Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich knüpfe an an die Junisitzung 2023, in der ich an diesem Pult bereits darauf hingewiesen habe, dass wir aus Sicht der Landesregierung keine weiteren Handlungsoptionen sehen. Ich will mich herzlich bedanken, dass mit dem Beauftragten noch einmal eine dritte Stimme gebeten worden ist, genau diese Fragen, die ja nicht unstreitig gewesen sind zwischen den Fraktionen, einer Überprüfung zu unterziehen und auch zu schauen, welche weiteren Möglichkeiten sich gegebenenfalls erwiesen. Als Landesregierung haben wir damals festgestellt und stellen auch weiterhin fest, eine Auflösung ohne das Mitwirken des Vorstandes ist aus unserer Sicht nicht umsetzbar. Und nach allem, (Horst Förster, AfD: Auch mit Mitwirkung nicht. Die Voraussetzung liegt nicht vor.) und nach allem, was wir hören, (Horst Förster, AfD: Das muss auch genehmigt werden von der Stiftungsleitung. Das wissen Sie ganz genau!) wird er dieser Option auch nicht folgen. Genau wie im Juni sage ich aber auch gerne, ich weiß, dass juristische Diskussionen zuweilen dazu neigen, wenn man von der eigenen Position eine tiefe Überzeugung gewonnen hat, zu sagen, es gibt nur die eine. Ich erinnere mich gut an das Jurastudium. Als Anwalt muss ich diese Rolle auch länger einhalten. (Horst Förster, AfD: Lenken Sie nicht ab!) Verschiedene Spuren zwischen Leitplanken zu befahren, hilft. (Horst Förster, AfD: Der Vorstand kann nicht auflösen nach Belieben.) Und noch mal, ich war nie Richter, (Horst Förster, AfD: Nein.) deswegen habe ich mich auf diese sehr klare Rolle, die apodiktischer sein mag, nie einlassen müssen. (Horst Förster, AfD: Weichen Sie doch nicht aus!) Als Anwalt war ich gewöhnt, (Horst Förster, AfD: Der Vorstand kann nicht auflösen!) zuweilen morgens auch eine andere Position als abends einzunehmen, und zwar innerhalb der Leitplanken, die die Juristerei zulässt. Es gibt kein mathematisch reines Ergebnis, aber wir sind uns einig, der jetzige Beauftragte als Gutachter sagt auch noch einmal ausdrücklich, er sieht die Voraussetzungen nicht. Er sieht genau, wie ich es im Juni hier als schwierig angesehen habe, die Abberufungs- und Aufhebungsvoraussetzungen nicht. Ich habe vor allen Dingen damals darauf hingewiesen, dass wir als Landesregierung langfristige Rechtsstreite fürchten würden, womit keinem angesichts des Auftrages des Landtages gedient gewesen wäre. (Horst Förster, AfD: Zu kurzfristig gewesen.) Ich sage zu guter Letzt, Abwarten – genau wie damals – ist aus unserer Sicht keine befriedigende Option, zumal ja irgendwann auch ein neuer Vorstand, der spätestens im Januar 2025 zu bestellen wäre, mit Sicherheit ebenfalls alle Optionen seinerseits rechtlich zu prüfen hätte und gleichermaßen vor die Herausforderung gestellt wäre, mit externer juristischer Hilfe zu schauen, in welchem Rahmen er sich seinerseits dann künftig verhalten kann. All das Stand Juni 2023, ich bin aber dankbar, dass auch das der aktuelle Stand nach dem Gutachten des Beauftragten ist. Die Landesregierung hat sich deshalb damals schon dankbar gezeigt – und sagt das auch jetzt noch einmal ganz ausdrücklich – für die Initiative der Landtagspräsidentin, alle rechtlichen und tatsächlichen Optionen noch einmal unabhängig von einem dritten Beauftragten prüfen und anschauen zu lassen. Das ist erfolgt. Herzlichen Dank an den Beauftragten, der diese Rolle in einem ja nicht völlig unemotionalen Gesamtumfeld, gleichwohl, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der ist bestimmt noch im Urlaub.) wie ich finde, extrem sachlich (Thore Stein, AfD: Aber das hat er gerne gemacht.) und sehr klar und präzise übernommen hat! Das Ergebnis liegt nunmehr vor und es ist sehr deutlich. (Thore Stein, AfD: Selbstloser Akt.) Es sieht eine Auflösung und auch jede andere Form der Beendigung der Stiftung aufgrund des geltenden Stiftungsrechtes als nicht möglich an. Ebenso hält er eine Abberufung des Vorstandes für nicht möglich. Er hat betont – und das scheint mir auch wichtig, um einzuordnen, wir haben hier nicht nur ein Gutachten im Raume, wir haben nicht nur eine Position rechtlich im Raume –, er hat betont, dass er seinerseits mit knapp zwei Jahren Abstand zum Beginn des brutalen Angriffskrieges der russischen Seite auf die Ukraine (René Domke, FDP: Das muss man mal betonen.) eben auch mit den zwischenzeitlich aufgrund der Zeitabläufe eingetretenen weiteren tatsächlichen Gegebenheiten eben auch beurteilen kann und dann vielleicht zum Teil auch anders oder eben konkreter beurteilen kann, als es vor zwei Jahren möglich gewesen ist. Er hat darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich erkennbar ist, dass die damalige Annahme, dass es quasi eine totale menschlich-politisch-gesellschaftliche Isolation der Stiftung geben werde, weil keiner mehr mit ihr zusammenarbeiten möge, so sich nicht als eingetreten aus der heutigen Perspektive darstellt. Er hat zum Zweiten darauf hingewiesen, dass die damals befürchteten, aufgrund des Konkurses der Nord Stream 2 AG in der Schweiz befürchteten denkbaren Rückforderungsoptionen für die eingezahlten oder gestifteten, geschenkten Gelder nicht eingetreten sind, sodass eben auch keine wirtschaftliche Notlage, die damals als denkbare Option im Raum stand, geschehen ist. Wir sind dem Gutachter darüber hinaus für die Anregungen dankbar, in denen er weitere mögliche Schritte aufgezeigt hat. Und die Landesregierung hält den skizzierten Lösungsweg, die Stiftung vollständig in die Hände der Zivilgesellschaft zu geben, für gut gangbar, aber – das wäre uns wichtig –, wenn vom Landtag genau dies gewollt und uns auch als Wille an die Hand gegeben ist. (Horst Förster, AfD: Nee, das muss die Stiftung entscheiden und nicht der Landtag. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Denn in diesem Landtag ist die Stiftung ins Leben gerufen worden und wir werden als Landesregierung selbstverständlich auch dem Wunsch dieses Landtages folgen bei der Frage, wie es mit ihr weitergeht. Um wilden Metadebatten, die mit Sicherheit jetzt in den kommenden Minuten folgen werden, ein Stück weit vorzubeugen, nein, es gibt aus dem Gutachten von Frau Professorin Weitemeyer keine noch nicht geprüfte offene Option. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und nein, niemand anderes als die Gutachterin selbst, Frau Professorin Weitemeyer, hat ihr Gutachten geschrieben und entschieden, welchen rechtlichen Positionen sie folgen mag. Das hat sie im Übrigen schon in der ersten Zusammenkunft – da war sie digital dabei – Anfang März 2022 deutlich gesagt. Und sie hat es auch später immer wiederholt, keine Gefälligkeitsgutachten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie hat uns als Landesregierung sehr deutlich gesagt, das, was ich euch gebe, müsst ihr akzeptieren. Und wenn ihr damit nicht umgehen wollt, dann müsst ihr es ja nicht verfolgen, aber ich werde nur meine tiefe juristische Überzeugung aufschreiben. (Zuruf von René Domke, FDP) Sie hat ihre eigene Entscheidung übrigens kürzlich noch einmal in der Presse ausdrücklich betont, dass es ihre Entscheidungen sind (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ihr Endgutachten war, das sie genau so rechtlich ihrerseits vertreten kann. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ein letzter Satz: Und nein, eine Nichtigkeit aufgrund der Sittenwidrigkeit ist keine Option, (Horst Förster, AfD: Das ist doch eine absurde Idee.) die sie in Ihrem Gutachten abschließend uns angeboten hat. Kleine Ergänzung: Nichtigkeit aufgrund von Sittenwidrigkeit nach Bürgerlichem Gesetzbuch (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) heißt Nichtigkeit ex nunc, von Anfang an – bisschen unjuristisch übersetzt, dann gab es nie irgendetwas. Es hat dann gar keine Stiftung gegeben. Das wäre die Folge des 138 BGB. Und nun kann man diskutieren, hätte man es damals anders sehen können. Die Gutachterin hat es nicht anders gesehen, erstens, (Horst Förster, AfD: Na, Sie waren doch da Geburtshelfer! Das ist doch absurd!) und zweitens, der Gutachterin haben sogar zwischenzeitlich sechs Gerichte mittelbar Recht gegeben. Die Gutachterin ist also deutlich unterstützt, denn ein Landgericht und ein Oberlandesgericht haben zu Fragen der Stiftung entschieden. Und wenn es eine Nichtigkeit gäbe, also überhaupt keine Stiftung, dann hätte das schon von Rechts wegen berücksichtigt werden müssen und zu keinen Entscheidungen geführt, wie sie getroffen wurden. Die Entscheidungen haben übrigens sogar zum Bundesverfassungsgericht geführt. Auch das hat nicht bezweifelt, dass eine Stiftung da ist, also keine Nichtigkeit ex nunc. Gleiches gilt für Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht und fürs Finanzgericht. Wer diese Stelle des Gutachtens negiert, wird sich dann auch fragen lassen müssen, ob er sich insgesamt aufs Gutachten berufen kann. Wenn wir gemeinsam sagen, Professorin Weitemeyer hat ein Gutachten abgegeben, sollten wir auch ihre Einschätzungen in Gänze zur Kenntnis nehmen und dann zugrunde legen. Wir danken für den Vorschlag des skizzierten Lösungsweges des Beauftragten. Wir wollen diesen Weg des Möglichen – und genau das hat der Gutachter beschrieben, der Beauftragte – gern begleiten, nachdem mit der Auflösung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes die möglichen Schritte im Sinne einer (unjuristisch, zugegeben) Teilauflösung der Stiftung gegangen worden sind. Wir haben mit Verhandlungen und der Vereinbarung mit dem Stiftungsvorstand unsererseits auch alle pragmatischen Optionen bemüht. Wir kennen mit dem jetzt vorliegenden Gutachten die Grenzen und Möglichkeiten für das weitere Handeln. Wir beteiligen uns hieran sehr gern, sind den Koalitionsfraktionen für den Antrag dankbar. Und weil es eben angesprochen, zumindest angedeutet wurde, die AfD-Fraktion sagt sozusagen nur, wir wissen, wo wir stehen, für uns ist als Landesregierung wichtig, auch zu wissen, was wir daraus folgern. Wir glauben, dass Bewegung Fortschritt bedeutet. Und das Ziel des Koalitionsfraktionsantrags ist eben auch, klar zu definieren, wie es weitergehen soll. Das ist übrigens auch für die Stiftung selbst wichtig, damit wir wieder in Bewegung kommen und den Fortschritt gemeinsam gestalten können. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
