Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Bauen und bezahlbares Wohnen“ ist seit der Wiedereinführung der Neubauförderung für sozialen Wohnungsbau im Jahr 2017 – ich hoffe, Rainer Albrecht nickt – (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) durch die Große Koalition ein durch die verschiedenen Landesregierungen durchgängig engagiert verfolgtes Thema. Und ja, wir haben dabei in der Förderkulisse gelernt und die Förderbedingungen mehrfach angepasst. Mit der Förderkulisse dieses Jahres im Übrigen, 2024, haben wir einen Spitzenwert von 114 Millionen Euro erreicht, die wir zu 50 Prozent für Neubauförderung und zu 50 Prozent für Modernisierungsmaßnahmen anbieten. Damit bietet das Land den Wohnungsunternehmen die finanziell höchste Förderkulisse, zumindest der letzten 10 Jahre, vermutlich der letzten 15 bis 20 Jahre, im Übrigen damit knapp 25 Prozent mehr als noch 2022. Und auch 2022 war schon eine deutliche Erhöhung zu 2021 zu spüren, insbesondere, weil sowohl der hiesige Haushaltsgeber, aber auch der Bundeshaushaltsgeber jeweils bereit waren, deutliche Schippen obendrauf zu packen. Ich kenne jetzt die Überschrift – so war eben auch der Ruf –, mehr geht immer. Das ist mir vollkommen klar. Aber es bleibt, meine Damen und Herren, jetzt erst mal die Aufgabe, diese deutlich erhöhten Mittel auch tatsächlich zu binden und vor allen Dingen zu verbauen. Und das tut bekanntermaßen das Land nicht selbst. Dafür brauchen wir die kommunalen Wohnungsgesellschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften und selbstverständlich auch private Vermieterinnen und Vermieter auf dem Markt. Wir haben aber die Förderkulisse 2022 eben auch nicht nur hinsichtlich der Höhe, sondern auch hinsichtlich der Voraussetzungen für Förderung wesentlich angepasst und aktualisiert. Die Bedingungen der Wohnraumförderung sind im vergangenen Jahr massiv an die Wünsche und an die Anregungen der Wohnungswirtschaft angepasst worden. Um ein Gefühl zu geben, das Land gewährt zinsfreie Darlehen von bis zu drei Viertel der Gesamtinvestitionssumme, die verbaut wird. Darauf wird dann im Übrigen noch ein Tilgungsnachlass gewährt, der zwischen einem Viertel und einem Drittel, mehr als einem Drittel des Darlehensbetrages liegt, sodass faktisch ein ganz erheblicher Zuschuss von einem Viertel bis mehr als einem Drittel der Kosten gewährt wird. Die Darlehen sind extrem langlaufend und – noch einmal betont – zinsfrei. Das ist zwischenzeitlich ein echter Benefit. Das wird sehr deutlich aus der Wohnungswirtschaft rückgekoppelt. Die maximal je Quadratmeter zugrunde zu legenden Baukosten sind mit der Neufassung der Förderrichtlinie, die ich eben ansprach, deutlich erhöht worden und werden seit der Neuregelung jetzt alle zwei Jahre anhand eines Baukostenindex und nicht mehr kompliziert in einem neuen Verfahren angepasst. Gerade zum 1. April dieses Jahres haben wir von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die verschiedenen Beträge um 22 Prozent – um 22 Prozent! – nach oben anheben können. Neben diesem ganz erheblichen Impuls aus der Wohnraumförderung für die Bauwirtschaft bei uns im Land bleibt auch die Städtebauförderung auf dem sehr hohen Niveau stabil. Land, Kommunen und Bund bleiben bei ihrer hohen Finanzierungsverantwortung. Damit werden durch die Städte weiterhin in der klassischen paritätischen Drittelfinanzierung deutliche Impulse durch die kommunalen Haushalte für die Unternehmen in der Bauwirtschaft gesetzt, und zwar landesweit weiterhin auf dem deutlich hohen Niveau. Auch im Straßen- und Hochbau des Landes bleibt es bei dem klaren Bekenntnis des Finanzministers und des Verkehrsministers, die Investitionen auf hohem und durchaus auch in diesem Jahr gesteigerten Niveau umzusetzen. Dieses klare Bekenntnis zur Rolle der öffentlichen Hand als Ankerinvestor hat die Landesregierung auch im Rahmen der Allianz für das Wohnen vor einigen Wochen gegeben, in der wir mit den verschiedenen Beteiligten des Wohnens, auch denen, die bauen, gemeinsam regelmäßig sitzen. In der Allianz für das Wohnen sind auch die Herausforderungen aus dem deutlichen Rückgang der Aufträge in der Bauwirtschaft, vor allem im Gewerbebau und bei Ein- und Zweifamilienhäusern, durch