorien zu unterteilen, habe aber eine Bitte. Wir haben eine zentrale Sammelstelle des Landeskriminalamtes, aus der ich jetzt diese Daten zugearbeitet bekommen habe. Die Polizeidienststellen arbeiten dieser Stelle zu, und jetzt gibt es gleich zwei Schnittstellen, die ich brauche. Erstens sind wir nicht sicher, ob in den Polizeidienststellen, zum Teil auch über die Onlinewache, schon alle Anzeigen eingegangen sind. Es gab manche, die mir angekündigt hatten, sie würden die kaputten Plakate lieber in einer Exceltabelle erfassen und uns dann gemeinsam geben. Meine Bitte war immer, gebt es uns lieber zeitnah, weil sich das viel besser ermitteln lässt, als nach dem Wahlkampf alles die letzten acht Wochen zu bekommen. Aber ich kann nicht ausschließen, dass noch auf den Polizeirevieren etwas nachschlägt. Und zweitens, auch die Übergabe dann wiederum an die Sammelstelle mag noch nicht vollständig sein. Wir werden noch ein bisschen brauchen, bis wir einen konsolidierten Bericht haben, der sich dann im Übrigen auch seriös vergleichen lässt mit den Daten vorangegangener Wahljahre, um eine Einschätzung zu kriegen, ist die Dynamik stärker geworden, an welchen Stellen, in welchen Straftatbereichen. Das – vorneweg – haben wir, ich sage mal, bei körperlichen, aber auch, in Anführungszeichen, „nur“ verbalen Angriffen. Die können genauso traumatisierend sein, ich will bloß, dass klar ist, dass es nicht nur um körperliche Gewalt gehen kann, sondern auch um Angriffe im Internet, per E-Mail, im Messengerdienst und in Posts und so weiter. Da haben die Kolleginnen und Kollegen bisher 24 Straftaten registriert, in einem Fall eine gefährliche Körperverletzung, in 7 Fällen Bedrohungen. Das ist ein besonderer Paragraf, der an gewisse Bedrohungslagen anknüpft. Wir haben 14-mal Beleidigungstatbestände, da ist ein ganzer Sack voll dabei, die digital geschehen sind. Und wir haben 2-mal Straftatbestände der Nötigung, die wir als Tatverdachtsmomente haben. Da sind vor allen Dingen natürlich auch die Sachverhalte dabei, die medienwirksam geworden sind. Die sind da alle mit erfasst. Wenn wir ein Fazit, ein vorläufiges, ziehen, haben wir insgesamt 428 Ermittlungsverfahren, also deutlich mehr als die Angriffe, verbal wie körperlich, weil der große Teil der Straftaten Sachbeschädigungen sind, Sachbeschädigungen insbesondere bei Wahlplakaten, die in Größenordnungen, da ist es aber subjektiv vielleicht im größeren Umfang als in der Vergangenheit, aber in Größenordnungen aufgetreten sind. In den 428 Ermittlungsverfahren stecken dann allerdings 1.920 bisher bekannte – noch mal, da wird noch was nachplätschern, nehmen wir an – Straftaten mit Plakatbezug. Das kommt davon, dass zuweilen ganze Straßenzüge – und zwar losgelöst von Parteien offenbar, oder manchmal wurde nur eine Partei ausgelassen und es sind drei betroffen gewesen, es ist also nicht so, dass es sich immer nur gegen einen politischen Protagonisten gehandelt hat –, dass in den Ermittlungsverfahren durchaus auch ganze Straßenzüge drinstecken können. Und dann sind 1.920 Plakate, die wir zurzeit kennen, auf 428 Straftaten aufgeteilt. Von den 428 würden derzeit etwas über 100 eher politisch motiviert links eingeschätzt, knapp 70 politisch motiviert rechts und eine Zahl von rund 250, die nicht zuordenbar ist. Dann kann man vielleicht aus der angegriffenen Plakatierung auf irgendwen schließen, aber das machen die Kollegen nur, wenn es sehr deutlich ist, wo die Reise herkommt, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja, ja, ja!) zum Beispiel bei Straftaten, wenn Hakenkreuze oder Ähnliches gemalt worden sind. Wenn umgekehrt ganz besonders robust gegen einzelne Beteiligte vorgegangen worden ist, dann ist eine Zuordnung heute schon möglich. Wir haben darüber hinaus zwei Sachverhalte gehabt – wir hatten angeboten, allerdings in bilateralen Gesprächen mit den Landesgeschäftsstellen der Parteien, dass wir eine zentrale Anlaufstelle im Ministerium geschaffen hatten, die sollte nicht die 110 ersetzen, das war das Wichtige, aber sie sollte die Möglichkeit geben, bei Besorgnissen, bei Veranstaltungen, die man hat, wo man sich nicht sicher ist, wie geht man mit der Polizei um, wenn kein Kontakt zum örtlichen Revier dazu bestanden hat, eine direkte Ansprechstelle zu haben –, und da haben uns zwei eher abstraktere Sachverhalte erreicht, die aber jetzt in den vorderen Daten mit drinstecken. Ich hoffe, das gibt einen Rahmen für das, was wir momentan an Daten haben.

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