Dr. Monique Wölk
Nein. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Souverän.) Kommen wir noch einmal (Julian Barlen, SPD: Aber jeder Gang ist gut.) auf den Vorfall am Wossidlo-Gymnasium zurück und auf die Dinge, die im Anschluss daran geschehen sind. Sie kritisieren zum einen, dass Sie hier in der letzten Landtagssitzung einen Dringlichkeitsantrag gestellt hätten, der nicht behandelt worden sei. Sie kritisieren, dass sich der Bildungsausschuss mit dem Vorfall nicht beschäftigt hat. Sie kritisieren, dass angeblich das Bildungsministerium und das Innenministerium beziehungsweise die Landespolizei einen Vorfall in die Öffentlichkeit gezogen haben und ein Mädchen der Öffentlichkeit preisgegeben hätten – alles Dinge, die am Ende Sie tatsächlich losgetreten haben. (Thomas Krüger, SPD: So ist es. Genau das ist die Wahrheit. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, Ihre Wahrheit.) Ich möchte daran erinnern, am 7. März, die Bildungsausschusssitzung, die hier bereits mehrfach angesprochen wurde, am 7. März wurde im Bildungsausschuss ein klarer Fahrplan festgelegt, wie mit Ihrer Anfrage umzugehen sei. Und diesen klaren Fahrplan haben Sie seitens der AfD-Fraktion aufgekündigt, indem Sie nämlich bereits in der nächsten Landtagssitzung hier diesen Dringlichkeitsantrag gestellt haben, obwohl nicht klar war, was bis dahin tatsächlich geschehen ist. Das hat sich dann am 21. März in der Sondersitzung des Bildungsausschusses gezeigt. Und darüber hat sowohl der Innenminister eben berichtet wie eben auch meine anderen Kollegen, die hier vorgetragen haben. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie empfanden die Sondersitzung also als sehr aufklärend und befriedigend?!) Der Punkt ist, erst durch Ihre öffentliche Kampagne, erst durch die Pressekontakte, die die Mutter aufgenommen hat, ist die Schülerin und ist dieser Vorfall in der Art und Weise in die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie Sie es hier kritisieren. Und dahinter zeigt sich tatsächlich ein manipulatives System der Täter-Opfer-Umkehr, das Sie hier immer wieder anbringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Glauben Sie wirklich daran?) Ein ganz einfaches Beispiel für eine solche manipulative Vorgehensweise ist, dass Sie zum Beispiel eben behauptet hätten, der Schulleiter des Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten habe ein SPD-Parteibuch. (Enrico Schult, AfD: Vermeintlich.) Haben Sie dafür irgendeinen Beleg? (Enrico Schult, AfD: Vermeintlich.) Ehrlich gesagt, (Enrico Schult, AfD: Vermeintlich, habe ich gesagt.) meine Fraktion kennt (Philipp da Cunha, SPD: Vermeintlich? – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) den Schulleiter des Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten nicht (Zuruf aus dem Plenum: Jetzt lügt er noch.) als SPD-Parteimitglied. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Es wird einfach mit Unwahrheit gearbeitet. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Unverschämt! – Julian Barlen, SPD: Unglaublich!) So, im Kern, im Kern geht es in dieser Debatte um ein Thema von größter gesellschaftspolitischer Bedeutung. Es geht nämlich um die Frage, ob und in welcher Art und Weise die Schule gesellschaftliche und kulturelle Themen im Unterricht aufgreifen soll. Diese Frage ist nicht neu. Sie weisen ja auf den Beutelsbacher Konsens hin, der aus den 1970er-Jahren stammt und von der intensiven Diskussion genau um diese Frage zeugt, wie Schule das Spannungsverhältnis von reiner Wissensvermittlung auf der einen Seite und dem Auftrag, Schüler/-innen im humanistischen Sinne umfassend zu bilden, ihre Kritikfähigkeit zu entwickeln und sie in ihrer persönlichen Entfaltung zu stärken, wie sie dieses Spannungsverhältnis gestalten soll. Und dieses Spannungsverhältnis zu gestalten, ist auf der einen Seite eine Gratwanderung, auf der anderen Seite gibt es dafür aber ganz klare Regeln, die im Grundgesetz, im Beamtenrecht und auch im Schulrecht festgelegt sind. Im Grundgesetz wird zum einen die freiheitlichdemokratische