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Bettina Martin

25.04.2024 Sitzungen 8/79

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Mecklenburg-Vorpommern – wir haben es eben schon gehört – sind 758 Denkmale und Gedenkstätten für gefallene Soldaten und Opfer vergangener Kriege in die Denkmallisten eingetragen. Sie sind Orte der würdigen Erinnerung und der Ehrung der Menschen, die in den Kriegen ihr Leben gelassen haben. Es scheint ein bisschen, als würde die AfD mit dem Antrag den Anschein erwecken wollen, sie wären die Einzigen, die sich für die Krieger-, Gefallenen- und Kriegsopferdenkmäler in unserem Land engagieren, (Petra Federau, AfD: Sagt wer?!) doch das, sehr geehrte Damen und Herren, ist weit gefehlt. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es sind die Kommunen, es ist das Land und – Sie haben sie erwähnt – die vielen, vielen Ehrenamtlichen, die Familienangehörigen und Hinterbliebenen, die sich um diese Denkmäler und Gedenkstätten kümmern, mit Stolz, Aufwand und großem Bewusstsein für die gesellschaftliche Bedeutung, die diese Orte haben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Unserer gesamten Gesellschaft ist das Gedenken wichtig – der Opfer vergangener Kriege, der gefallenen Soldaten, aller Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft. Und klar ist auch, dass dieses Gedenken nichts ist, was wir als Gesellschaft den Rückwärtsgewandten überlassen. Das kann man in den zahlreichen Städten und Dörfern im Land erleben. Dort fühlen sich viele der Verantwortung gegenüber dieser Gedenkorte aktiv verpflichtet. Dieses Gedenken, das Erinnern, ist neben der Würdigung der Gefallenen und der Kriegsopfer auch Mahnung für die jungen Generationen: Nie wieder Krieg! Diese Denkmale sind auch mahnende Erinnerung daran, dass wir alles dafür tun müssen, dass Demokratie und ein starkes Europa auch in Zukunft unser Zusammenleben prägen werden. Und sie sind sichtbarer Auftrag, dass Demokratie und Frieden nicht selbstverständlich sind und dass unsere demokratische Gesellschaft auch wehrhaft sein muss. Und wie sieht das jetzt mit der Erhaltung dieser Denkmale aus? Zunächst fallen die Krieger-, Gefallenen- und Kriegsopferdenkmäler wie andere Denkmäler auch unter die Erhaltungspflicht, die sogenannte. Gemäß Paragraf 6 Denkmalschutzgesetz M-V sind die Eigentümer eines Denkmals verpflichtet, dieses im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Das Land stellt für die Erhaltung und zur Notsicherung von Denkmalen im Haushalt Mittel für öffentliche und nicht öffentliche Träger zur Verfügung. Die Siegessäule auf dem Alten Garten in der Landeshauptstadt Schwerin, die sich in Landesbesitz befindet, erhielt daraus 474.000 Euro für die Sanierung und aus dem Haushalt 2022/23 für den Abschluss der Sanierung etwa 30.000 Euro. Darüber hinaus sind im Doppelhaushalt 2020/21 keine Einträge für Krieger- und Gefallenendenkmäler – Anträge, Entschuldigung! –, keine Anträge für Krieger- und Gefallenendenkmäler eingegangen. Folglich sind auch keine weiteren Mittel aus dem Titel dafür geflossen. Und gleichzeitig – auch das wissen die Antragsteller eigentlich aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus dem vergangenen Jahr – ist von den 758 Denkmälern, in der Denkmalliste eingetragen, für gefallene Soldaten und Opfer vergangener Kriege im Zeitraum von 2010 bis 2022 keines verloren gegangen, weil sie verfallen sind und/oder den Eigentümern die finanziellen Mittel für deren Unterhaltung fehlten. Sie suggerieren, obwohl Sie all das wissen, ein Problem. Doch wir brauchen Ihren Antrag nicht und es braucht auch die AfD nicht, um zu wissen, wie wichtig das Gedenken an die Opfer vergangener Kriege ist, wie wichtig der Erhalt dieser Denkmale ist. (Petra Federau, AfD: Meine Güte! Sie reden aber einen Mist. Das ist ja nicht auszuhalten.) Wir tun was, das Land, die Kommunen und vor allem die Menschen vor Ort. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ihnen gilt unser aufrichtiger Dank für ihr Engagement. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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