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Christine Klingohr

SPD 14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im September 2023 haben wir einen Antrag hier in den Landtag eingebracht mit dem Titel „Gesundheitsforschung stärken – Medizinische Forschungsdaten sicher nutzen“. In unserem Antrag stellten wir fest, dass Fortschritt in der Medizin das Ergebnis neuer Erkenntnisse in der medizinischen Forschung und Entwicklung ist. Gleichzeitig ist es die Aufgabe des Staates, die Gesundheit der Menschen zu schützen und durch Förderung des medizinischen Fortschritts ihre gesundheitlichen Versorgungsmöglichkeiten und die Gesundheitsprävention stetig zu verbessern. Durch den Dreiklang von Forschung, Lehre und Krankenversorgung an den Universitätsmedizinen und mithilfe der in allen Krankenhäusern erhobenen Daten können neue Erkenntnisse für das gesundheitliche Wohl der Menschen gewonnen werden. Dies birgt ein großes Potenzial für eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von Gesundheitsversorgung und -forschung wird zudem immer stärker eine leistungsfähige, vernetzte medizinische Dateninfrastruktur sein. Das haben wir auch in der Gesundheitskommission in der dafür eigens eingerichteten Arbeitsgruppe noch mal sehr deutlich von den Expertinnen und Experten gespiegelt bekommen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass Daten, die im Rahmen von Patientenbehandlungen erhoben und für die medizinische Forschung benötigt werden, schnell, einfach und gleichzeitig sicher und datenschutzkonform verfügbar sind beziehungsweise gemacht werden. Dazu hat mein Kollege Herr Koplin schon Ausführungen gemacht und auch noch mal den Datenschutzbeauftragten dort ins rechte Licht gerückt. Wir haben die Landesregierung daher in ihren Bemühungen unterstützt, die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung im Interesse der Patientinnen und Patienten zu erleichtern und die Innovationskraft des Landes weiter zu stärken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen rechtliche, technische und organisatorische Hürden abgebaut werden, die der universitären und außeruniversitären Gesundheitsforschung derzeit einen datenschutzkonformen Zugang zu diesen Daten erschweren oder sogar verwehren. Herr Dr. Terpe hat das in seiner Fachexpertise hier vorne auch dargestellt. Voraussetzung für die Nutzung von Gesundheitsdaten muss dabei stets die Datensicherheit und die datenschutzkonforme Erhebung und Speicherung sein. Wir werden uns im Sozialausschuss besonders – und das haben alle Vorredner hier auch vorgetragen – auch unter diesem Gesichtspunkt mit dem Gesetzentwurf befassen. Wir möchten, dass Mecklenburg-Vorpommern im Forschungsbereich innovationsstark, leistungsstark, konkurrenzfähig und zukunftsorientiert bleibt. Dafür tun wir nun einen wichtigen Schritt. Ich freue mich auf die Debatten, dann auch im Sozialausschuss auf die Anhörungen, und freue mich heute auf die Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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