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Torsten Koplin

Die Linke 25.04.2024 Sitzungen 8/79

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt handelt von heimtückischen und rätselhaften Erkrankungen. Er handelt davon, wie schwerwiegend die Erkrankten hiervon in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden. Mit diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Erfordernisse für eine fachgerechte und wirksame medizinische Versorgung für die Betroffenen. Und es wird darum gehen, was bereits getan wurde und was noch gemacht werden muss, um mit dieser gravierenden gesundheitspolitischen Herausforderung bestehen zu können. Die Rede ist von teilweise schweren neuroimmunologischen Multisystemerkrankungen. Sie tragen so versachlichte Bezeichnungen wie Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS. Long Covid bezeichnet gesundheitsbeeinträchtigende Symptome, die aus einer akuten Krankheitsphase herrührend fortbestehen und unter Umständen zu neuen Einschränkungen führen können. Als Post Covid werden Beschwerden verstanden, die noch mehr als zwölf Wochen nach Beginn der Infektion vorhanden sind. Der Begriff Post Vac umfasst andauernde Long-Covidähnliche Beschwerden infolge einer Covid-19-Impfung. ME/CFS, auch Fatigue genannt, steht für krankhafte Erschöpfung, deren Intensität die Lebensqualität heftiger beeinflusst als Schlaganfall oder Herzinsuffizienz. Im Unterschied zu den drei zuvor genannten Krankheitsbildern ist Fatigue jedoch seit 1969 als neurologische Erkrankung kodiert. Gleichwohl ist sie ebenso wie die drei anderen erwähnten Erkrankungen kaum hinreichend erforscht, gibt es hierzu kaum Aufklärung. Gekennzeichnet sind all diese Erkrankungen dadurch, dass sie bei den Betroffenen Atemnot, Husten, allgemeine Schwäche und Erschöpfung, Gedächtnisschwäche und Schlafstörungen auslösen. Beim Post-Vac-Syndrom etwa, also der Erkrankung nach einer Impfung, kommen Kopfschmerzen, Blutdruckschwankungen und Sehstörungen hinzu. Die Erkrankung kann so weit führen, dass sich das Immunsystem hochschaukelt und zu einer Autoimmunerkrankung führt. Das sind chronisch entzündliche Erkrankungen, bei denen das Immunsystem fälschlicherweise gesunde Zellen angreift und körpereigenes Gewebe beschädigt oder teilweise ganz zerstört und diese Erschöpfung zu einer Erschöpfung des gesamten Immunsystems führt. Dann sprechen wir von einer ME/CFS-Erkrankung. Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Soweit etwas zu den hier gebrauchten Begriffen. Entscheidend ist, über wen reden wir hier und jetzt. Wir reden über Frauen, Männer und Kinder allen Alters. Die Zahl der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern wird je nach Quellen zwischen 9.000 und 80.000 angegeben. Als Linksfraktion halten wir die Betroffenenzahl, wie sie das Sozialministerium angab, für einen Anhaltspunkt unseres Anliegens. Das ist mit 35.000 beziffert. Die unterschiedliche Dimension der Betroffenenzahl rührt unter anderem von der fehlenden Klassifikation beziehungsweise dem fehlenden Erkennen dieser Erkrankungen und damit einhergehend der ausbleibenden Erfassung. Seriöse Quellen berichten davon, dass 35 Prozent der Betroffenen Jugendliche sind. Schwerstbetroffene unter ihnen können nicht zur Schule gehen. 21 Prozent derjenigen Erkrankten, die im arbeitsfähigen Alter sind, können nicht mehr arbeiten. Zunehmend sei zu verzeichnen, dass Betroffene verrentet werden. An dieser Stelle möchte ich den Frauen und Männern der Initiative „NichtGenesen“ dafür danken, dass sie hinsichtlich der Erkrankung aufklären, sensibilisieren, auch uns Politikerinnen und Politiker sensibilisieren und helfen, einander helfen und in der Gesellschaft Solidarität zeigen. Sie leisten eine unschätzbar wichtige Arbeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Was Betroffene über ihre Lage berichten, was ihnen widerfährt, was ihnen zugemutet wird, ist nicht anders als grauenhaft zu nennen. Schwersterkrankte erzählen, so denn die Kraft zum Sprechen reicht, von völliger Erschöpfung, völliger Hilflosigkeit. Das Aufsuchen einer medizinischen Praxis ist nicht ohne Hilfe möglich, der Arztbesuch selbst beeinträchtigt. Die Betroffenen sprechen von Crash. Es beeinträchtigt sie so sehr, dass sie im Anschluss über Tage, manchmal vier bis sechs Tage, handlungsunfähig sind. Selbst das Zähneputzen erfordert höchste Kraftanstrengung. Erkrankte reden davon, dass sie über zehn Monate auf eine fachkundige Begutachtung warten müssen. Sie berichten darüber, dass sie im Erschöpfungszustand und mit unverkennbaren Symptomen der Belastungsintoleranz aufgrund schwerer