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Christian Pegel

25.04.2024 Sitzungen 8/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Kernbestand der beiden Anträge besteht weitgehende Einigkeit. Es geht darum, die Landesregierung zu ermuntern, den bereits beschrittenen Weg fortzusetzen, nämlich innerhalb der 16 Bundesländer und mit dem Bundesinnenministerium, also dem Bund, eine gemeinsame einvernehmliche Regelung für einen erneuten Abschiebestopp zu erreichen. Dabei sind Frauen im Schwerpunkt noch einmal stärker im Blick. Das war auch in den Diskussionen im Übrigen in den letzten 18 Monaten der Fall. Gleichwohl will ich gerne, und so viel Wasser in den Wein müssen die Beteiligten aushalten, darauf hinweisen, dass alle diejenigen, die jetzt in eine Abschiebesituation geraten sind, bei uns durch ordnungsgemäße Verwaltungsverfahren gegangen sind und im Zweifel im Übrigen durch ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren. Wir können jetzt gern Diskussionen darüber führen, ob die Veränderungen in den letzten Jahren so erheblich waren, dass zu den Zeitpunkten, als die Verwaltungsverfahren geführt wurden, noch auf einer anderen Grundlage entschieden worden ist. Die Diskussion führe ich gerne, aber in der Sache werden wir anerkennen müssen, dass wir in Deutschland ein ausgeklügeltes System der Prüfung haben – noch einmal: gerichtlich überprüfbar –, und dann gehört auch zur Vollständigkeit dazu, dass diese Verfahren hier in Gänze abgeschlossen sind. Es gibt in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allerdings eine weitergehende Forderung, die lautet, das Land möge bis dahin allein eine entsprechende Aussetzung der Abschiebungen vornehmen. Und da bitte ich um Nachsicht, das ist aus Rechtsgründen schlicht nicht möglich. Das Gesetz spricht ganz ausdrücklich davon, dass wir diese eigene Kompetenz als Bundesländer für drei Monate haben. Die drei Monate haben wir, offen eingestanden, schon umfänglich ausgereizt mit knapp über 90 Tagen, die wir aufsummiert in den beiden Zeiträumen, in denen es keine einvernehmliche bundesweite Regelung gegeben hat, landesseitig gleichwohl diese Anweisung jeweils getroffen haben, nämlich zwischen dem 7. Oktober 2022 und dem Beginn des Dezembers 2022 und dann noch einmal in der erneut bundesweit regelungsfreien Zeit zwischen dem 06.07.2023 und dem 18. August. Hintergrund ist, dass das Bundesinnenministerium nicht zu Unrecht aufgrund der Gesetzeslage darauf hinweist, dass es einen bis auf Weiteres in die Ewigkeit reichenden Abschiebestopp nicht geben kann, sondern diese immer zeitlich befristet sind, sodass wir auch in dem Zeitraum, den Sie jetzt in den Diskussionen als einen zusammenhängenden begreifen, kein zusammenhängender Abschiebestopp bestanden hat, sondern dass es zweimal zu sechsmonatigen entsprechenden Aussetzungen gekommen ist. Wir haben die Mühe unternommen, auch darüber habe ich informiert, die Ausländerbehörden anzusprechen, zu sensibilisieren, was wir im Grunde da nicht brauchen. Auch da werbe ich sehr dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allesamt diese Situation durchaus sehr gut einschätzen können. Wir haben allerdings noch einmal motiviert bei der Auswahl, welche jeweils abzuschiebende Person vorrangig bearbeitet wird und welche Akte man, weil man nie alle gleichzeitig bearbeiten kann, zunächst zurückstellt, gerade Abschiebungen, Rückführungen in den Iran gerne deutlich nachrangig zu priorisieren, denn es sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hinreichend Fälle gegeben, dass man andere Sachverhalte durchaus vorrangig