Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn, ist es eine Strategie, die die Landesregierung intern ausgibt. Die hat keinen unmittelbaren Einfluss und auch keine Offenbarungsverpflichtung nach meiner Überzeugung gegenüber diesem Landtag. Sie zielt darauf ab, das, was uns das Landesverfassungsgericht an Forschungstiefe an die Hand gegeben hat, einfach praktikabel zu machen und den Kolleginnen und Kollegen, die in Koordinierungsstellen, aber auch in den jeweiligen Fachreferaten Kleine Anfragen bearbeiten, an die Hand zu geben. Da geht es ja vor allen Dingen um die Frage, wie ich umgehe mit Sachverhalten, wo nichts vertieft dokumentiert ist oder nicht in der Tiefe, wie die Frage erfolgt. Das Verfassungsgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass alle Beteiligten, die nach unserer Einschätzung möglicherweise in dem Kontext betroffen waren, dann zu ihren Erinnerungen zu befragen sind und auch zu befragen sind – um auf Ihre Kleine Anfrage konkret zurückzukommen –, ob Sie sich an weitere Beteiligte erinnern, die den schriftlichen Dokumentationen, das waren ja hier die Kalender der Ministerinnen und Minister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die durchgeschaut worden sind, ob darüber hinaus neben den dort dokumentierten oder vorher erkennbar eingeladenen Beteiligten nach Erinnerung der Kolleginnen und Kollegen weitere Beteiligte dort ebenfalls am Termin teilgenommen haben. Und all das ein Stück weit operabel zu machen, genau das ist das Vorhaben. Es gibt auch jetzt schon Arbeitsanweisungen, wie mit Kleinen Anfragen umzugehen ist. Die sind dann eben um diese Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zu ergänzen, insbesondere auch darum zu ergänzen – und das ist das, worauf Sie eben hinwiesen –, dass eben nicht drei Jahre nach der Kleinen Anfrage, sondern wenige Monate nach Kenntnis der Auslegung des Landesverfassungsgerichtes über die Intensität der Forschungstiefe wir dann auch bei den Schritten, die uns vorgegeben sind vom Landesverfassungsgericht, die Kolleginnen und Kollegen informieren mussten und entsprechende Handlungsanweisungen geben werden. Der Schritt, den das Verfassungsgericht vorgibt – und das ist mit dem Schreiben an Sie geschehen –, ist, dass dann, wenn es sehr umfangreiche Dinge sind, die eben nicht in der nach der Geschäftsordnung gewünschten zeitlichen Dauer umgesetzt werden können, dass wir dann einen Ausblick an die jeweils fragende Abgeordnete oder den fragenden Abgeordneten geben, was wir an Aufwand betreiben müssen, welchen zeitlichen Aufwand wir dafür veranschlagen, damit die Abgeordneten für sich jeweils entscheiden können, warte ich dann im Zweifel längere Zeiträume, um eine Frage vollständig beantwortet zu bekommen, oder will ich eine sehr schnelle Antwort und bin dann bereit zu sagen, dafür würde ich eine verkürzte Bearbeitung, eine weniger tiefe Nachforschung in Kauf nehmen. Alle diese Schritte werden jetzt Stück für Stück in entsprechende Handlungsanweisungen umgewandelt.
