Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch von mir einen schönen guten Morgen! Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität obliegt jeweils den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten. Und im deutschen Fall, also im föderalen System Bundesrepublik Deutschland, sind die zu erwartenden Mittel – Sie haben es gesagt, 28 Milliarden werden in Deutschland erwartet – nicht mit den Ländern, von der Bundesregierung mit den Ländern geteilt. Das heißt, der Großteil der empfohlenen öffentlichen Investitionsausgaben werden von Bundesseite abgedeckt. Da gibt es eine Reihe an Aufgaben, die sozusagen gesetzt werden, und Empfehlungen, die von der Kommission gekommen sind. Die deutschen Bundesländer haben wiederholt, und auch ich selbst auf der EMK, und auch öffentlich gegenüber dem Bund angemahnt, in die Umsetzung des ARF eingebunden zu werden. Dies ist nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel hat die Bundesregierung allein über die Mittelverwendung der ARF entschieden. Und das war möglich, weil „NextGenerationEU“ und die Recovery and Resilience Facility sich nur an die Mitgliedstaaten richtet und eben nicht an die Regionen runtergebrochen wird. Insofern ist die öffentliche Äußerung dazu der Bundesländer erfolgt, die Sie, wonach Sie gefragt haben. Wir haben aber darüber hinaus keine weiteren Informationen von der Bundesregierung.
