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Christian Pegel

14.03.2024 Sitzungen 8/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bleibt festzuhalten, das eine ist ein Landesgesetz, das andere ein Bundesgesetz. Wenn Ihr Hinweis an uns sein soll, wir mögen uns für 500 Meter im Cannabisgesetz einsetzen, nehme ich das gerne so auf. Die Bundesratsbefassung ist ja erst Ende nächster Woche. Gleichwohl, Sie fragen ja nach der konkreten Evaluierung. Im Landesgesetz gab es keine Verpflichtung zur Evaluierung, sondern wir versuchen, ein bisschen im regelmäßigen Kontakt mit den zuständigen Stellen im Blick zu behalten, wie sich die Dinge dabei entwickeln. Wir haben im vergangenen Jahr deshalb die örtlichen Erlaubnisbehörden – also fürs Glücksspiel gibt es kommunale Erlaubnisbehörden – angesprochen, wie sich bei denen die Entwicklung abzeichnet. Hintergrund ist, dass endgültig scharfgeschaltet der ja über fast zehn Jahre angekündigte Mindestabstand, der immer wieder aufgeschoben wurde, bis er umgesetzt wurde, zum 01.01.2023 dann tatsächlich Wirksamkeit bekam, also lange angekündigt, nach zehn Jahren, knapp zehn Jahren tatsächlich wirksam geworden. Die Frage an die Erlaubnisbehörden war: Wie hat sich bei euch die Zahl der entsprechenden Einrichtungen verändert? Wir haben 51 Rückmeldungen. Bei 91 Erlaubnisbehörden, örtlichen Erlaubnisbehörden haben wir 51 Rückmeldungen, damit Sie ein bisschen einschätzen können, ob und in welchem Umfang das repräsentativ ist. Ende 2022, haben diese 51 Rückmeldenden mitgeteilt, hatten sie 179 Spielhallen in ihren jeweiligen kommunalen Körperschaften, für die sie zuständig sind, am 30.06., also sechs Monate, nachdem diese Regelung endgültig scharfgeschaltet war, waren es noch 166. Die Sorge war vorher immer, dass man flächendeckend keinerlei Spielhallen mehr haben werde. Wir kennen nur eine Stadt, in der tatsächlich eine Reduzierung auf null Spielangebote eingetreten ist. Das ist die Stadt Ueckermünde, die mitgeteilt hat, dass die vorher, glaube ich, ein oder zwei Spielgelegenheiten beide nicht mehr vorhanden sind. In allen anderen Bereichen ist nach bisherigen Feststellungen – noch mal, zum Stichtag 30.06.2023 – festzustellen gewesen, dass das flächendeckende, also wenigstens ein Angebot in jeder der abgefragten örtlichen Erlaubnisbehörden, weiterhin vorhanden war. Was wir nicht hinbekommen werden, ist tatsächlich, ein Bundesgesetz hier im Landtag dann mit zu ändern, sondern da können wir nur mit Anregungen vorgehen. Ich glaube auch, dass der jeweilige Wirkungsgehalt dieser Regelungen ein unterschiedlicher ist. Von daher mag man Differenzierungen vornehmen. Aber noch einmal, ein Bundesgesetz werden wir hier nicht bestimmen können.

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