landtag-mv.de ↗

Tilo Gundlack

SPD 14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in Erster Lesung mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt wurde das Sparkassengesetz im Jahr 2016 geändert. Ziel war die Harmonisierung mit europa- und bundesrechtlichen Regelungen zur Eigenkapitalausstattung, jedenfalls damals. Seitdem hat sich einiges getan, sowohl auf europa- und bundesrechtlicher Ebene, aber auch im gesellschaftlichen Miteinander. Mit dem uns vorliegenden Entwurf möchte die Landesregierung das Sparkassengesetz an die tatsächlichen Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 anpassen. Zunächst möchte ich auf wesentliche Änderungen eingehen. Mit der Änderung des Sparkassengesetzes werden mehrere Ziele verfolgt. Ich habe die Ziele für mich persönlich in A- und B-Ziele mal geclustert und ich möchte zunächst zu den A-Zielen kommen. Eine erhöhte Transparenz bei der Offenlegung der Vorstandsvergütungen: Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzungen, auch mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband und den einzelnen regional verankerten Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sparkassen sind – und das sollte man auch so sagen –, sind öffentlich geführte Unternehmen, und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf umfassende Transparenz. Aber ich möchte noch einmal sagen, mich hat noch nie jemand gefragt, was eigentlich ein Sparkassenchef verdient, ob er mehr oder weniger verdient, was er überhaupt bekommt, also mir ist das …, noch nicht einer. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger sehen in Sparkassen immer noch einen Hort des Guten sozusagen und fragen da nicht nach, was die bekommen. Also das ist mir noch nie untergekommen. Was die Leute bei der Deutschen Bank verdienen oder bei der Commerzbank, das habe ich schon eher mal mitbekommen oder was Fußballer verdienen, aber Sparkassenvorstände, das ist mir neu. (René Domke, FDP: Du wirst überrascht sein!) Also da … Sicherlich! Die FDP überrascht mich mit einigen Sachen immer mal wieder. Ich möchte aber auf die Verwaltungsräte – das war ja auch das, was Herr Schmidt vorhin ansprach – noch mal kurz eingehen. Die Verwaltungsräte sind ja gewählte Mitglieder in den Vorständen oder in den Verwaltungsräten. Und von der Warte her, glaube ich, ist es auch nur legitim, dass sie was bekommen natürlich für ihre Sitzungen, aber man muss es nicht offenlegen. Man kann das natürlich machen, klar, das ist wie, wie, wenn wir ein Mandat haben auf kommunaler Ebene und man schreibt da rein, was wir bekommen, also ich sage mal. 60 Euro in Wismar für eine Sitzung. Ob man das jetzt bei den Sparkassen machen muss als Verwaltungsrat, weiß ich jetzt nicht. Das ist, glaube ich, auch nicht so entscheidend. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ja, ich glaube, 200 Euro sind das pro Sitzung, und ich glaube, im Vierteljahr ist eine Sitzung. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, das ist nicht so überbordend, überfrachtend, und ob das die Leu… (René Domke, FDP: Die meisten zahlen es auch.) Die meisten zahlen es ja auch in die kommunale Kasse ein, das darf man nicht vergessen. Also ich weiß, ich sage mal, unser Bürgermeister zahlt diese Beträge immer regelmäßig in den städtischen Haushalt, und von der Warte her ist, glaube ich, die Aufregung eher minder. (Stephan J. Reuken, AfD: Ist ja kein Problem. Dann wirds ja veröffentlicht.) Warnen möchte ich auch in dem Zusammenhang, es darf – Herr Domke sprach es schon an – zu keiner Neiddebatte führen. Es wird gerne mal, wenn der eine oder andere mehr verdient, dazu kommen. Es geht nur um die Offenlegung der Vergütung der Vorstände, also die Gesamtoffenlegung analog zum Beteiligungsbericht des Landes. Und hier muss man auch sehen, die Sparkassen, wir sind nicht Träger der Sparkassen, sondern wir sind nur die Aufsicht, das Land ist nur die Aufsicht der Sparkassen. Und von der Warte her muss man da auch mal ganz ruhig sein oder ruhiger damit umgehen. Der Träger hat natürlich ein Anrecht zu erfahren, was die Leute bekommen – wir auch insgesamt –, aber das, glaube ich, das ist auch legitim und das kann man auch machen, aber alles andere, glaube ich, ist, finde ich, besonders schwierig. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Vorgaben für Ausschüttungen der Sparkassen an ihre Träger stärker an die aktuellen Eigenkapitalanforderungen anzupassen. Wer sich die aktuellen Jahresberichte der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern mal anschaut, wird die 15- Prozent-Grenze spärlich finden, die da im Gesetz schon drinsteht. Ich habe mal bei uns geguckt, im Jahresbericht 2022 der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest stehen, glaube ich, 12,8 Prozent drin. Und wie Sie jetzt auf diese 15 Prozent kommen, dass das Ministerium auf diese 15 Prozent insgesamt kommt, das müssen Sie uns, glaube ich, noch mal erklären, genauso mit der 35-Prozent-Grenze der Ausschüttung. Das konnte ich jetzt im Gesetzentwurf nicht so nachlesen, wie man darauf tatsächlich kommt, ob das ein Benchmarking ist von anderen Sparkassen, auch mit umliegenden Ländern. Dazu wird es wahrscheinlich im Ausschuss auch noch mal einige Fragestellungen geben, auch zumindest – wir haben uns ja auf eine schriftliche Anhörung verständigt – in den Fragestellungen wird das natürlich sein. Und ich möchte auch nur noch mal daran erinnern jetzt mal als Vorsitzender des Finanzausschusses, dass heute Abgabetermin ist der Fragestellungen und der Anzuhörenden. Vielleicht hat das der eine oder andere noch vergessen oder noch nicht gemacht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nein, alles gemacht.) Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir uns extra auf den heutigen Tag geeinigt haben und nicht auf den 12. So viel dazu. Aber eins muss ich noch sagen: Diese Diskussionen werden auch noch weitergehen, und besonders, glaube ich, wird es, am 9. April gibt es ja noch einen Parlamentarischen Abend des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, ich glaube, da werden wir diese Punkte des Sparkassengesetzes auch noch mal intensiv besprechen. Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass der Ostdeutsche Sparkassenverband diese Themen hier, gerade wenn es darum geht, wenn das Sparkassengesetz geändert wird, dass er das von sich aus anspricht. Ein weiteres Ziel ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten und den Vorständen. Dieses Ziel ist kein starres Ziel, sondern setzt sich auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten in unserem Land auseinander. Nach der kommenden Kommunalwahl im Juni 2024 werden die Verwaltungsräte neu besetzt, und hier wird sich zeigen, wie dieses Ziel auch umgesetzt wird beziehungsweise umgesetzt werden kann. Ob es eigentlich auch genug Frauen oder Männer gibt, die da noch mitmachen wollen, das ist ja noch die Frage. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf eine Präzisierung der Bedingungen für die Gewährung von Krediten an Kreditnehmende außerhalb des Geschäftsgebietes unter Aufrechterhaltung des Schutzzweckes des Regionalprinzips der Sparkassen – für mich auch sehr wichtig. Ich wusste auch gar nicht, dass man eigentlich da zustimmen muss nachher. Aber natürlich, klar, Regionalprinzip der Sparkassen, die dürfen keine Kredite nach außerhalb vergeben, also jetzt Beispiel Nordwestmecklenburg und Schwerin. Weitere Ziele sind eine eindeutige Bezeichnung des Bestätigungsschreibens der Sparkassenaufsichtsbehörde, das für die Zulässigkeit der Entlastung des Vorstands erforderlich ist, eine Klarstellung hinsichtlich der Möglichkeiten der Teilnahme der Sparkassenaufsichtsbehörde an sämtlichen Sitzungen des Verwaltungsrates sowie die Aufnahme weiterer Hinderungsgründe beziehungsweise Ausschließungsgründe für eine Verwaltungsratsmitgliedschaft. Da, glaube ich – das muss man auch einmal ganz deutlich sagen und auch mal festlegen –, da hat der Gesetzentwurf einige Passagen, die wir auch noch mal uns angucken müssen und überlegen müssen, ob das auskömmlich ist oder ob wir da noch nachjustieren müssen. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken, so klein, wie der Gesetzentwurf erscheint, ist er gar nicht, hat viel Potenzial zum Diskutieren, und auf die Umsetzung bin ich mal gespannt. Da werden uns nach Überweisung mit Sicherheit noch einige schriftliche Äußerungen erreichen, auch gefragt oder ungefragt. Ich bin schon mal gespannt auf die Diskussion im Ausschuss und auf die Zweite Lesung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Tilo Gundlack Protokoll ↗