Dr. Harald Terpe
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Innenminister, ich habe folgenden Zusammenhang und damit eine Frage: Vor etwa einem Jahr hat es im Landtag einen beschlossenen Antrag gegeben oder einen Beschluss über einen Antrag gegeben mit der Nummer 1946(neu), mit der Thematik „Geflüchteten Schutz bieten – Kommunen unterstützen – Die Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“. Und dort ist unter Punkt II.4 die Landesregierung aufgefordert worden, mit den gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig in Kontakt zu treten und zu erörtern, ob es im Rahmen einer Landesrahmenvereinbarung die Möglichkeit gibt, eine elektrische – elektronische, nicht elektrische –, eine elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende auch in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu organisieren. Und Ziel war auch in der Begründung, dass man den Verwaltungsaufwand der Landkreise und der kreisfreien Städte mindern kann. Und wir kennen ja auch die Diskussion, die ja in gleicher Weise auch zur Bezahlkarte geführt wird. Also ein deutlicher Hinweis, dass man das auch tatsächlich schaffen kann. Inzwischen hat die Bundesregierung beschlossen, den Bezugszeitraum von 18 auf 36 Monate zu erhöhen. Und das würde natürlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand dann auch bedeuten. Und deshalb jetzt die Frage: Welche Schritte hat die Landesregierung bis heute zur Umsetzung dieses Beschlusses unternommen, also des Beschlusses von damals in dem Antrag? Und wann ist mit einer Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern zu rechnen?
