Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern steht mit Blick auf die demografisch veränderten Versorgungsbedarfe sowie die knapper werdenden personellen Ressourcen vor großen Aufgaben. Das Ziel bleibt gerade vor diesem Hintergrund, eine qualitativ hochwertige, langfristig sichere und gut erreichbare medizinische Versorgung für die Menschen im Land und auch diese in Zukunft zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieses Ziels hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf Antrag des Landtags die Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislaturperiode einberufen. Das Besondere an der Gesundheitskommission ist, dass hier Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesundheitswesen, Patientenvertretung, Kassen und Politik zusammenarbeiten, um die medizinische Versorgung zukunftsfest aufzustellen. Der erste Arbeitsauftrag an die Gesundheitskommission lautete, ein Zielbild mit konkreten Handlungsvorschlägen zur Weiterentwicklung der Kindermedizin und der Geburtshilfe zu erarbeiten. Dieses Zielbild soll als Grundlage für die zukunftsfähige Gestaltung der medizinischen Versorgung in den Bereichen Geburtshilfe und Pädiatrie dienen. Das Hauptaugenmerk liegt auf Angeboten der integrierten stationären, ambulanten sowie Notfallversorgung. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Prävention, telemedizinische Versorgungsangebote, Fachkräfte sowie die kooperative frauenzentrierte Schwangerenversorgung betrachtet. Diese Bereiche sollen so strukturiert und miteinander verzahnt werden, dass eine bestmögliche Versorgung gewährleistet werden kann. Dieses Zielbild liegt nun vor und formuliert ausgehend von einer aktuellen Istbeschreibung insgesamt 86 einzelne Umsetzungsvorschläge. In der Gesundheitskommission herrscht die selbstverständliche Einsicht, dass nicht alle Maßnahmen gleichzeitig und sofort umgesetzt werden können. Dafür sind die Empfehlungen schlicht zu umfassend und zu komplex. Daher haben die Mitglieder der Kommission über Maßnahmen und Handlungsempfehlungen des Zielbildes beraten, die priorisiert umgesetzt werden sollten. Auf dieser Grundlage haben wir Maßnahmen ausgewählt, die aus unserer Perspektive besonders relevant und gleichzeitig zeitnah umsetzbar sind. Ich möchte Ihnen aus unserem Antrag der Koalitionsfraktionen jetzt die einzelnen Punkte näherbringen. Unter Punkt II finden Sie, dass wir die Etablierung von „Babylotsen“ unterstützen möchten. „Babylotsen“ führen Aufgaben und Leistungen des Gesundheitssystems, der Sozialhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Angehende Familien erhalten so eine zentrale Ansprechperson, die mit den lokalen Unterstützungsangeboten vertraut ist und den individuellen Unterstützungsbedarf der Familien einschätzen kann. Die Familien können auf diese Weise passgenaue Hilfen und Angebote in Anspruch nehmen. Unklare Strukturen und Dopplungen im Hilfesystem können durch „Babylotsen“ vermieden werden, und die präventive Gesundheits- und Entwicklungsförderung wird strukturell verankert. Damit möchten wir sicherstellen, dass alle Kinder in allen Landesteilen unabhängig vom Elternhaus gute Chancen für ein gesundes und sicheres Aufwachsen erhalten und angehende Eltern nicht alleinegelassen werden, sondern auf helfende Hände und, wo nötig, auf Unterstützung zählen können. Unter Punkt III finden Sie, dass wir möchten, dass die Nutzung telemedizinischer Anwendungen flächendeckender etabliert wird. Dadurch soll Fachexpertise ortsunabhängig verfügbar gemacht werden. Und auch in den ländlichen Regionen unseres Bundeslandes können Schwangere unkompliziert Beratung in Anspruch nehmen. Unter Punkt IV ist es inzwischen nahezu einstimmiger Konsens, dass die bestehenden Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor durchlässiger werden müssen. Im Ergebnis könnten Leistungen, die bislang vor allem im Krankenhaus erbracht werden, zum Beispiel kleinere operative Eingriffe, in Arztpraxen durchgeführt werden, und umgekehrt könnte die Betreuung von Patientinnen und Patienten, die bislang allein durch die niedergelassene Ärzteschaft abgesichert wird, wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, im Krankenhaus erbracht werden. Dadurch werden einerseits personelle und finanzielle Ressourcen effizienter genutzt, da nicht jede Behandlung im Krankenhaus erfolgen muss, und andererseits wird die Versorgung der Bevölkerung zuverlässiger sichergestellt, da Kliniken aushelfen können, wo ein Praxissitz unbesetzt bleibt. Und unter Punkt V möchten wir die ärztliche Weiterbildung in unserem Bundesland stärken. Die gut funktionierende Gesundheitsversorgung in Deutschland fußt maßgeblich auf einer erstklassig ausgebildeten Ärzteschaft. Um bereits in der Ausbildung möglichst vielfältige Expertise zu erwerben, sollten angehende Ärztinnen und Ärzte viele unterschiedliche Fachgebiete kennenlernen und zudem sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung eingesetzt werden. Um dies gewährleisten zu können, bedarf es einer sehr guten Kooperation der verschiedenen Kliniken und Arztpraxen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Mit dem vorliegenden Antrag machen wir einen ersten Aufschlag zur Umsetzung der in dem beschriebenen Zielbild festgehaltenen Handlungsempfehlungen, und ich möchte alle Fraktionen einladen, uns hierbei zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
