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Christian Pegel

13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, ich habe sein Zitat eher so verstanden, dass er sagt, auch das kann man vertreten. Das gehört in der Juristerei dazu, Sie haben oft eine Vielzahl von Auffassungen, erstens. Zweitens. Die Satzung gibt der Ministerpräsidentin ganz ausdrücklich die Festlegungs- beziehungsweise Prärogativeinschätzungsmöglichkeit, ein, zwei oder drei Mitglieder zu benennen. Vor dem Hintergrund wäre eine Ableitung zu sagen, sie muss aber drei benennen, obwohl sie ein bis drei benennen kann, fernliegend. Das scheint mir zumindest nicht sehr naheliegend. Es geht darum, die Stiftung handlungsfähig zu halten. Das ist sie. Und vor dem Hintergrund kann ich keine Einschätzung teilen meinerseits, die behaupten würde, es müsse eine entsprechende Neubenennung für den Rest der Laufzeit erfolgen, sondern gehe davon aus, dass die Ministerpräsidentin auch richtigerweise entscheiden konnte, dass für die letzten Monate das nicht erforderlich ist, sondern die zwei Vorstandsmitglieder im Vorstand sind.

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