Elke-Annette Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Denkmalbörse nun die Aufnahme des Denkmalschutzes in die Landesverfassung. (Thore Stein, AfD: Wir kümmern uns, Frau Schmidt. Wir kümmern uns.) Dieser Antrag ist für mich und meine Fraktion wieder ein Ausdruck für das populistische Handeln Ihrer AfD-Fraktion. Nur wenige Tage … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Populistisch?! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Nun hören Sie doch erst einmal zu! (Zuruf von Stephan J. Reuken. AfD) Nur wenige Tage nach der Gründung des Denkmalnetzes M-V in Demmin, Herr Stein hatte ja auch schon darauf hingewiesen, wurde uns der vorliegende Antrag bekannt. Was war passiert? (Thore Stein, AfD: Na, wann ist er denn eingereicht worden? Schauen Sie doch mal nach!) Im Rahmen der sehr umfassend geführten Diskussion zur Gründungsveranstaltung des benannten Netzwerkes wurde unter anderem auch die Forderung aufgemacht, den Denkmalschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Ich war bei der Veranstaltung persönlich anwesend und habe mich dort auch geäußert, aber wohl wissend, dass einer Verfassungsänderung tiefgehend auf den Grund zu gehen ist, es auszuloten ist, was spricht dafür, was spricht dagegen. Was soll die Zielstellung des Anliegens sein? Und ist die Verfassung dafür das geeignete Instrument? Und wie wir jetzt sehr deutlich beim Vortrag von Ihnen, Herr Stein, gehört haben, geht es Ihnen ja vorrangig um die Verhinderung des Windenergieausbaus. (Thore Stein, AfD: Das war ein Beispiel.) Das ist ja sehr, sehr deutlich geworden. Denn die Verfassung unseres Landes legt die allgemeinen Prinzipien und Grundrechte fest, während spezifische Regelungen besser in Gesetzen und Verordnungen zu regeln sind. Und das ermöglicht unter anderem eben auch eine leichtere Anpassung an sich ändernde Umstände und Rahmenbedingungen. Es ist zu prüfen, welche Folgen mit einer Verankerung in der Verfassung verbunden sind und ob sie anderen Verfassungszielen eventuell auch entgegenstehen. Kurzum, die AfD will hier mit einem Schnellschuss agieren. Mein Vorredner Herr Ehlers hat das ja auch so eingeschätzt und wir sehen das auch so. Und dieser Schnellschuss wird der herausgehobenen Stellung der Verfassung in keiner Weise gerecht. Dazu kommt, dass es für Verfassungsänderungen im Parlament eine Zweidrittelmehrheit braucht und diese einen breiten demokratischen Diskussionsprozess voraussetzt. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und auch der ist nicht erfolgt, auch in der Gesellschaft, Herr Stein. (Thore Stein, AfD: Aha!) Weiterhin ist klarzustellen, dass nicht alle unmittelbaren Handlungspflichten des Staates allein aus der Verfassung abzuleiten sind, schon gar nicht die finanzielle Untersetzung. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Die Ministerin hat hier auch schon sehr deutlich darauf hingewiesen. Um es ganz einfach zu sagen: Es gibt nicht automatisch mehr Geld, nur, weil es in der Verfassung steht. Und gerade die finanzielle Ausstattung mit Fördermitteln wurde ja in Ihrer Problemdarstellung – zumindest die, die uns schriftlich vorlag – des Antrages als Hauptargument angeführt. Und was tut nun das Land, um den durchaus nachvollziehbaren Forderungen, insbesondere denen des Denkmalnetzes M-V nachzukommen? So stellt die „Demminer Erklärung“ im Kontext mit der Forderung der Aufnahme des Denkmalschutzes in die Verfassung fest – und das haben Sie nämlich nicht zitiert, Herr Stein –, dass viele Missstände im Denkmalschutz Umsetzungsprobleme sind. Auch diese Erkenntnis hatte die Koalitionspartner dazu bewogen, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, das Denkmalschutzgesetz zu novellieren, um den staatlichen Denkmalschutz zukunftsorientiert aufzustellen (Thore Stein, AfD: Der Plan ist schon älter.) An einer entsprechenden Novelle arbeitet das zuständige Ministerium gerade sehr intensiv, das haben wir auch gehört, und steht im engen Austausch dazu mit den unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise, also denen, die die Umsetzung vor Ort realisieren. Und gerade den Fragen der Umsetzung wird mit der Novelle besondere Beachtung geschenkt. Sie sehen, wir arbeiten sehr intensiv und stringent an der Umsetzung des Koalitionsvertrages und damit auch an der Verbesserung des Denkmalschutzes in unserem Land. Ihr Antrag ist oberflächlich, er behandelt das Anliegen nicht tiefgründig genug. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
