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Marc Reinhardt

CDU 14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das Tarifergebnis für die Angestellten auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen, ist ja, wie Sie alle wissen, eine seit Jahren im Land gelebte Praxis. Und daran sollten wir natürlich auch festhalten. Neben der Übernahme der Inflationsausgleichsauszahlung und der Anhebung der Bezüge ist aus meiner Sicht besonders wichtig, dass die Gewährleistung des Mindestabstands zur Grundsicherung, der kindbezogene Familienzuschlag für dritte und weitere zu berücksichtigende Kinder sowie der Familienergänzungszuschlag in dem erforderlichen Umfang angehoben werden. Das Thema „Mindestabstand zur Grundsicherung“ ist auch für das Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen handlungsleitend. Auch hier ist das Ziel, das aus dem Alimentationsprinzip abgeleitete Mindestabstandsgebot von 15 Prozent zwischen der Nettoalimentation und der Kindergeld- und Grundsicherung sicherzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einhaltung des Alimentationsprinzips und ein angemessenes Besoldungs- und Versorgungsniveau im Vergleich der Bundesländer und anderer öffentlicher Arbeitgeber sowie generell im Wettbewerb um Fachkräfte sind für die CDU-Fraktion wichtige Ziele beider Gesetze. Und so, wie der Minister es eben ausgeführt hat, unterstützen wir das auch. Ob es dabei aber richtig ist – und das wird ja auch vom Beamtenbund, glaube ich, kritisiert –, die höheren Besoldungsgruppen auszunehmen, das sollten wir innerhalb des Verfahrens und auch während der Anhörung genau prüfen, (Beifall René Domke, FDP) um hier nicht auch einen Spaltpilz in die Belegschaft zu treiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Ja, sehr gut! Wir müssen dabei natürlich auch nicht unbeachtet lassen, dass die Tarifeinigung und die Übertragung auf die Besoldung und auf die Versorgung im Jahr 2024 gut 150 Millionen Euro im Landeshaushalt kosten wird und im Jahr 2025 bereits 265 Millionen. Das spricht aus unserer Sicht natürlich nicht gegen die Anhebung der Gehälter, Besoldungs- und Versorgungsbezüge, aber es unterstreicht die Dringlichkeit, die Konsolidierung des Landeshaushalts zur Priorität für die nächsten Jahre zu machen, eine Aufgabe, vor der sich die rot-rote Landesregierung ja seit Jahren drückt. Wir werden das nachher ja auch noch besprechen, wenn es um den Landesfinanzbericht geht. Wir werden das alles natürlich in die Beratungen des Finanzausschusses einfließen lassen. Dort wird es ja mit Sicherheit eine Anhörung geben, und dann ist es, glaube ich, gut und gelebte Praxis, dass wir das dann auch umsetzen und auch den Beamtinnen und Beamten in unserem Land dann auch die Gehaltserhöhungen und die Einmalzahlungen zukommen lassen. Insofern sollten wir am Ende aber auch diskutieren – wir haben es ja auch mit einer neuen Anlagestrategie zu tun –, ob da die Prioritäten, allein auf Nachhaltigkeit zu setzen in der Anlage des Geldes, ob das alles richtig ist und die Nachhaltigkeitskriterien so auch sinnvoll zugrunde gelegt sind. Auch das, denke ich, sollten wir im Ausschuss genau diskutieren. Es entstehen ja immerhin auch, da wir dieses neue Instrument wählen, Zusatzkosten von 300.000 Euro jährlich. Das sind, denke ich, alles Fragen, die wir zusammen im Finanzausschuss diskutieren sollten und dann auch zügig hier zur Zweiten Lesung kommen sollten, damit das auch auf unsere Beamtinnen und Beamten übertragen werden kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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