Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat zunächst um das Wort gebeten der Innenminister Herr Pegel.
