Barbara Becker-Hornickel
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz, es liegt uns jetzt vor. Wir hatten ja im September da schon einen ersten Austausch in diesem Hohen Haus und ich denke, ich kann mich hier wirklich kurzfassen. Ohne Zweifel, in unseren Gesundheitsdaten steckt ein enormes Potenzial, mit dessen Hilfe die medizinische und Gesundheitsforschung das Leben der Menschen verbessern kann, zur Heilung beitragen kann. Daher ist die bessere Zugänglichkeit dieser Daten durchaus im gesellschaftlichen Interesse. Ausgehend vom Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Patientinnen und Patienten muss unser Ziel sein, ein lernendes Gesundheitssystem zu etablieren. Obwohl Daten erhoben werden, scheitern zu häufig wissenschaftliche Projekte an mangelnder Zugänglichkeit oder unterschiedlichen Regelungen und Auslegungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene. Deshalb haben wir die Initiative des Bundesministers für Justiz zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das am 2. Februar im zweiten Durchgang im Bundesrat war, immer begrüßt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir werden in den Anhörungen sehr genau zuhören, was die Experten zu sagen haben, ganz besonders, wenn es um den Schutz der personenbezogenen Daten geht. Ich spare mir jetzt die Passage zu all den Daten. Ich denke, das wurde hier umfassend von mehreren Rednern schon dargelegt. Aber wir haben durchaus noch Klärungsbedarf, zum Beispiel mit den Daten, deren Pseudonymisierung, so schreiben Sie, nicht möglich ist und die dennoch weitergegeben oder verarbeitet werden sollen. Datenschutz und Datennutzen müssen kein Widerspruch sein. Ob das mit diesem Gesetz gelingt, werden die Anhörungen zeigen. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