bearbeiten kann. Eine Ausnahme gilt, die gilt jetzt bei der Motivation, gleichermaßen wirkt sie mit Sicherheit, wenn es im Kreise der Innenministerinnen und Innenminister gelingt, dass die 16 gemeinsam eine erneute Aussetzung zusammen mit der Bundesinnenministerin entscheiden. Dann wird auch erneut, genau wie es damals gegolten hat, ein Ausschluss für die Täter schwerster Straftaten und für Gefährderinnen und Gefährder gelten. Umgekehrt haben wir aktuell die Motivation, gerne Abschiebungen in den Iran deutlich zurückzustellen, auch noch einmal motiviert auf Arbeitsverhältnisse zu schauen. Dort, wo Arbeitsverhältnisse langfristig bestehen, gibt es noch einen Grund mehr, Rückführungen eben nicht vorzunehmen und nicht in solche Sachverhalte zusätzlich einzugreifen. Um vielleicht für die Diskussion noch zwei/drei Fakten an die Hand zu geben: Ende Februar dieses Jahres hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern 195 ausreisepflichtige iranische Staatsangehörige, von denen allerdings – das ist die entscheidende Mitzahl – 184 zum damaligen Zeitpunkt in Besitz einer Duldung waren. Das beträgt also 11 Personen. Ich habe, wie im letzten Landtag zugesagt, das Bundesinnenministerium angeschrieben, die Bundesinnenministerin. Ich habe insbesondere für die Tagesordnung der nächsten IMK diesen Tagesordnungspunkt angemeldet, der allerdings erst Anfang Juni stattfindet, sodass wir jetzt noch einige Wochen mit dieser Motivationslage, einfach zurückzustellen, umgehen müssen. Ich habe hier erste Signale der Bundesinnenministerin, dass sie sich dem nicht völlig verstellen will, dass sie es durchaus für nachvollziehbar erachtet. Aber noch einmal: Wir brauchen auch die anderen Bundesländer mit an Bord. Ich habe jetzt ein Signal gekriegt, dass auch Baden-Württemberg, zumindest mündlich, sich vorstellen kann, an der Stelle unterstützend tätig zu sein, was sehr hilfreich wäre. Und ich will auch hier noch einmal werben, das ist eine Bitte an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir treffen diese Entscheidungen im Übrigen auch in Asylverfahren, aber auch diese Entscheidung typischerweise auf der Grundlage von Berichten des Auswärtigen Amtes. Und der letzte Bericht des Auswärtigen Amtes liegt vor den Zeitpunkten, die hier schon eindrücklich beschrieben worden sind, im Jahr 2022. Man kann in der Tat, da hat Frau Pulz-Debler recht, man kann jetzt streiten, wie die Situation vorher war, aber dieser Zeitpunkt 2022 hat ja noch einmal eine besondere Eskalation und einen besonderen versuchten Härtebeweis offenbar des Regimes mit sich gebracht. Der letzte Bericht des Auswärtigen Amtes stammt aus dem Zeitpunkt davor. Ich weiß, dass hier vielfältige Berichte von internationalen Organisationen zitiert werden, aber man muss wissen, dass für diese staatlichen Entscheidungen – das gilt auch für Flucht- und Asylentscheidungen – maßgeblich sind die entsprechenden Berichte, die entsprechenden Einschätzungen, Lagebeurteilungen des Auswärtigen Amtes. Ich habe deshalb die Bundesinnenministerin gebeten, auf die Kollegen des Auswärtigen Amtes zuzugehen und um eine sehr kurzfristige Aktualisierung des Berichtes zu bitten, damit man im Juni nach Möglichkeit genau auf der aktualisierten Variante eine Diskussion und Entscheidung treffen kann. Und Sie werden parteiintern Gelegenheiten haben, so hoffe ich zumindest, auch da noch einmal motivierend darauf einzuwirken. Das würde diese Diskussionen deutlich erleichtern. Herzlichen Dank für die Anträge! Ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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