Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Transparenz, mehr Geschlechtergerechtigkeit, klarere Regelungen für Ausschüttungen – wenn man sich die Begründung zum Gesetzentwurf ansieht, müssten wir ja fast geneigt sein, diesem Gesetz sofort zuzustimmen, hier und heute, auch ohne detaillierte Befassung in den Ausschüssen, denn gegen diese oder eben diese genannten Ziele kann ja niemand etwas haben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber natürlich ist es richtig, trotzdem, dass wir heute erst einmal über die Überweisung in die Ausschüsse beschließen, denn es gibt ja doch einige Vorstellungen, die man in die Ausschussberatung noch einbringen kann, denn wie so oft kommt es auch bei der Novellierung des Sparkassengesetzes auf Details an, die tatsächlich verändert werden, und nicht alleine auf die Intention. Insbesondere die Frage, wie sich Verwaltungsräte in Zukunft zusammensetzen sollten, muss aus unserer Sicht intensiv beraten werden. Sicher sind einige der geplanten Neuregelungen richtig, so der klare Hinweis, dass Personen, die Immobilienmaklergeschäfte betreiben und nicht für die Sparkasse tätig sind, in Zukunft nicht Teil des Verwaltungsrates sein können. Gleiches gilt für die geplanten Regelungen für Familienangehörige. Damit werden Regelungen aufgegriffen, die in anderen Bundesländern bereits Standard sind. Andere aktuelle Debatten, wie zum Beispiel die Frage, wie der Verbraucherschutz beim Handeln der Sparkassen gestärkt werden kann, scheinen dagegen am Gesetzentwurf spurlos vorübergegangen zu sein. Wie wäre es zum Beispiel, wenn jemand auf Vorschlag der Verbraucherschutzverbände Mitglied des Verwaltungsrates werden könnte? Da der Gesetzesentwurf an dieser Stelle noch keine Aussage trifft, werden wir uns in den anstehenden Beratungen auch auf diese Frage konzentrieren, wie sich eben der Verbraucherschutz stärken lassen kann und welche Regelungen dafür notwendig wären, im Sparkassengesetz anzubringen. Bezüglich der Anforderungen für die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge scheint es sinnvoll, die bisherige Regelung durch die jetzt geplante Pflicht zu ergänzen. Warum die inhaltlich deutlich weiter gehende Sollregelung dabei jedoch gleich komplett gestrichen wird, erschließt sich uns nicht. Auch da gibt es Beratungsbedarf. Klar ist, Sparkassen sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Unser gemeinsames Ziel sollte daher sein, dass sie ihre daraus erwachsenden Pflichten auch wahrnehmen können und gleichzeitig den Anforderungen der Zeit gewachsen sind. So weit soll es das für jetzt gewesen sein. Wir freuen uns auf die Anhörung im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