muskulöser Gewebeschäden zu sportlicher Betätigung aufgefordert beziehungsweise zur physiotherapeutischen Behandlung verwiesen werden, dies mit dem Effekt, dass sich auch nach anderthalbjähriger physiotherapeutischer Behandlung der Gesundheitszustand keinen Deut verbessert hat. Das erinnert an die von einigen Albert Einstein zugeschriebene Definition von Wahnsinn. Diese lautet: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer … das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ Betroffene beklagen, dass an den Unis keine Therapie stattfände, sie eher wieder an Hausärzte verwiesen werden, es sei denn, die Erkrankten finden Aufnahme in einer Studie. Diese wiederum werden als sehr hilfreich empfunden. Die Hausärzte aber signalisieren zum Teil Ratlosigkeit und Überforderung, das grundiert durch den unhaltbaren Zustand, dass sie ihre medizinischen Leistungen nicht adäquat abrechnen können. Als Landtag und mit Blick auf die Landesregierung können wir darauf verweisen, frühzeitig Schritte unternommen zu haben. Es gibt in unserem Land Ambulanzen an den Unis, und es gab bis vor Kurzem das Long-Covid-Institut von Frau Dr. Frommhold. Letzteres haben wir für Forschung und Therapie mit 530.000 Euro unterstützt, so, wie auch die Ambulanzen von uns unterstützt wurden und werden. Unter den Betroffenen hat sich das Institut große Anerkennung erworben. Wir haben mit unseren Beschlüssen zur Förderung des Instituts immer darauf verwiesen, dass wir nur den Impuls, den Anschub leisten können und dass es darauf ankommt, dass auf Bundesebene die Abrechenbarkeit der Leistungen geschaffen werden muss und die Forschungsarbeit als globales Erfordernis begriffen werden muss. Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat am 21. Dezember vergangenen Jahres eine Richtlinie zur Behandlung und Versorgung von Long-Covid-Betroffenen beschlossen, die auch Post-Covid- und Post-Vac-Erkrankte einschließt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte danach zwei Monate Zeit, um die Richtlinie zu prüfen, damit diese endlich in Kraft treten kann. Die Nichtbeanstandung der Richtlinie durch das Bundesministerium für Gesundheit erfolgte am 11. April, also mit anderthalb Monaten Verspätung. Dies ist umso bedauerlicher, weil nach der Freigabe durch das Bundesministerium weitere bis zu sechs Monate vergehen können, bis der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen den einheitlichen Bewertungsmaßstab angepasst und damit die Vergütung geregelt haben wird. Ich stelle fest, dass es viel zu lange dauert, bis eine adäquate medizinische Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten, zumindest nach den bisherigen Erkenntnissen, sichergestellt werden kann. Darauf zielt einer unserer Aufforderungspunkte ab. Einer unserer Aufforderungspunkte richtet sich wiederum – ein anderer – an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und an die Krankenkassen bei uns im Land, sich stärker diesem Thema zuzuwenden und im Interesse der Betroffenen von ihrem Handlungsspielraum Gebrauch zu machen. Darüber hinaus verbinden wir damit unsere Erwartung, dass sich alle Akteure im Land der Bedeutung des Themas noch stärker bewusst werden. Trotz vieler Anstrengungen des Bundes und des Landes sind die in Rede stehenden Erkrankungen noch unzureichend erforscht. Deshalb geht es darum, weiter zu forschen und gleichzeitig die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen, sodass sie die Erkrankung sorgfältig und strukturiert abklären und nach der Diagnose die vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen, die Symptome bekämpfen, das Leid der Betroffenen gelindert werden kann. Die Ambulanzen an den beiden Unikliniken des Landes reichen nicht aus und müssen auch wegen der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinie ausgebaut werden. Und trotzdem kommt den Hausärztinnen und Hausärzten als erste ärztliche Ansprechperson sowie für die Koordinierung der Diagnostik und Therapie eine besondere Bedeutung zu. Deshalb müssen diese auch besonders unterstützt werden. Und für die besonders schweren Fälle benötigen wir mobile Ambulanzen und/oder telemedizinische Angebote. Bei alldem, eins aber muss uns allen klar sein, eine Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten und für uns als Gesellschaft kann es nur im akzeptierten Zusammenspiel aller Akteurinnen und Akteure geben. Das gilt im Allgemeinen für den Umgang mit Krankheiten und trifft in besonderem Maße auf den Umgang mit den Folgen der Pandemie zu. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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