Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Landsleute! Trauer und Totengedenken sind wesentliche Merkmale des menschlichen Seins und unterscheiden den Menschen von anderen Arten auf diesem Erdenball. Der Totenkult ist dabei so vielfältig, wie es Kulturen und Völker auf dieser Erde gibt, und hat sich im Laufe der Jahrhunderte stets gewandelt. Ein ganz wesentlicher, für uns in Europa und bis heute bestehender Wandel vollzog sich im 19. Jahrhundert im Nachgang der Befreiungskriege gegen die napoleonische Herrschaft in Europa. Erstmalig erfolgte ein Gedenken nicht nur großer Heerführer oder Fürsten, wie es vorher die Regel war, nein, durch diesen in der breiten Bevölkerung mitgetragenen Waffengang erwuchs auch das Bedürfnis, in der Bevölkerung jener Soldaten zu gedenken, die ihr Leben im Felde gelassen hatten, vollkommen unabhängig von Herkunft und Rang. Aus dieser Zeit der Befreiungskriege stammen zahlreiche der ältesten noch erhaltenen Gedenkstätten für Gefallene, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Den überwiegenden Teil stellen jedoch große Ehrenmale, wie zum Beispiel in Teterow, da erbaut in Andenken an die zahlreichen Gefallenen des Ersten Weltkrieges der Stadt, dar. Wir finden aber auch eher kleinere, eher andächtig gestaltete Gedenkstätten, wie hier zum Beispiel in Schwerin auf dem Ehrenfriedhof. Dort steht etwas am Rande des Friedhofs eine Bronzefigur eines Soldaten mit geneigtem Haupt und abgenommenem Helm, ihm zu Füßen liegen die Gräber der Gefallenen seiner Kameraden – eine sehr würdevolle Anlage, wie ich persönlich finde. Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt 758 Denkmale für gefallene Soldaten und Opfer der vergangenen Kriege, eingetragen in die Denkmallisten der Landkreise, verdeutlichen die Reichweite und Notwendigkeit unseres Anliegens heute, denn zahlreiche dieser Gedenkstätten sind in einem baulich schlechten Zustand. Die Inschriften sind durch die Witterung, durch Wind und Regen kaum noch lesbar, und der Verlust droht an zahlreichen Orten unausweichlich einzutreten. In den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken die Erinnerungsorte meist nur einmal im Jahr, wenn zum Volkstrauertag die Kranzniederlegung erfolgt. Aber auch diesbezüglich sind eine immer geringere Teilnahme und auch ein schwindendes Interesse am Gedenken zu erkennen – ein äußerst trauriger Umstand, gerade auch vielleicht vor den geopolitischen Verwerfungen, die wir auf dem Erdenball gegenwärtig erleben. Und oftmals ist es nur privaten Initiativen, Angehörigen oder engagierten Dorfvereinen zu verdanken, dass die Anlagen noch ein Mindestmaß an Pflege erfahren. Dafür gilt an dieser Stelle unser aller Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und noch eine Besonderheit weisen die Gefallenengedenkstätten hierzulande in Mecklenburg-Vorpommern auf, denn Gedenken an die Kriegstoten war in der ehemaligen DDR nach dem Krieg reine Privatsache oder in beschränktem Maße Sache der Kirche. Es war beinahe unmöglich, während der gesamten 40 Jahre des sozialistischen Unrechtsstaates öffentlich Gedenktafeln aufzustellen, die die deutschen gefallenen Soldaten des Zweiten Weltkriegs namentlich auflisteten. Das ging erst nach der Wende und ist leider bis heute nur an wenigen Orten auch tatsächlich erfolgt. Und so ist es fast allerorten in unseren Dörfern und Städten der Fall, dass jene, die ihr Leben auf den Schlachtfeldern der West- und Ostfront des Ersten Weltkriegs ließen, namentlich genannt sind, während die Gefallenen des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg keine Erwähnung finden. Sehr geehrte Damen und Herren, neben der Erhaltung und Sanierung der Gedenkstätten im baulichen Sinne wollen wir mit unserem Antrag und den damit geforderten Mitteln auch erreichen, dass Erweiterungen der Denkmäler ermöglicht werden, um auch die gefallenen Soldaten des Zweiten Weltkrieges aus der Anonymität zu holen und auch ihnen ein würdiges Andenken zu ermöglichen. Das dürfte heute deutlich schwieriger werden, denn die Generation, deren Brüder, Väter und Ehemänner an der Front gefallen sind, ist mittlerweile weitestgehend gestorben und mit ihr ist auch die Erinnerung verblasst. Es bedarf also neben einer rein baulichen Tätigkeit zum Erhalt der Gedenkstätten auch der Bewahrung der Erinnerungen durch Recherche und Dokumentation. Wir wollen mit diesem Antrag unseren Toten ihren Namen zurückgeben und appellieren an Sie, unserem Ansinnen zuzustimmen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
