Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das System der Aufteilung würde nicht bedeuten, dass die Kommunen auf einmal massiv weniger Beteiligte hätten, sondern die Frage wäre nur, ob man dann andere Beteiligte in die Kommunen schickt, weil wir die Gesamtflüchtlingszahlen zwischen Land und Kommunen aufteilen müssen, um mit unseren Einrichtungsgrößen klarzukommen, und zweitens, weil die Beteiligten entsprechende, also die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechende Anteile an der insgesamt auf die kommunale Ebene abzugebenden Zahl von Flüchtlingen haben. Das heißt, die kriegen im Zweifel dann nicht Person A, sondern Person B, weil sie am Ende zwölf Prozent pro Jahr der Flüchtlinge, die wir nach unten verteilen, bekommen. Zweitens. Die Ausländerbehörde selber muss diese Dublin-Verfahren weitgehend nicht führen, sondern das tut weiterhin das Bundesamt. Für uns ist entscheidend, dass wir keine Verzögerungen in den Abläufen haben. Deshalb schauen die Kolleginnen und Kollegen vor einer Verteilung in erster Linie, ob das Bundesamt signalisiert, dass ein Sachverhalt sehr zeitnah geklärt wird. Dann würden wir jemanden nicht mehr unterverteilen, wir schicken ihn nicht für drei Wochen in den Landkreis Rostock oder Vorpommern-Greifswald, wohl wissend, dass demnächst die Rückführung erfolgt. Sachverhalte, wo das Bundesamt sehr deutlich signalisiert, dass da entweder das Land das übernehmen soll oder andere Sachverhaltsgründe dafür sprechen, dass es noch länger dauert, führen dann dazu, dass wir weiterverteilen, weil wir wissen, dass wir dann immer in der Gemeinschaftsunterkunft ebenfalls genauso zugreifen können, wie wir es in der Erstaufnahmeeinrichtung können. – Herzlichen Dank!
