Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleich zwei Anträge beschäftigen sich mit dem Thema „Parteien- und Wahlwerbung in Kitas“ und beziehen sich mehr oder minder direkt auf eine Verteilaktion von Schokoladenhasen an einigen Schweriner Kindertagesstätten. Gern nehme ich dazu für die Landesregierung Stellung, formal stellvertretend für die für die Kindertagesförderung zuständige Bildungsministerin. Aber eigentlich bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin, da ich ja im Jahr 2018 das mittlerweile vielleicht bekannteste Rundschreiben der Landesregierung veranlasst habe und deshalb als eine Art historische Zeitzeugin sehr gut zum Sachverhalt Auskunft geben kann. Die eine oder andere Fraktion muss ich allerdings enttäuschen. Als Vertreterin der Landesregierung kann und werde ich Ihnen nichts zur Anzahl von Schokohasen sagen, sondern zu den geltenden Regelungen ausführen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es geht um den Rundbrief 4/2018 des damaligen Kitareferats im damals für die Kindertagesförderung zuständigen Sozialministerium, der an die Träger der Kitaeinrichtungen und Kommunen verschickt wurde. Die darin getroffenen Aussagen sind eindeutig und sie sind natürlich nach wie vor gültig und richtig. Danach ist Parteien- und Wahlwerbung in Kindertageseinrichtungen nicht mit den Zielen der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit vereinbar. Kindertageseinrichtungen sind familienunterstützende Einrichtungen, in denen Kinder individuell gefördert werden. Diese Förderung orientiert sich nach dem klaren Gesetzesauftrag des Paragrafen 1 KiföG Mecklenburg-Vorpommern sowohl pädagogisch wie auch organisatorisch insbesondere an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder. Wir haben also klare Aussagen im Rundbrief, auf die sich insbesondere auch die Kitaträger sowie die Jugendämter als öffentliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe berufen können und berufen sollen. Diese klare Lage ist wichtig, da die Landesregierung und speziell das für die Kindertagesförderung zuständige Ministerium keine Rechts- und Fachaufsicht über die Träger der Kindertageseinrichtungen und auch nicht über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe besitzen. Es obliegt den Trägern der Kindertageseinrichtungen in M-V, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Parteienwerbung, aber auch Wahlwerbung in Kitas ebenso wie sonstige politische Einflussnahme auf die Kinder zu unterbinden. Das hatten wir mit dem Rundbrief im Jahr 2018 ausdrücklich klargestellt. An dieser Lage hat sich nichts geändert. Deshalb sehe ich, sieht die Landesregierung keinen Ergänzungsbedarf. Ich glaube, die jüngsten Fälle sind eine Ermahnung an uns alle, (René Domke, FDP: An uns alle?!) an die Politik, insbesondere an die Abgeordneten, an die Verwaltung, an die Kommunen, an die Kitaträger, sehr sorgsam und verantwortungsbewusst im Bereich Kindertagesförderung, im Umgang mit Kindern zu sein. (Zuruf von René Domke, FDP) Deshalb ist es gut, dass wir heute daran noch einmal erinnert haben. Insoweit ist alles gesagt. Wir sind sensibilisiert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
