Tilo Gundlack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat uns zwei Gesetzentwürfe, zwei Gesetzentwürfe zur Beratung heute in Erster Lesung vorgelegt. Einerseits geht es um die Beamtenbesoldungsanpassung nach der Einigung zwischen den Tarifparteien und deren zeit- und systemgerechte Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten in der Landes-, aber auch in der Kommunalverwaltung. Das darf man nicht vergessen. Die meisten denken nur, wir machen das für die Landesbeamten, nein, auch für die Kommunalbeamten. (Torsten Renz, CDU: Wen meinst du? Wer denkt das?) Du. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die meisten, ja. Eins, zwei, drei, habe ich schon drei Stück da vorne sitzen. Andererseits müssen die Besoldungsstrukturen aufgrund der Anpassung des Bürgergeldes und deren verfassungsgerechter Abstand zur niedrigsten Besoldungseinheit neu justiert werden. Der Minister, aber auch alle Kollegen vor mir haben dazu jetzt schon etwas gesagt. Aber ich würde auch noch mal darauf eingehen. Die Anpassung der Beamtenbesoldung und der Besoldungsstruktur sind entscheidende Aspekte für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Motivation der Beamtinnen und Beamten. Eine Anpassung der Beamtenbesoldung wird mit dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, aber auch zu halten. Durch eine Anpassung der Besoldungsstruktur kann zudem eine gerechtere Verteilung der Bezüge innerhalb des öffentlichen Dienstes erreicht werden. Es ist wichtig, dass solche Veränderungen gut durchdacht und transparent umgesetzt werden, um die Zufriedenheit der Beamten zu gewährleisten. Eine angemessene Bezahlung und klare Karriereperspektiven sind hierbei wesentliche Faktoren, um qualifizierte Mitarbeiter/-innen langfristig zu binden und die Effizienz in der Verwaltung zu steigern. Darüber hinaus sollten neben der Anpassung der Besoldungsstruktur auch moderne Arbeitszeitmodelle, Flexibilität und Fortbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden. Insgesamt können eine gerechte Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Motivation der Beamtinnen und Beamten zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Erhöhung des Bürgergeldes im letzten Jahr musste das Abstandsgebot zur Beamtenbesoldung geprüft werden. Es wurde einiges dazu gesagt. Im Ergebnis, aber auch nach Gesprächen mit den Gewerkschaften und dem Richterbund, sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch mehrere Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst werden, was auch richtig ist. Aus dem Alimentationsprinzip – Frau Oehlrich hat ja eine kleine Vorlesung daraus gemacht – leitet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Mindestabstandsgebot ab. Ich kritisiere das auch gar nicht. Das war ja für den einen oder anderen mal ganz hilfreich, das mal zu hören. Bei der Bemessung der Besoldung muss der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung und dem Unterhalt der erwerbstätigen Beamtinnen und Beamten deutlicher werden. Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt. Die Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, hat der Minister eingangs schon gesagt, und der eine oder andere Kollege hat auch was dazu gesagt. Meine Damen und Herren, neben der Anpassung der Besoldungsstruktur wird ebenfalls die Anpassung der Beamtenbesoldung vorgenommen. Dieser Schritt, wie er auch in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und DIE LINKE in Ziffer 29 festgelegt wurde, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tarifeinigung vom 09.12.23 zwischen den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst in den Ländern auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die einzelnen Punkte kennen Sie alle, wurde auch schon mal was gesagt dazu. Und dieses Tarifergebnis wird, wenn wir diesen Gesetzentwurf beschließen sollten, zeit- und systemgerecht für die Besoldung und für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernommen. Der Finanzausschuss hat in seiner 57. Sitzung bereits einem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen an Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen vorbehaltlich der Verabschiedung eines Gesetzes – also dieses Gesetzes – zugestimmt. Ebenso hat der Finanzausschuss vorbehaltlich der Überweisung dieser Gesetzentwürfe bereits als Federführer Beratungsfahrpläne in seiner letzten Sitzung beschlossen. Also das Ziel ist eine Zweite Lesung der Gesetzentwürfe im Plenum in der 24. Kalenderwoche. Dies zu erreichen, ist kein Hexenwerk, sondern verlangt nur eine konstruktive und konzentrierte Zusammenarbeit in allen beteiligten Ausschüssen, denn letztlich, meine Damen und Herren – das vergessen viele, wurde noch nicht einmal gesagt –, betrifft uns die Beamtenbesoldungsanpassung auch. Das darf man nicht vergessen. Und, meine Damen und Herren, ich möchte noch mal auf Herrn Domke eingehen. Herr Domke hat ein paar wichtige Punkte gesagt. Vielen Dank dafür! Die sollten wir auch in die Diskussion mit einbringen. Da freue ich mich schon drauf. Und wie die Stimmung denn da wird, gerade bei zwei Punkten, die möchte ich jetzt nicht wiederholen, aber Sie haben sie ja angesprochen, da bin ich mal gespannt, wie die Diskussion da oder wo sie da hingeht. Ansonsten, wie gesagt, wir stimmen der Überweisung zu. Ich darf Sie dazu einladen, dies auch zu tun, und wünsche uns dann eine gute Beratung und auch gute Anhörung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