Grundordnung geschützt. Grundlegend dafür sind die Artikel 1 und 20 durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt. Damit sind die tragenden Regeln für unser Zusammenleben unveränderbar festgelegt. Es geht dabei um den Schutz der Menschenwürde, damit also auch um den Schutz vor rassistischen, die Persönlichkeit herabwürdigenden Angriffen auf Personen, es geht aber genauso auch um die Unveränderbarkeit unserer Rechts-, Bundes- und Sozialstruktur. Schauen Sie ins Beamtenrecht! Das Beamtenrecht verpflichtet Lehrer und Lehrerinnen, ihre Aufgabe unparteiisch zu erfüllen und sich durch ihr ganzes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Deswegen muss man sich ja noch lange nicht dran halten.) und – und das ist der wichtige Punkt, der jetzt kommt, den Sie aber sehr gerne vergessen – für ihren Erhalt einzutreten. Lehrer/-innen sind zur Verfassungstreue verpflichtet und sie müssen sich aktiv für die Verfassung und deren Werte einsetzen. Und diese Pflicht erstreckt sich nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auf die gesamte geltende Verfassungsordnung. Das bedeutet, nicht bloß eine verbale Bejahung grundgesetzlicher Wertordnungen reicht aus, (Horst Förster, AfD: Das weiß doch jeder, mein Gott! Es geht doch um die Anwendung konkret.) nein, das Lehramt muss aus dem Geist der Verfassung heraus geführt werden. Und nun kommen wir zum Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern, das in seinem Wortlaut und auch in seinem Inhalt zum Bildungs- und Erziehungsziel von Schule sehr ähnlich ist zu den Schulgesetzen der anderen Bundesländer. Und hier möchte ich noch einmal betonen, Schule hat einen Erziehungsauftrag. Ein Erziehungsauftrag ist etwas anderes als Indoktrinierung. Und genau das ist es aber, was Sie versuchen, hier fälschlicherweise darzustellen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist eine Fragestellung, wozu man erzogen wird, ne?!) Der Erziehungsauftrag der Schule geht dahin, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass eben die Wertentscheidungen, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik und in der Verfassung des Landes niedergelegt sind, bestimmt werden. Und Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz, der Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen. Es ist ebenso festgelegt, dass Schule den Schüler/-innen Einstellungen und Haltungen mit dem Ziel vermitteln soll, die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen zu fördern und sie zu befähigen, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. All dies funktioniert nicht, indem ich einfach wertfrei, wertneutral Wissen und Kenntnisse in der Schule vermittele. All dies funktioniert nur, wenn ich eben auch gesellschaftspolitische Debatten in der Schule behandele und einzelne Argumente gegeneinanderstelle. (Enrico Schult, AfD: Dann haben wir ja Konsens.) Und der Punkt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) an dem Sie sich immer wieder daran versuchen, hier einen, (Enrico Schult, AfD: Da haben wir doch Konsens.) eine Verschiebung eines solchen Konsenses herbeizureden, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Die Frage ist, welche Argumente noch zugelassen sind und welche nicht.) das ist der Punkt, an dem, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da müssen Sie versuchen, die Grenzen zu definieren. War es jetzt extremistisch, was da passiert?) das ist der Punkt, an dem Sie versuchen, Ihre eigenen Werte in die Schule zu tragen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, warum nicht?!) und an dem Sie ein lautes Geheul beginnen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, warum nicht?! Warum sollen wir nicht unsere Werte in die Schule tragen?) wenn die Werte, die Sie an erster Stelle sehen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Welche Werte sind denn legitim und welche nicht? Da wirds jetzt interessant, Frau Wölk.) eben nicht in der Schule an erster Stelle stehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nehmen wir zum Beispiel …
