Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, die Stiftungssatzung – wenn Sie schon hineingeschaut haben, werden Sie auch daran vorbeigeschwiffen sein, vorbeigeschweift, ich bin nicht ganz sicher, wir brauchen einen Vorstand mit ein bis drei Mitgliedern, es gibt eine Mindestzahl, eine Maximalzahl, ein Mitgliedmindestzahl, Maximalzahl drei –, die Stiftungssatzung gibt keine der Zahlen konkret vor. Wir gehen davon aus, dass der Stiftungsvorstand, so, wie er jetzt aktuell mit zwei Beteiligten noch gegeben ist, Handlungsfähigkeit der Stiftung herstellt. Dafür gibt es auch keinerlei Bedenken, dass das anders wäre. Von daher gibt es zurzeit, weil die Restlaufzeit dieses Vorstandes auch sehr überschaubar ist, derzeit keine Absicht, ein erneutes drittes Mitglied zu benennen, sondern die Handlungsfähigkeit der Stiftung ist sichergestellt. Es gibt von daher einen Vorstand, der handeln kann, eine Stiftung, die handlungsfähig ist, die mit uns gesprächsfähig ist. Und es gibt zurzeit deshalb keine Ergänzungsnotwendigkeit.
