Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten die Sozialministerin Stefanie Drese.
