Hannes Damm
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Verfassungsorgane: den Landtag, die Landesregierung und das Landesverfassungsgericht. Im Januar dieses Jahres hat das Verfassungsorgan eins Anklage gegen Verfassungsorgan zwei bei Verfassungsorgan Nummer drei erhoben. Es ging um die Überprüfung der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der ‚Klimastiftung‘“, die ich zwei Jahre zuvor an die Landesregierung gerichtet hatte. Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Landesregierung diese Kleine Anfrage verfassungswidrig und unvollständig beantwortet hat, und gab meiner Klage in allen Anklagepunkten recht. Heute, im Juni 2024, zweieinhalb Jahre nach der Kleinen Anfrage, gibt es trotz mehrerer Aufforderungen zur Nachbesserung weiterhin keine vollständige Antwort. Die Regierung begründet das mit dem enormen Aufwand, den die Antwort bedeutet. (Patrick Dahlemann, SPD: Nein, nein, nein!) Der Regierung als unterlegene Partei wurden auch die Prozesskosten angelastet. Heute, ein halbes Jahr und mehrere rundheraus unbeantwortete Zahlungsaufforderungen später, hat die Landesregierung noch nicht einmal ihre Rechnung bezahlt. Das ist doch eines Verfassungsorgans unwürdig! In Zeiten einer ernst zu nehmenden und dauerhaften Überlastung der Justiz gibt es nun also ein weiteres Gerichtsverfahren, damit die geschuldeten Gerichtskosten gegen die Landesregierung vollstreckt werden können. Meine Frage lautet: Warum ignoriert die Regierung ihre Zahlungspflicht und damit das Urteil des Verfassungsgerichtes so rundweg, dass nun ein weiteres Klageverfahren auf Kosten der Steuerzahler/-innen unnötig die Justiz belastet und nur verloren gehen kann?
