Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Im Gegensatz zu diesem Gesetzentwurf der AfD werden Sie heute Nachmittag zum Thema Denkmalschutz von meiner Fraktion noch konkrete Vorschläge zu genau diesem Thema hören. Wir sehen nämlich einen Schlüssel für den Denkmalschutz in der Nutzung der Gebäude und damit auch im Bauen im Bestand. Dabei lautet die Devise: Nutzen statt vergammeln lassen. Wir wollen es ermöglichen, dass auch denkmalgeschützte alte Gebäude zukünftig mehr genutzt werden können, insbesondere als Wohnraum. Wenn beispielsweise eine alte Mühle oder ein alter Bahnhof denkmalgeschützt leer steht und mit der Zeit immer mehr zur Ruine wird, dann ist natürlich niemandem geholfen. Ziel muss es sein, dass denkmalgeschützte Substanz möglichst einfach genutzt werden kann, vor allem als bezahlbarer Wohnraum. So lassen sich auch die Sanierung und der Erhalt der Gebäude finanzieren. Deshalb gilt für uns, Nutzung ist der beste Denkmalschutz. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und was will der Gesetzentwurf der AfD? Eine Verfassungsänderung soll es da gleich sein. Doch mit welchem Ziel, das der verfassungsgemäßen Ordnung unseres Staates, unseres Landes dient? In Ihrem Antrag und auch in Ihrer Rede heute wenig Aufschlussreiches, eher eine große Portion „Früher war alles besser“, gepaart mit einer Prise Symbolpolitik. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Da kann man sich schon fragen, was der eigentliche Beweggrund dieser Initiative sein könnte. Und ein bisschen haben Sie sich da auch gleich selbst entlarvt: Wollen Sie vielleicht mal wieder die Energiewende sabotieren mit Ihrem Antrag? Natürlich! (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Thore Stein, AfD) Ist der Antrag möglicherweise ein Trojanisches Pferd, um dem Denkmalschutz eine höhere Position als den erneuerbaren Energien im Rechtsrahmen einzuräumen und so indirekt die Ausweisung von Flächen für die Windkraft zu verhindern? Ganz klares Ja! Seit 2022 liegt der Ausbau der erneuerbaren Energien nach Paragraf 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse. Auch Denkmalschutzbehörden haben somit über Stellungnahmen keine Möglichkeit mehr, in jedem Einzelfall die Genehmigung des Baus von Windrädern zu verhindern. Ist also Ihr Antrag ein Versuch, die Landesverfassung gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz auszuspielen? Klares Ja! (Rainer Albrecht, SPD: Das würde ich ja so denken.) Die Energiewende im Namen des Denkmalschutzes zu sabotieren, das wäre aus Ihrer Sicht wohl wirklich ein nettes Missgeschick. Allein es stünde den Interessen der Bevölkerung entgegen, die sich mit breiter Mehrheit – und ja, genau da gab es diesen gesellschaftlichen Diskurs, gibt es ihn seit vielen Jahren, spätestens seit „Fridays for Future“ –, einer breiten Mehrheit für mehr ambitionierten Klimaschutz einsetzt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und natürlich liegt auch der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse, allerdings nicht im überragenden öffentlichen Interesse, wie das die erneuerbaren Energien tun. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Das ist auch richtig so. Und ob Sie es glauben oder nicht, dieser Diskurs, dieser gesellschaftliche, der bildet sich auch ab, zum Beispiel in Umfragen, wo regelmäßig 80 bis 90 Prozent der Bevölkerung, also offensichtlich auch Anteile Ihrer Wählerinnen und Wähler, dafür stimmen, ambitionierteren Klimaschutz umzusetzen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) denn vom Klimaschutz hängt unsere Lebensgrundlage ab, von Denkmälern eben nicht. Dennoch, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dennoch muss auch der Denkmalschutz gegenüber dem Ausbau der erneuerbaren Energien abgewogen werden. Und das ist richtig so, das finden auch wir GRÜNE. Auch hierfür, also für effiziente Abwägungsentscheidungen, hat unsere Fraktion im Januar 2023 konkrete Vorschläge in diesen Landtag eingebracht. Das Denkmalschutzgesetz von M-V sollte aus unserer Sicht so geändert werden, dass der Denkmalschutz bereits bei der Ausweisung von Windvorranggebieten abschließend behandelt wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) So was Ähnliches haben wir jetzt, nicht genau das, wie wir uns das vorgestellt haben. Für Windenergieanlagen, die außerhalb von ausgewiesenen Windeignungsgebieten geplant werden, sollten die denkmalschutzfachlichen Prüfungen ausschließlich für eine abschließende und verbindliche Liste an Denkmälern erfolgen. Diese Regelungen würden für Rechtssicherheit sorgen und Doppelprüfungen sowie Gerichtsverfahren verhindern. Der Antrag der AfD jedoch, den Denkmalschutz explizit in die Verfassung aufzunehmen, …
