Bettina Martin
Einen schönen guten Morgen an die Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Terpe, Sie haben es erwähnt, es gibt ja einerseits die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene – die MBE – und gleichzeitig auch die Jugendmigrationsdienste. Beide sind, werden vom Bund gefördert. Das Land ergänzt diese durch die Migrationssozialberatungsstellen, die durchs Land gefördert werden. Insofern, das ist die Struktur. Sowohl die Migrationsberatung als auch die ergänzenden Migrationssozialberatungsstellen arbeiten aufgrund der anhaltend großen Anzahl an Zugewanderten an der Belastungsgrenze und sind hoch frequentiert. Um Angebote der Migrationsberatung im gesamten Bundesland zu strukturieren und regionale Bedarfe, die ja auch unterschiedlich sind, adäquat zu berücksichtigen, stimmt sich das Land mit dem Bund ab. Allerdings sind die landesseitigen Möglichkeiten da sehr begrenzt. Und Sie haben es gerade gesagt, die Migrationsberatung in 22 wurde mit 76 Millionen gefördert und dann trotz der ansteigenden Nachfrage zunächst auf 57 Millionen gekürzt, zum Glück aber am Ende dann ja doch noch mal auf 81 Millionen/81,5 Millionen aufgestockt. Für 24 waren zunächst 57 Millionen geplant – also auch eine Absenkung trotz steigender Bedarfe –, und letztendlich wurde der Bundeshaushalt 24 im Februar vom Bundestag und Bundesrat mit einem Budget von 77,5, also schon ein bisschen unter dem Ansatz des Vorjahres, verabschiedet, aber trotzdem noch mal aufgestockt im Vergleich zu der Planung. In Mecklenburg-Vorpommern hat die unklare Finanzierungslage für die Träger zu Kollateralschäden geführt. Diese konnten landesseitig schwer ausgeglichen werden, sodass in der Hansestadt Rostock eine und in der Mecklenburgischen Seenplatte sogar zwei bundesseitig geförderte Beratungsstellen kurzfristig ihre Beratungen eingestellt haben. Und angesichts der unsicheren finanziellen Ausstattung der bundesseitig geförderten Migrationsberatungsangebote hat sich M-V als Vorsitzland bei der 19. Integrationsministerkonferenz 2024 im März in Rostock mit dem TOP „Migrationsberatung zukunftssicher aufstellen“ für eine bundesseitig auskömmliche Ausstattung und sichere Finanzierung eingesetzt. Angesichts der regionalen Verteilungsprobleme wurde eindringlich an den Bund appelliert, die Länder verstärkt bei der Ermittlung und Steuerung regionaler Bedarfe einzubinden. Der Antrag wurde einstimmig verabschiedet. Durch die aktuelle Bundesförderung können im Schnitt zwei Vollzeitkräfte pro Landkreis Migrationsberatung anbieten. Durch die hohe Bedarfslage ist dies bereits knapp kalkuliert und würde durch weitere Kürzungen des Bundes zwangsläufig zu einer Überlastung der verbleibenden landesseitigen Beratungsstellen führen. – Vielleicht belasse ich es erst mal hier.
