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Christian Pegel

13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, zurzeit gibt es, glaube ich, bei der Stiftungsaufsicht Anträge. Die muss die Stiftungsaufsicht bearbeiten, aber nicht die Ministerpräsidentin, weil sie nicht Stiftungsaufsicht ist, das ist die Kollegin Justizministerin, erstens. Zweitens. Dieser Landtag hat uns – jetzt müssen Sie mir einmal helfen, ich glaube, im März, ich bin jetzt nicht ganz sicher – im März, ausdrücklich uns und anderen Beteiligten den Auftrag erteilt, die Bitte angetragen an die Landtagspräsidentin, auf der Grundlage des Gutachtens hier Empfehlungen, keine Verpflichtungen, sondern Empfehlungen, auf der Grundlage der Empfehlungen Gespräche zu führen. Wir haben immer gesagt, dass wir diese Gespräche sehr gerne führen. Das werden wir auch weiterhin tun. Und in dem Kontext glauben wir, dass wir mit allen Beteiligten gemeinsam weiterhin die Überführung in die Zivilgesellschaft umzusetzen in der Lage sind. Aber es ist nicht so weit, dass wir sagen, wir haben jetzt eine Satzungsbestimmung. Und noch einmal: Wenn Satzungsänderungsanträge der Stiftung derzeit bei der Stiftungsaufsicht vorliegen, werden sie auch dort bearbeitet und werden nicht durch die Ministerpräsidentin bearbeitet.

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