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Stefanie Drese

25.04.2024 Sitzungen 8/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch von mir einen guten Morgen, Frau Hoffmeister! Das KHVVG – ich würde es mal bei der Abkürzung belassen – liegt momentan im Referentenentwurf vor. Und die dort enthaltenen Mindestvorhaltezahlen haben nichts mit den Mindestmengen des G-BAs zu tun. Nichtsdestotrotz eint uns beide ja die Sorge, dass diese Mindestmengen, die jetzt auch ohne dieses KHVVG uns weiterhin im Würgegriff halten werden, die Versorgung deutlich erschweren. Deswegen war meine Sorge auch beim KHVVG, dass es durch diese Mindestvorhaltezahlen noch schlimmer wird. Die Sorge ist auf der letzten Beratung mit dem Bund ausgeräumt worden. Da sind auch die Bundestagsfraktionen dabei. Bei dieser Zahl geht es nicht darum, die G-BA-Zahlen ins Gesetz zu übernehmen, sondern, ich sag mal, Minileistungsgruppen zu verhindern. Nichtsdestotrotz müssen wir weiter bei diesen Mindestmengen gemeinsam unterwegs sein. Auch da ist Grundlage ein Bundesgesetz, das letztlich den Krankenkassen das letzte Wort in dieser Entscheidung für Ausnahmen zulässt, was uns das Leben deutlich erschwert. Was die Frage angeht „Zustimmung im Bundesrat“, ist unsere politische Forderung – aller 16 Länder –, die Verordnung vorher zu kennen, ansonsten werden wir uns, auch wenn es kein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist, natürlich in der Lage oder verpflichtet sehen, bevor darüber nicht Klarheit ist, auch im Bundesrat keine Zustimmung geben zu können – VA-Anrufung geht ja auch bei nicht zustimmungsbedürftigem Gesetz.

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