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Christian Pegel

25.04.2024 Sitzungen 8/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender! Erstens. Sie meinen den Norddeutschen Rundfunk. Zweitens. Der ist kein eigenes, der Verfassungsschutz ist bei uns kein eigenes Landesamt, anders als bei denen, sondern ist Teil des Innenministeriums, nämlich die hiesige Abteilung 5. Und das bedeutet, dass Presseanfragen oder Pressegespräche typischerweise über die Pressestelle an uns gerichtet, mit der Abteilung rückgekoppelt und dann auch beantwortet werden. Es hat keine Gespräche gegeben, die wir feststellen können – das ist ja Ihre Frage, so hoffe ich –, des Abteilungsleiters, das ist dann sozusagen der Leiter unseres Verfassungsschutzes, und der Chefredaktion oder des Intendanten. Was es allerdings gibt – und das ist die übliche Arbeit, die der Verfassungsschutz genau wie alle anderen Abteilungen zu leisten hat –, wenn wir Presseanfragen bekommen, dann werden die im Rahmen dessen, was das Landesverfassungsschutzgesetz zulässt, wenn also keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, beantwortet. Und insoweit gibt es Kontakte zu den redaktionellen Ebenen des Norddeutschen Rundfunks. Es hat in dem Kontext allerdings – ich glaube, die Presseberichterstattung für den MDR, also den Mitteldeutschen Rundfunk, sprach dafür –, es hat mit dem Norddeutschen Rundfunk, dem NDR, in dieser Legislatur zumindest keine Hintergrundgespräche gegeben, das war einer der Vorwürfe, weder mit der Redaktion noch mit den von Ihnen angefragten darüberliegenden Chefetagen. Es hat allerdings, noch mal, wiederholte direkte Gespräche nach Fragenkatalog gegeben. Wir kriegen also Fragen von Redakteurinnen und Redakteuren des Norddeutschen Rundfunks zu irgendeinem Fachthema. Wir beantworten die, wenn wir es mit den Geheimhaltungsinteressen verbunden dürfen, in der Regel schriftlich, und zuweilen entstehen dann Nachfragen. Und dann gibt es die, im Übrigen nicht nur für die Abteilung 5, die die Verfassungsschutzabteilung darstellt, durchaus geübte Praxis, wenn wir merken, das wird zu einem schriftlichen Pingpongspiel, weil möglicherweise grundsätzliche Dinge bei dem Redakteur anders verstanden worden sind bisher, als sie sich in der Rechtslage oder in der Arbeit des Verfassungsschutzes darstellen, dann gibt es Situationen, wo wir dem Redakteur/der Redakteurin ein kurzes Telefonat mit dem Abteilungsleiter anbieten. Und das hat in dieser Legislatur zweimal stattgefunden. Einmal hat es nach dem brutalen Angriffskrieg oder Terrorbeginn der Hamas auf Israel einen Fragenkatalog gegeben, den wir beantwortet haben. Da wurde deutlich, dass bei den Arbeitsmöglichkeiten eines Landesverfassungsschutzes für ein solches in einem anderen Land stattfindendes Thema Grenzen sind. Da haben wir im Anschluss an einen Fragenkatalog ein kurzes Telefonat gehabt des Abteilungsleiters. Und wir haben zu Beginn dieses Jahres einen Fragenkatalog gehabt, der sich um die Frage drehte, wie stark es extremistische Einflussbemühungen gibt auf die Bauernproteste. Auch da haben wir zunächst einen Fragenkatalog beantwortet, bekamen dann lauter Nachfragen, und auch da hat man statt einem Pingpongspiel schriftlich dann im zweiten Anlauf ein Telefonat gewählt, um das einmal zu erläutern.

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