Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich knüpfe gerne an den Redebeitrag meiner Vorrednerin an. Wir haben grundsätzlich ein Interesse daran, dass Menschen gesund bleiben und im Falle von Erkrankungen geheilt werden beziehungsweise weitestgehend eine Linderung erfahren. Und schaut man sich die Gesundheitsdaten der letzten Jahre/Jahrzehnte an, sind viele Fortschritte erreicht worden. Also verglichen mit der Wendezeit hat sich die Lebenserwartung, die durchschnittliche, um mehr als ein Jahrzehnt erhöht. Und das ist den Rahmenbedingungen geschuldet, das ist medizinisch-technischer Fortschritt, das sind auch die Bedingungen, unter denen an Krankenhäusern oder in Ambulanzen Menschen Heilung erfahren, das hat aber immer auch etwas mit Forschung und Erkenntnissen aus der Wissenschaft zu tun. Und wir haben – das wird in dem Gesetzentwurf ausführlich beschrieben – deutlich den Konflikt zwischen der Freiheit der Forschung nach Artikel 5 Grundgesetz und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, dort Artikel 9, die in besonderer Weise und ausdrücklich, wenn es um personenbezogene und um Gesundheitsdaten geht, hier einen Schutz eingebaut hat bis hin zum Verbot der Verwendung von Gesundheitsdaten. Und es bedarf schon, Herr de Jesus Fernandes, also hoher Hürden, um Gesundheitsdaten im Interesse der Menschen nutzen zu können. Über einige Sachen hat Frau Ministerin gesprochen, eben diese persönliche Einwilligung. Die Ethikkommission, die Sie in Kritik gestellt haben, ist kein unfehlbares Gremium. Es gibt keine unfehlbaren Gremien. Aber schaut man sich das an, was dieses Gremium in den letzten Jahren vorgelegt hat – im Übrigen jeweils berufen und im Auftrag des Deutschen Bundestages und der Bundestagspräsidentin beziehungsweise des -präsidenten –, dann sind das immer Empfehlungen. Entscheidungen müssen andere treffen. Und einen konkreten Entscheidungspunkt haben wir mit diesem Gesetzentwurf, nämlich diesen Konflikt aufzulösen, einerseits, dass wir möchten, dass Menschen gesund leben und die Möglichkeiten angewandt werden, die vorhanden sind, um zu heilen und zu pflegen und gesund zu bleiben, und andererseits eben diese Ausschlusskriterien. Und dieser Gesetzentwurf zeigt auf, wie das in Mecklenburg-Vorpommern geschehen kann. Und die Besonderheit in unserem Land ist, dass der Datenschutzbeauftragte unseres Landes aktiv auch im Vorfeld der Entstehung dieses Gesetzentwurfs mitgearbeitet hat, und aus dem Kreis von Datenschutzbeauftragten der Bundesrepublik – er ist ja nicht frei schwebend, hat ja auch in Konsultation mit Amtskolleginnen und Amtskollegen agiert – ist auch mithilfe der Expertise des Datenschutzbeauftragten dieser Weg hier skizziert worden, über den wir dann im Ausschuss zu beraten haben. Und wir halten als Linksfraktion diesen Gesetzentwurf für einen sehr fortschrittlichen, weil Möglichkeiten genutzt werden, aber gleichzeitig bestehende Schutzkriterien nicht ausgehebelt werden, sondern klar deutlich gemacht wird, wer an welcher Stelle agiert und dass die Forschung nicht allein den beiden Unikliniken obliegt, sondern alle Krankenhäuser mit einbezogen werden, wir also eine große Anzahl von Expertinnen und Experten hier haben, die mitwirken können, das Gesundheitsland Nummer eins Mecklenburg-Vorpommern noch stärker aufzustellen an dieser Stelle. Wir sind sehr interessiert und gespannt auf diese Aussprache und Diskussion dann im Ausschuss und freuen uns darauf. Das will ich sagen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
