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Birgit Hesse

14.03.2024 Sitzungen 8/76

Ich war jetzt sehr großzügig und habe Ihre Zeit ausweiten lassen. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin.

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