Elke-Annette Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf heute hier meine Kollegin Frau Steffi Pulz-Debler vertreten und zu diesem wichtigen Tagesordnungspunkt heute zu Ihnen sprechen. Ja, Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, wir haben eine Verantwortung für unsere Zukunft. Und zu dieser Zukunft gehört für viele insbesondere ältere Menschen eben auch das Thema Pflege. Und ja, darin stimmen wir mit Ihnen und auch mit den Abgeordneten der CDU-Fraktion überein, wir brauchen eine nachhaltige Stärkung der Pflege. Das ist völlig unstrittig. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und wir haben zu wenig Personal. Letzteres liegt aber auch daran, dass die Pflege mindestens im letzten Jahrzehnt unterbewertet, ja, unter Wert angeboten wurde. Dazu gehört auch, dass insgesamt zu wenig ausgebildet wurde und diese Ausbildung nur an den staatlichen Schulen, von denen es auch zu wenige gab, schulgeldfrei war. Der damalige Pflegeminister des Landes hat unsere Anträge, also die Anträge meiner Fraktion, in dieser Richtung abgelehnt und lieber abgewartet, was seine Parteikollegen auf Bundesebene zustande bringen. Und das war außer vielen Ankündigungen nicht viel. Sie selbst haben im Jahr 2009, zu finanziell guten Zeiten für das Land, das Landespflegewohngeld für neue Pflegefälle abgeschafft. Sie haben jahrelang den gesetzlichen Mindestlohn verhindert und sind noch heute dagegen, diesen armutsfest zu machen, und beklagen nun Altersarmut. Das ist zumindest doppelzüngig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ja, die Pflege muss zukunftsfest aufgestellt werden. Und es ist wenig zielführend, wenn Ihre Bundestagsabgeordnete Simone Borchardt als ehemalige Expertin einer Krankenkasse nun durch Mecklenburg-Vorpommern zieht und die Abschaffung des Bürgergeldes fordert, um das Loch in der Pflegekasse stopfen zu wollen. (Sebastian Ehlers, CDU: Was hat das mit der Krankenkasse zu tun?) Die von Ihnen geplante Vollsanktionierung beträgt, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Mit dem Sozialsystem hat das was zu tun.) die von Ihnen geplante Vollsanktionierung beträgt 170 Millionen Euro pro Jahr, also die man daraus als Einsparungen erzielen könnte. Das wäre nicht einmal der Tropfen auf dem berühmten heißen Stein und zudem ein Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2019 zu möglichen Sanktionen. Und die Absenkung des Bürgergeldes wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014. Das sind also Vorschläge, die bringen uns in keinster Weise weiter. Und ein Ausspielen hier der Pflegebedürftigen gegen Menschen, die über wenig Geld verfügen, ist überhaupt nicht zielführend. Meine Fraktion stand von Anfang an mit der Initiative Pflege in Not, jetzt zukunftsfeste Pflege e. V., im Kontakt, begleitet und unterstützt diese bei ihren berechtigten Interessen. Der Pakt für Pflege wurde bei uns im Land ins Leben gerufen und die Akteure beraten dort, was zu tun ist. Die Ministerin hat hier umfassend ausgeführt. Vieles von dem ist jedoch nicht auf Landesebene zu regeln, schon gar nicht die grundlegende Reform der Pflege, die dringend notwendig ist. Frau Becker-Hornickel hatte darauf auch schon verwiesen. Drei Pflegestärkungsgesetze haben die Pflege eben nicht gestärkt. Wir müssen die Pflegeversicherung vom Kopf auf die Füße stellen und brauchen eine solidarische Pflegevollversicherung. Lassen Sie mich dazu ein paar Ausführungen machen, was darunter zu verstehen ist. Eine solidarische Pflegevollversicherung würde alle pflegebedingten Kosten übernehmen, sowohl für die Pflege in der eigenen Häuslichkeit oder eben in einer Pflegeeinrichtung. Dabei würden alle durch einen unabhängigen pflegemedizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachteten Pflegeleistungen vollständig von der Kasse finanziert. Und solidarisch heißt eben hier, alle zahlen ein in die Kasse, und nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern auch aus anderen Erträgen kämen dazu. Und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, könnten die sehr hohen Eigenanteile gesenkt werden. Durchschnittlich betragen die im Moment monatlich 2.700 Euro für eine Unterbringung in einem Heim bei zwölf Monaten. 2.700 Euro monatlich! Das lässt Pflegebedürftigkeit zu einer Armutsfalle werden. In diesem Eigenanteil ist auch ein Beitrag für die Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege enthalten. Hier gibt es den Vorschlag, diese Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren, da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Es blieben die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung sowie die Investitionskosten. Das ist jedoch nicht auf Landesebene zu regeln. Hier braucht es die Bundespolitik. Und hier können Sie, meine Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen im Bund, Einfluss nehmen. Ja, nun lassen Sie mich vielleicht noch mal zum 10-Punkte-Plan etwas sagen. Wir erachten ihn auch als durchaus gute Anregungen, die Sie uns hier mitgeben und aufgeschrieben haben. Sie werden in den weiteren Dialog, denke ich, einfließen. Wir werden aber Ihrem Antrag nicht zustimmen können, weil es ganz einfach an einer finanziellen Untersetzung fehlt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
