landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

25.04.2024 Sitzungen 8/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bleibe in der Tat mit den Kolleginnen und Kollegen bei der Antwort, die wir Ihnen auf die Frage schriftlich gegeben haben. Hintergrund ist, dass wir ganz unterschiedliche Laufzeiten bei Dublin-Verfahren haben. Die Vorgehensweise ist ja, dass das Bundesamt in der Tat dann an das Land, in dem das erste Mal EU-Boden betreten worden ist, ein entsprechendes Rücknahmeersuchen richtet, und diese Behörde arbeitet dann, fragt bei uns Dinge ab und Ähnliches. Das sind alles Dinge, die das BAMF bearbeitet, wo ich den Flüchtling in der Regel nicht für benötige. Was wir den Kommunen zugesagt haben und einhalten, ist, dass wir den Flüchtling zwölf Wochen lang in der Erstaufnahmeeinrichtung behalten, und das ist der Zeitraum, in dem das BAMF typischerweise genau wie wir alle erforderlichen Direktkontakte voraussetzenden Verwaltungsvorgänge vornimmt. Zu gut Deutsch, er wird entsprechend erfasst, er wird mit Fingerabdrücken aufgenommen, es wird mit ihm das Interview geführt, das das BAMF führen muss, es wird im Zweifel die zweite Anhörung durchgeführt. Alles, was ich also brauche, um den Beteiligten in Kontakt zu haben, soll in diesen ersten zwölf Wochen erfolgen. Und dann sind es verwaltungsinterne Vorgänge, bei denen der Flüchtling selbst nicht mitwirkt, sondern die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Und an der Stelle überstellen wir dann tatsächlich, wenn die zwölf Wochen abgelaufen sind, in die jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte. Da sind die Beteiligten gleichermaßen in einer entsprechenden Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Die Annahme – das ist ja eine Kausalitätsvermutung –, die Annahme, dass sie in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht untertauchen würden, wenn man ihnen ankündigt, nächste Woche geht es zurück nach Schweden, Polen, Italien, wo auch immer hin, dass sie das aber in einer Gemeinschaftsunterkunft tun, finde ich nicht besonders naheliegend. Wenn jemand diese Untertauchabsicht hat, wird er sich von der Einrichtung, in der er untergebracht ist, davon nicht abhalten lassen. Und auch das gehört vielleicht zur Vollständigkeit der Darstellung dazu, die Rahmenbedingungen, in denen ich mich dort aufhalte, sind identische. Ich bin also gleichermaßen nicht in einer gefängnisähnlichen Situation, sondern genieße Freizügigkeit, kann mich außerhalb der Einrichtung bewegen. Die Unterschiede sind an der Stelle also nicht gegeben, sodass ich da keine Kausalität für Ihre Annahme sehe.

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