den Landesbauverband klar angesprochen und deutlich erörtert worden. Dafür hat die Regierung im Übrigen bereits einen Gesetzentwurf zu einer kleinen Novelle der Landesbauordnung auf die Reise geschickt, die einen Teil der Punkte, die Herr Reinhardt ansprach, die bundesweit vereinbart sind, aufgreift. Im kommenden Jahr 2025 wird es dann noch eine große Novelle der Landesbauordnung geben, die umfänglich an Themenfelder herangeht, dann allerdings nicht beschränkt auf das, was wir bundesweit zugesagt haben. Gerade die aktuell in der Verbändeanhörung befindliche kleine Novelle wird Vereinfachungen bringen. Photovoltaik auf Dächern von Reihenhaussiedlungen und Wärmepumpen mit ihren Abstandsgeboten zu ihren Nachbarn sollen mit deutlich weniger Regeln und Aufwand möglich sein. Die Genehmigungsfreiheit des Ausbaus eines Dachgeschosses als Wohnung wird leichter und schneller Wohnraum schaffen helfen. Und es wird auch weitere bürokratieminimierende Maßnahmen in dieser kleinen Novelle geben. (Thore Stein, AfD: Da bin ich mal gespannt.) Das gilt auch für das Vorhaben, dass bei einer solchen Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Bestand in Städten, und jetzt ist wichtig, die ihrerseits mit Satzungen Stellplatzverpflichtungen vorsehen, nur dann gilt es, die Landesbauordnung ist da offen und hat dafür keine Verpflichtung, aber dort, wo Städte das vorsehen, wird es für diese neuen Wohnungen eine Regelung geben, dass die Stellplatzpflicht für diesen neuen Wohnraum, der in solchen Bereichen geschaffen wird, nicht gelten soll. Ich hatte bereits im letzten Sitzungszyklus – ich glaube, das ist richtig – auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwähnt, dass wir hier die bundesweit vorbereiteten Änderungen der Musterbauordnung umsetzen und dadurch mehr Geschwindigkeit für Bauinvestitionen und mehr Geschwindigkeit für Wohnraumschaffung sicherstellen werden. Selbstredend sind – der Text lässt es ein bisschen anders vermuten in der Begründung – weder die Landesregierung noch die regierungstragenden Koalitionsfraktionen Gegner neuer, zusätzlicher Wohngebiete, wohlgemerkt dort, wo neue Wohnungen und Häuser gebraucht werden, nicht aber, um das Grundzentrum weiter zu schwächen, indem die benachbarten kleinen Dörfer und Gemeinden Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des Amtes abwerben. Aber ja, und unbedingt dort, wo dieser neue zusätzliche Wohnraum benötigt wird, muss es auch neue, ausgewiesene Gebiete geben. Die auszuweisen, ist dann allerdings eine deutliche Herausforderung. Und diese Herausforderung liegt weitgehend im Bundesbaugesetzbuch und in den verschiedenen bundes- und europarechtlichen Naturschutz- und Umweltbestimmungen. Und, das ist das Wichtigste, das ist vor allen Dingen eine Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort. Die Städte und Gemeinden sind diejenigen in unserem Land, die die Bauleitpläne in eigener Verantwortung und unter eigener Gewichtung der Bedarfe und Entwicklungen vor Ort aufstellen. Dabei wird dann hoffentlich künftig auch Erleichterung im Bereich der Lärmemissionen helfen. Allerdings sind das Regeln, die stärker in anderen Bundesländern eine Rolle spielen als bei uns. Aber die Experimentierklausel auf Bundesebene wird intensiv diskutiert. Aber auch da muss der Bundesgesetzgeber helfen, wir können es landesseitig nicht initiieren. Soweit Sie in Ihrem Antrag und eben auch in der Einbringung das serielle Bauen ansprechen, erlaube ich mir den Hinweis auf Paragraf 72a der Landesbauordnung, dem Sie nach meiner Erinnerung als Fraktion in der vergangenen Großen Koalition zugestimmt haben. Mit Paragraf 72a Landesbauordnung ist die Erteilung von Typengenehmigungen bereits in unserer Landesbauordnung umgesetzt, und zwar umgesetzt worden, bevor es in der Musterbauordnung des Bundes relevant wurde. Diese Bestimmung orientiert sich gleichwohl an der Musterbauordnung, die nämlich zu einer bundesweiten Vereinheitlichung unter den 16 Bundesländern führen soll. Wir hoffen dabei auch – und Sie hatten auch das angesprochen –, dass es uns gelingt, in möglichst vielen der 16 Bundesländer den nach dem Einer-für-Alle-Prinzip in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten digitalen