Bettina Martin
Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind natürlich die Folgen des demografischen Wandels gerade im pflegerischen Bereich sehr eklatant zu beobachten. Es gibt noch andere Einflussfaktoren, die genannt werden: eine Erhöhung der Anzahl von Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit oder auch die Nachwirkung der Corona-Pandemie. Allerdings liegen hierzu keine validen Daten vor. Gleichwohl kann nach den bisherigen Erkenntnissen in Mecklenburg-Vorpommern nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um einen – wie Minister Lauterbach formulierte – explosionsartigen und somit überraschenden Anstieg von Pflegebedürftigen handelt. Das Statistische Amt in M-V liefert die letzten Daten aus 2021. In diesem Jahr wurden 122.866 Pflegebedürftige erfasst. Erfasst werden dabei Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekassen beziehungsweise des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung dann in die Stufen. Zwischen den Berichtsjahren des Statistischen Amts M-V stieg die Anzahl Pflegebedürftiger von 6,4 im Jahr 2019 auf 7,6 Prozent im Jahr 21, und für Mecklenburg-Vorpommern war der Anstieg somit im Großen und Ganzen im Rahmen und in dieser Ausprägung erwartbar.