Bauantrag einzuführen. Das Angebot des Landes ist entwickelt. Es bedarf jetzt allerdings der jeweils konsequenten Entscheidungen und Umsetzungen in Landkreisen, kreisfreien Städten und in den großen kreisangehörigen Städten, denn die sind Träger und Trägerinnen der Bauordnungsbehörden und müssen diesen digitalen Bauantrag nutzen und vor allen Dingen in der dahinterliegenden Anwendungssoftware umsetzen. Die aktuell in Vorbereitung befindliche kleine Novellierung der Landesbauordnung und auch die aktuell diskutierte knüpfen im Übrigen genau bei diesem digitalen Bauantrag an und schaffen auch dort deutliche Anpassungen, die wir bisher nur über Ausnahmevorschriften hergestellt haben, damit der digitale Bauantrag bürokratieärmer und vor allen Dingen unterschriftsfrei in der Zukunft überall funktioniert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der größere Bereich, der in den Mieterschutz eingreifen will, den werden Sie mit uns allerdings weniger konstruktiv diskutieren können. Ganz im Gegenteil, wir erwarten vom Bundesgesetzgeber, dass er die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mieterschutzregeln jetzt zeitnah umsetzt, verlängert und damit den Mieterschutz ernsthaft verbessern hilft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir werden die Mietpreisbremse deshalb im Land weiterhin nutzen, und auch, soweit Sie Ideen für das Gebäudeenergiegesetz und den CO -Emissionshandel im Antrag 2 aufgenommen haben, sind wir da weitgehend bei Bundesrecht und europäischen ..., Bestimmungen der Europäischen Union. Zum Teil werden diese Bestimmungen auch vermischt. Nach unserer Einschätzung ist davon einiges Recht tatsächlich so wie angedacht nicht umsetzbar. Und das letzte große Themenfeld ist der Gebäudetyp A, den haben Sie angesprochen, der spielt eine … (Rainer Albrecht, SPD: E! E!) Entschuldigung: E. Danke! Es war der andere Vokal. Der Gebäudetyp E. Und der Bundesgesetzgeber weiß um seine Verantwortung. Sie gingen offenbar davon aus, dass wir beim Gebäudetyp E Änderungen in der Landesbauordnung bräuchten. Diese Einschätzung teilen wir nicht, im Übrigen in enger Übereinstimmung – das beruhigt mich sehr – mit Kolleginnen und Kollegen der Landesbauministerien der Nachbarländer, zum Beispiel der sehr geschätzten Kollegin aus Schleswig-Holstein, die das CDU-Parteibuch ihr eigen nennt. Wir sind uns einig, dass die Landesbauordnungen das weitgehend abbilden. Der Gebäudetyp E, es braucht vor allen Dingen Änderungen im Vertragsrecht, das der Bund umsetzen müsste. Es soll nämlich nicht zulasten von Leben und Gesundheit an Brandschutz oder Statik gespart werden – das wäre Sache der Landesbauordnung –, sondern die Idee ist, dass man die Ausstattung und damit die Frage, was ein dem heutigen Stand der Technik entsprechendes Gebäude eigentlich ist, und genau darauf zielt der Gebäudetyp E ab, dass das angepasst werden muss. Und dann sind wir tief im Vertragsrecht, im Zivilrecht und nicht in der Landesbauordnung. Es geht quasi darum, dass im Bauvertrag nur noch das als vereinbart gilt, was bauordnungsrechtlich als das notwendige Minimum für die Sicherheit des Gebäudes und damit dann eben auch für die Erteilung der Baugenehmigung gefordert werden muss. Alles, was darüber hinausgeht – und das kann zum Beispiel die Unterputzverlegung von Leitungen sein –, soll dann eben nicht mehr automatisch im Bauvertrag als vereinbart gelten, sondern es soll einer besonderen Vereinbarung dieser Art bedürfen. Das wird, meine Damen und Herren, auch einen Kulturwandel in unseren Erwartungen, wie ein Gebäude aussieht, eine Wohnung aussieht, voraussetzen. Das kann zum Beispiel auch Trittschalldämmung betreffen. Das kann liebgewonnene und als selbstverständlich angesehene andere Baustandards betreffen. Und noch mal, da brauchen wir auch eine öffentliche Debatte, ob wir das gemeinsam genau so dann auch wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kleine Novelle der Landesbauordnung wird diese wesentlichen Punkte aufgreifen. Wir werden beim Bund selbstverständlich bei den anderen Punkten ebenfalls weiterhin auf dem Gaspedal, auf dem drückenden Gaspedal bleiben. Ich freue mich auf die Debatte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
